Die besondere Reise | La nostra Casa in Umbria

Reisekosten: 2995,00 €

Reisestart: 16. September 2025

Reiseende: 23. September 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 8 Tage

Die besondere Reise | La nostra Casa in Umbria

Reisekosten: 2995,00 €

Reisestart: 16. September 2025

Reiseende: 23. September 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 8 Tage

Diese Reise ist eine

Bader

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Reise

Ein Urlaub der ganz besonderen Art!

Zu dieser Reise gibt es – frisch gesprochen von Gregor Kulosa – einen Podcast, der Ihnen viele zusätzliche Informationen liefert.

Für den Podcast Unser Haus in Umbrien klicken Sie bitte HIER
Apple Podcast: klicken Sie HIER

 

Im grünen Herzen Italiens, wo Umbrien, die Toskana, Latium und der Tiber zusammen treffen, liegt hoch über der hügeligen Flusslandschaft gegenüber von Orvieto seit mehr als 2.000 Jahren ein gutsherrschaftliches Weingut.
Und inmitten dieser uralten Kulturlandschaft, umgeben von grünen Hügeln mit vielen Weingärten, Olivenhainen und Pinienbaum-Alleen liegt „unser Haus in Umbrien“. Der beliebte „Orvieto Classico“ wächst hier und auf steilem Tuffsteinfelsen präsentiert sich in Sichtweite die prächtige mittelalterliche Kulisse der alten Etruskerstadt Orvieto mit ihrem weltberühmten Dom.

Atmen Sie eine Woche lang das Ambiente dieser herrlichen Kulturlandschaft. Lernen Sie bei unseren Unternehmungen Land und Leute kennen, und wohnen Sie komfortabel – fast wie zuhause! – in unserem gemütlichen komplett eingerichteten Bauernhaus.

Ein Urlaub in Traumkulisse: ein Glas Wein unter Pinien, Abendunterhaltung am brennenden Kamin, ein Spaziergang durch Feld und Flur oder einfach die Seele baumeln lassen, dazu Ausflüge zu berühmten Sehenswürdigkeiten, aber auch zu versteckten Perlen am Wegesrand – das sind die ganz besonderen Attribute dieser Reise.

Unser Haus in Umbrien

Inmitten des über 300 Hektar großen Weingutes liegt unser aus Tuffstein erbautes Haus auf großzügiger Freifläche und inmitten von Weinbergen mit Zufahrt über eine Olivenbaumallee.
Vor einigen Jahren wurde dieses alte Landhaus – Villa le Lodole – in großem Stil umgebaut und mit viel Komfort ausgestattet. Die Villa ist kein Hotel, sondern ein typisch italienisches Landgut, in dem wir speziell für diese Reise einen Frühstücks- und Reinigungs-Service eingerichtet haben.
Die rund 500 m2 des Gebäudes teilen sich auf in 7 Doppelzimmer – jedes ausgestattet mit eigenem Bad/Du, WC und komfortablem Doppelbett, 3 Aufenthaltsräume (davon 2 mit großem Kamin) und gleich 2 Küchen.

La nostra Casa in Umbria

Eine moderne Zentralheizung sorgt automatisch für die rechte Wohlfühltemperatur, sollte es doch einmal zu kühl sein.
Zum Frühstück gibt es Frisches vom Bäcker (außer So) mit Kaffee/Tee, Eier, Wurst und Käse.
Eine einheimische Köchin zaubert aus der voll ausgestatteten Küche der Villa das Abendessen: eine typisch italienische Speisenfolge vom Herd und aus dem Ziegelsteinbackofen, der zum Haus gehört.
An einigen Abenden legt Ihr Reiseleiter höchstpersönlich in der Küche Hand an, er ist selber fast ein Umbrer, hat 20 Jahre lang in der Nähe von Perugia auf dem Lande gewohnt und ist Hobbykoch aus Leidenschaft!

Umbrien - grünes Herz Italiens!

Vielleicht ist Umbrien heute nicht mehr DER Geheimtipp, wie noch vor 20 Jahren. Eine kleine Region, eingeklemmt zwischen der Toskana, dem Latium und den Marken, ohne Zugang zum Mittelmeer, mit weniger als einer Million Einwohnern.
Früher, zur Geburtszeit des Kulturtourismus, machte man dorthin allenfalls einen Abstecher zur weltberühmten Grabeskirche des Heiligen Franz nach Assisi.
Welch ein Jammer! Denn im grünen Umbrien trifft man auf Schritt und Tritt auf bedeutende Sehenswürdigkeiten.

Es gibt dort ein mittelalterliches Städtchen, das schöner ist als das andere: Orvieto, Spoleto, Todi, Assisi!
Viel Gegend, hohe Berge und wenig Menschen, und hindurch schlängelt sich der Tiber auf seinem Weg nach Rom.

Wer Entspannung sucht, der findet sie, verloren im grünen Hügelland. Wer Kultur sucht, der findet sie – im Übermaß: Herrliche Malereien, bedeutende Architektur aus Römer- und Etruskerzeiten, gotische Dome und Renaissancekirchen! Manche Menschen zählen ja auch den Weinbau zur Kultur – und im Einzugsbereich unserer Reise finden Sie mit Brunello, Nobile und Sagrantino gleich drei Spitzenprodukte italienischer Weinbaukunst!

 

Die Toskana und das Latium sind nicht weit!

Orvieto liegt im Dreiländer-Eck. Nach Latium ist es nicht weit, und dort liegt die alte Papststadt Viterbo und ein skurriler Landschaftsgarten mit Garnitur.
Und wir erlauben uns einen Abstecher in die romantisch-schöne Südtoskana mit Montepulciano und Pienza, die traumhaft schön ins gewellte Hügelland eingebettet sind.

1. Tag | Di | 16.09.2025 | Auf nach Italien - Etrusker in Cerveteri

Non Stop-Fluganreise von Stuttgart oder Frankfurt (andere Flughäfen gern auf Nachfrage!) direkt nach Rom Fiumicino. Dort erwartet Sie Ihr Reiseleiter Gregor Kulosa, selbst ein halber Umbrer, und fährt mit Ihnen ins Grüne, zunächst zu den berühmten etruskischen Nekropolen von Cerveteri. Weiter dann nach Orvieto zum antiken Weingut Le Vellette, wo sich Ihre Unterkunft für die kommenden 7 Nächte befindet: ein schmuckes umbrisches Landhaus mit allem Komfort und rustikalem Charme, in dem Sie sich wie zuhause fühlen werden.

Zum Abendessen gibt es – wie die ganze Woche – typisch Umbrisches. Und dazu natürlich den vorzüglichen umbrischen Wein!

2. Tag | Mi | 17.09.2025 | Ein Tag in Orvieto

Morgens machen wir uns auf ins nahegelegene Orvieto, wunderschöne mittelalterliche Stadt mit etruskischen Wurzeln, schroff auf einem Tuffsteinfelsen gelegen, von zyklopischem Mauerwerk umgeben – ein Gedicht! Sie bummeln durch die alten Gassen, schlendern über die Stadtmauern und bewundern schließlich den grandiosen gotischen Dom mit seiner herrlichen Fassade! Nahezu orientalisch präsentieren sich Außen- und Innenwände in strengem schwarz-weiß. In der Brizio-Kapelle im Dom sehen Sie eines der großen Meisterwerke europäischer Malerei: Das Jüngste Gericht von Luca Signorelli!

Orvieto ist schon seit der Antike wie ein Schweizer Käse, durchlöchert von zahllosen Höhlen. Ein hochinteressanter Abstecher führt in einige von ihnen hinein. Nachmittags bummeln Sie auf eigene Faust durch Orvieto, Sportliche gehen dem eleganten Renaissance-Brunnen San Patrizio auf den Grund.

Abends zuhause wird Sie dann Ihr Reiseleiter mit einem schmackhaften Abendessen bekochen.

3. Tag | Do | 18.09.2025 | Cascata delle Marmore - Spoleto

Ein künstlicher Wasserfall, den man abschalten kann – aus der Zeit der alten Römer! Die Cascata delle Marmore ist ein absolutes Kuriosum, alt-römische Ingenieurskunst machte ihn möglich. Und seitdem Wasser zur Stromerzeugung durch Turbinen gelenkt wird, knipst man den Wasserfall immer mal wieder ein und aus. Ein donnerndes Erlebnis.

Weiter durchs wilde Tal des Nera, auf dem auch Wildwasserfahrten stattfinden, ins mittelalterliche Spoleto, auf einem Felskegel, überragt von einer Trutzburg – eine Bilderbuchstadt! Wunderschön die Fassade des Doms und die Renaissance-Malereien von Filippo Lippi, mächtig die mittelalterliche Wasserleitung. Wir machen Mittagspause in der Osteria del Matto – beim Bekloppten also – wo die Mamma heute genau das kocht, was ihr in den Sinn kommt – es gibt keine Speisekarte.

4. Tag | Fr | 19.09.2025 | Ausflug nach Todi

Wie ein Adlerhorst erhebt sich Todi über dem Tibertal. Ein Bummel durch den Ort führt zu großartigen Aussichtspunkten, dem dichtenden Mystiker Jacopo, dem romanischen Dom mit seiner strengen Architektur und viel Atmosphäre. Einen heiligen Schauer wird die an Harmonie kaum zu überbietende Kirche Santa Maria della Consolazione in Ihnen hervorrufen – Renaissance-Architektur in reinster Klarheit!

Nachmittags laden wir Sie dann zu einem ausführlichen Gang durch unser heimisches Weingut ein, ins Gutshaus und in die – antiken! – Weinkeller. Und die umfangreiche Weinprobe garnieren wir mit Aufschnitt und Käse, so dass wir uns in den Abend hineintrinken können.

5. Tag | Sa | 20.09.2025 | Viterbo und Bomarzo

Ins Latium, gleich nebenan. Stolze mittelalterliche Papstresidenz war dort Viterbo, die Altstadt zählt zu den schönsten Italiens. Im 13. Jahrhundert ging aus dem längsten Konklave der Papstgeschichte ein Papst namens Gregor hervor – was Ihren Reiseleiter besonders erfreut.
Weiter nach Bomarzo, wo im Sacro Bosco, dem Heiligen Busch, eine überraschende und skurrile Skulpturenwelt zu sehen ist. Der Schöpfer Vicino Orsini, letzter Feudalherr von Bomarzo, rief ihn in der Renaissancezeit ins Leben. Es gibt Nymphen und Elephanten, den dreiköpfigen Cerberus, Löwen und Sirenen.
In Civita gibt es nichts wirklich zu sehen, der atemberaubend auf einem Tuffsteinfelsen liegende kleine Ort mit seiner authentischen Altstadt ist Sehenswürdigkeit genug. Seit Jahrtausenden knabbert die Erosion am Felsen, von dem aus herrliche Blicke ins Latium gehen. Dem einstmals sterbenden Ort hauchten reiche ausländische Rentner und Künstler neues Leben ein.

6. Tag | So | 21.09.2025 | Assisi

Die bekannteste Stadt Umbriens ist Assisi – dem Heiligen Franz sei Dank. Sein prunkvolles Grab liegt wie ein Wahrzeichen über dem umbrischen Tal – eine doppelstöckige Basilika, die innen überreich mit bedeutenden mittelalterlichen Fresken geschmückt ist, ein Gedicht! Ein Franziskanerbruder wird uns durch die Kirchen mit ihren Gemälden führen. Der Bummel durch die wunderschönen Gassen führt uns auch zur Kirche der Heiligen Klara und zum berühmten Minerva-Tempel, an dem Goethe während seiner italienischen Reise sich nicht sattsehen konnte.

7. Tag | Mo | 22.09.2025 | Montepulciano und Pienza

Orvieto liegt an der Grenze dreier Kulturlandschaften: Umbrien, Latium und Toskana. Es ist nicht weit bis Montepulciano, wunderschöner mittelalterlicher Ort mit berühmter Wein- und Musiktradition. Unser Spaziergang führt kurvenreich hinauf zur Piazza und weiter zum Dom mit elegantem Altarbild. Zu Füßen von Montepulciano das nächste Renaissance-Wunder, der Tempio San Biagio, also die St. Blasius-Kirche.

Renaissance-Päpste hatten häufig Profilneurose. Pius II. lebte sie aus, indem er sozusagen aus dem Nichts ein Städtchen erfand, das seinen Namen trägt: Pienza in herrlicher Lage über dem schönen Orcia-Tal (gesprochen: Ortscha). Das ist Toskana aus dem Bilderbuch!

8. Tag | Di | 23.09.2025 | Nach Rom zum Flughafen - und zurück in die Heimat

Noch ein kleiner Spaziergang durch die Pinien rund um unser Haus in Umbrien?
Und einen letzten Blick auf Orvieto in der Ferne?

Dann geht es vormittags nach Rom zum Flughafen Fiumicino.

Von dort hebt dann Ihr Flug ab in Richtung Heimat.

Unsere Leistungen

  • Non Stop-Direktflug ab Stuttgart oder Frankfurt nach Rom mit der Lufthansa-Group in der Economy Class inkl. sämtlicher Steuern, Zuschläge und Gebühren.
    (Direktflug ab München möglich, jedoch ca. 1,5 Stunden Wartezeit in Rom FCO bei Hin- u. Rückflug)
    Fluganreise auch von anderen Flughäfen via Frankfurt, Stuttgart oder München möglich – bitte fragen Sie bei uns an!
  • 7 Übernachtungen in Unserem Haus in Umbrien, einem rustikalen Landhaus inmitten eines jahrhunderte alten Weingutes, im Doppelzimmer (Dusche, WC, Fön)
  • 6 typisch italienische Abendessen – Antipasti, Pasta, Gegrilltes etc.,
    gezaubert in eigener Küche durch eine italienische Hausfrau der Gegend,
    sowie Ihren Reiseleiter, inklusive Tischgetränke, u.a. Qualitätswein der Gegend
  • 1 Weinprobe inkl. reichem Imbiss – anstelle des Abendessens
  • 1 besonderes  Mittagessen in Spoleto,
    das Abendessen wird an diesem Tag eine Nummer kleiner ausfallen
  • Transfers und Ausflüge im bequemen klimatisierten Klein- bzw. Minibus
  • Alle Führungen und Besichtigungen einschließlich aller Eintrittsgebühren wie im Programm beschrieben
  • Erfahrene und engagierte Reiseleitung ab Rom Flughafen

Als Reiseleiter ist Herr Gregor Kulosa vorgesehen.

 

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI !

Grundpreise und Aufpreise pro Person

Grundpreis pro Person im DZ ab Stuttgart (STR) oder Frankfurt/M. Flughafen (FRA) ab 2.995,00 €
Zuschlag Doppelzimmer zur Einzelnutzung 495,00 €

Fluganreise auch ab BER, HAM, DUS u. ggf. anderen Flughäfen möglich.
Wir beraten Sie gern!

Vergleich der Leistungen

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Leistungen

Führungen
Führung mit Reiseleiter
Audio Guide mit Informationen vom Band (günstig, da ohne Reiseleiter)
Führung mit Reiseleiter und individuellem Funk-Kopfhörer
Intensive Außen- und Innenbesichtigungen
Eintrittspflichtige Besichtigungen
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Reiseleiter geführte Innenbesichtigungen, statt Audioguide vom Band
Inhaltlich tiefgehende und intensive Innenbesichtigungen
Viele eintrittspflichtige Besichtigungen im Reisepreis inklusive
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Unterkunft in guter bis sehr guter Lage
Unterkunft außerhalb oder in Stadtrandlage
3 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne, in keinem Kettenhotel, sondern in charmantem, landestypischem Hotel mit viel Flair, das Hotel bereits als Unikum
4-5 Sterne, weitestgehend individuelle, exklusive Boutique Hotels
Frühstück
Mittagessen
Abendessen in der Regel im Hotel
Ausgesuchte Gourmet Restaurants
Mindestens ein Michellin-Sterne-Restaurant
Gruppengröße unlimitiert
Gruppengröße über 25 Teilnehmer
Gruppengröße 15-24 Teilnehmer
Gruppengröße unter 15 Teilnehmer
In der Regel niveauvolle Mitreisende
In der Regel kulturell interessierte Mitreisende
In der Regel akademisch gebildete Mitreisende
Eigenanreise auf Wunsch durch Veranstalter organisiert
Eigenanreise selbst organisiert
Gemeinsame Anreise mit dem Reiseleiter
Reiseleiter gibt Hilfestellung
Reiseleiter gibt Tipps
Reiseleiter ist bei sozialen Events mit dabei (Z.B. Abendessen)
Reiseleiter mit fundiertem Wissen über das Reiseziel
Reiseleiter mit fundiertem Allgemeinwissen
Reiseleiter hilft bei der Organisation von individuellen Sonderwünschen
Reiseliteratur
Sorgfältig ausgewählte Reiseliteratur passend zur Reise
Picknick
Kaffee & Kuchen
Aperitif und Häppchen

Andere

Anbieter

übliche Angebote im Markt

Führungen

Teilweise

Häufig
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Selten
Selten
Nein
Ja
Ja, in der Regel
Vereinzelte Nächte, bitte genau prüfen
Nein
Nein
Ja
Selten
Meistens
Selten
Nein
Teilweise
Teilweise
Nein
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Meistens
Selten
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Nein
Teilweise

Nein

Nein

Bader

Discover

lernen Sie Bader kennen

Führungen

Ja

Teilweise
Teilweise
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise
Ja, je nach Reiseregion
Ja, je nach Reiseregion
Teilweise

Nein

Ja

Selten
Teilweise
Optional
Nein
Nein
Teilweise
Ja
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise

Teilweise

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise

Teilweise

Teilweise

Teilweise

Nein

Bader

Signature

unser beliebtestes Angebot

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja, nur hochwertige Unterkünfte
Teilweise
Ja
Teilweise
Ja, bei entsprechender Qualität
Ja

Nein

Nein
Selten und in der Regel nur eigene Gruppenmitglieder

Ja

Selten

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Teilweise

Bader

Prestige

BOCCADO™

keine Kompromisse in Qualität

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein
Nein
Nein
Ja, nur hochwertige Unterkünfte

Ja

Ja

Oft

In der Regel nein, nur bei angeschlossenem Sternerestaurant

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
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  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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