Donaukreuzfahrt

Reisekosten: 3.395,00 €

Reisestart: 17. August 2026

Reiseende: 24. August 2026

Reiseleitung: Heike Bentheimer

Reisedauer: 8 Tage

Donaukreuzfahrt

Reisekosten: 3.395,00 €

Reisestart: 17. August 2026

Reiseende: 24. August 2026

Reiseleitung: Heike Bentheimer

Reisedauer: 8 Tage

Diese Reise ist eine

Bader

Signature

Reise

Von Passau bis Budapest

Herrliche Landschaften und herrschaftliche Städte voller Kultur und Sehenswürdigkeiten säumen den Fluss, den Napoleon einst die „Königin der Flüsse Europas“ nannte – die Donau. Eine bequeme Kreuzfahrt auf der MS CELINA führt von Passau zu den Metropolen Wien, Bratislava und Budapest, drei Hauptstädte auf weniger als 300 Flusskilometern Entfernung. Gemächlich fahren Sie durch die malerische Wachau und besuchen das grandiose Kloster Melk mit seiner überwältigend schönen Bibliothek, bummeln durch das reizende Städtchen Steyr, entdecken die Schönheiten von Linz – und natürlich seine berühmte Torte – und denken in der Puszta oft an Piroschka.

Erleben Sie die Donau, die Lebensader Europas, und ihre Metropolen auf einer entspannenden Flusskreuzfahrt!

1. Tag | Mo | 17. August 2026 | Dreiflüssestadt Passau

Gemeinsame Anreise ab Stuttgart mit der Bahn 1. Klasse nach Passau (oder in­dividuelle Anreise von Ihrem Heimatort). Am Bahnhof wird Ihr Gepäck entgegen­genommen und zum Schiff gebracht. Sie fahren mit einem Bus zur Veste Oberhaus auf einer Anhöhe auf der gegenüberliegenden Flussseite, von wo aus Sie einen herrlichen Blick auf Passau haben. Anschließend bummeln Sie durch die hübsche Altstadt der Dreiflüssestadt zum Dom, der die größte Kirchenorgel der Welt beherbergt, und schließlich zum Schiffsanleger.
Am späten Nachmittag Check-In an Bord der MS CELINA. Nachdem Sie sich in Ihrer Kabine bequem eingerichtet haben, nehmen Sie einen Aperitif und stoßen auf die Reise an, bevor der Kapitän zu einem Galadinner lädt. Gegen Mitternacht heißt es dann: Leinen los!

2. Tag | Di | 18. August 2026 | Die Perlen Oberösterreichs

Morgens macht die MS Celina in Linz fest. Nach dem Frühstück fahren Sie mit dem Bus nach Steyr, die romantische Stadt am Zusammenfluss von Enns und Steyr, in der Franz Schubert und Anton Bruckner Inspiration fanden. Der historische Stadtplatz mit seinen stattlichen Bürgerhäusern aus unterschiedlichen Epochen ist ein architektonisches Juwel. Das Bummerlhaus ist Österreichs schönstes Gebäude aus der Spätgotik, das Rathaus eines der bedeutendsten Rokoko-Baudenkmäler. Am Nachmittag erkunden Sie Linz mit seiner schönen Altstadt, wandeln auf den Spuren bedeutender Musiker wie Bruckner, Beethoven, Mozart und Tauber. Im Alten Dom erklimmen Sie die Orgelempore zur Brucknerorgel, die sogenannte Brucknerstiege, die der berühmte Komponist während seiner Amtszeit als Domorganist mehrfach täglich auf und ab gegangen ist. Und natürlich kosten Sie die berühmte Linzer Torte, das älteste Tortenrezept der Welt!

3. Tag | Mi | 19. August 2026 | Küss die Hand …

Dieser Tag steht ganz im Zeichen der Metropole der Donaumonarchie! Bei einer Stadtrundfahrt entdecken Sie die imposanten Prachtbauten an der berühmten Ringstraße: Oper, Burgtheater, Parlament, Rathaus … Im Belvedere, der Resi­denz von Prinz Eugen, dem edlen Ritter, wurde Geschichte geschrieben und eines der ersten öffentlichen Kunstmuseen weltweit gegründet. Bei einer Führung entdecken Sie Meisterwerke des Museums vom Mittelalter bis in die Gegenwart, darunter der berühmte Kuss von Gustav Klimt. Am Nachmittag erkunden Sie mit Ihrer Reiseleiterin die Innenstadt von Wien zu Fuß – vom Stephansdom bis zur Hofburg. Ein Stück Sachertorte zur Stärkung darf natürlich auch nicht fehlen!

4. Tag | Do | 20. August 2026 | Budapest - die Perle der Donau

Morgens passieren Sie das Donauknie, das von nirgendwo so schön zu sehen ist wie von Bord eines Schiffes. Der Ort von hoher strategischer Bedeutung wird von der mächtigen Burg Visegrad überragt. Noch spektakulärer ist die Einfahrt in die ungarische Hauptstadt Budapest (UNESCO-Weltkulturerbe). Sie unterfahren die Kettenbrücke und majestätisch zieht die eindrucksvolle Fassade des Parlaments an Ihnen vorüber.
Der Glanz der alten K.u.K.-Metropole zeigt sich auf einer Stadtrundfahrt durch den Stadtteil Pest nicht nur an der berühmten Andrassy-Utca, die am Heldenplatz endet. Dort grüßen Fürst Árpád und sechs weitere Heerführer aus der Zeit der magyarischen Landnahme. Im Stadtteil Buda bum­meln Sie zur Fischerbastei und zur Matthiaskirche. Volksfeststimmung herrscht am Donauufer, denn heute ist ungarischer Nationalfeiertag! Anlässlich der Krönung Stephans I. und der damit verbundenen Gründung Ungarns, wird ein phänomenales Feuerwerk gezündet, das Sie in absoluter Panoramaposition genießen können: von Bord Ihres Schiffes!

5. Tag | Fr | 21. August 2026 | Puszta und Cszarda

Im 18. Jahrhundert ließen sich immer mehr Pferde- und Rinderzüchter mit ihren Gestüten in der ungarischen Puszta, einer baumarmen Steppenlandschaft, nieder. Die große Tiefebene bot aufgrund ihrer riesigen Fläche ein ideales Weideland für große Viehherden, die von Hirten gehütet wurden. Für die Rinderherden waren die Gulyás verantwortlich, um die Pferdeherden kümmerten sich die Csikós. Auf einer Cszárda bei Lajosmizse werden die ungarischen Cowboys bei einer Vorführung ihre Reitkünste zum Besten geben. Dann heißt es Vislát!
Bei der Ausfahrt mit der MS Celina aus Budapest am Nachmittag lassen Sie noch einmal die Prachtfassaden der ungarischen Hauptstadt an sich vorüberziehen und freuen sich auf Bratislava!

6. Tag | Sa | 22. August 2026 | Bratislava

Eine Stadtrundfahrt in der Bimmelbahn verschafft Ihnen einen Überblick über die slowa­kische Hauptstadt an den Ausläufern der Kleinen Karpaten. Von der Burg genie­ßen Sie einen herrlichen Panoramablick über Stadt und Donau. Sie besuchen die Kathedrale St. Martin, in der mehr als 250 Jahre lang die ungarischen Könige gekrönt wurden und hören ein Orgelkonzert. Europäische Geschichte wurde im Primatialpalast geschrieben. Lokale Geschichten stecken hingegen hinter vielen Skulpturen in Bratislava wie dem „Schönen Naci“, dem „Gullimann“ Čumil oder Bratislavas Leonardo, dem Erfinder Johann Wolfgang Kempelen. Edle Tropfen aus den Karpaten genießen Sie bei einer Weinprobe.

7. Tag | So | 23. August 2026 | Wachau und Kloster Melk

Von Bord aus lassen Sie die romantische Wachau an sich vorüberziehen. Imposant thront das Stift Melk über der Donau. Von ihrer Anlegestelle in Pöchlarn aus fahren Sie zu dem vielleicht schönsten Barock-Ensemble Österreichs. Seit 1089 leben Benediktinermönche in dem Kloster – vielleicht auch der fiktive Adson von Melk, bekannt aus Umberto Ecos Der Name der Rose? Im Rahmen einer Führung entdecken Sie die Schätze des Stifts, insbesondere die berühmte Klosterbibliothek, in der rund 100.000 Bücher aufbewahrt werden. Am Nach­mittag fährt die MS Celina durch romantischen Nibelungen- und Strudelgau und nimmt Kurs Richtung Passau. Mit einem Kapitänsdinner endet der Tag!

8. Tag | Mo | 24. August 2026 | Schiff ahoi!

Heute endet Ihre Kreuzfahrt auf der Donau. Nach dem Frühstück und dem An­legemanöver erfolgt die Ausschiffung. Ihr Gepäck wird wieder zum Bahnhof transportiert, für Sie steht ein Bustransfer bereit. Rückreise per Bahn nach Stutt­gart (oder individuell in Ihren Heimatort).

Ihr Schiff - MS CELINA

Die elegante und komfortabel ausgestattete MS CELINA wurde 2004 gebaut und fährt seit 2025 für NICKO Tours, nachdem sie komplett überholt wurde. Das Schiff hat eine Länge von 126,7 m und eine Breite von 11,4 m. Die MS CELINA bietet 178 Gästen Platz in 2 Suiten und 87 Kabinen, die sich auf insgesamt drei Kabinendecks verteilen. Rund 40 Besatzungsmitglieder kümmern sich um das Wohl der Passagiere.

Der Wellnessbereich verfügt über Sauna, Whirlpool und einem Ruhebereich mit zwei Liegestühlen. Outdoor-Fitnessgeräte. Abgerundet wird das gemütliche Ambiente durch große Fenster, auch in der Sauna, durch die sich die vorbeiziehende Flusslandschaft wunderbar beobachten lässt.

Kulinarische Genüsse und mehr ...

Im gemütlichen Restaurant können Sie Gaumenfreuden genießen. Frühstück gibt es in Form eines Buffets, Mittag- und Abendessen wird am Tisch serviert. Gespeist wird in freundlichem Ambiente während einer Tischzeit an fest reser­vierten Tischen. Je nach Tagesprogramm gibt es wahlweise ein leichtes Mittags­buffet vor dem Panorama-Salon oder Snacks von der Grillstation auf dem Son­nendeck.
Der Kleidungsstil an Bord ist leger, an den Galaabenden darf es gerne auch festlicher sein.

...

Überall stehen bequeme Sitzgelegenheiten in den öffentlichen Bereichen zum kurzfristigen Entspannen bereit. Das Farbkonzept ist lebendig und geschmack­voll. Die Panoramalounge verfügt über große Fenster und lädt sowohl tagsüber als auch am Abend zu abwechslungsreichen Stunden in geselliger Atmosphäre ein. Neben musikalischer Unterhaltung werden den Gästen hier auch Themen­abende sowie Quizveranstaltungen geboten.
Einen Aufzug gibt es an Bord der MS CELINA nicht, WLAN ist gebührenpflichtig verfügbar.

... Decksplan

Bei gutem Wetter lockt das Sonnendeck mit Sonnenliegen und vielen Sitz­gelegenheiten zum Entspannen unter freiem Himmel. Wer lieber einen Schat­tenplatz bevorzugt, kann es sich unter einem der Sonnensegel gemütlich machen. Windschutzelemente sorgen an windigen Tagen für ein angenehmes Flusserlebnis.

 

 

 

Kabinen

Alle Kabinen sind stilvoll eingerichtete Außenkabinen und verfügen über eine in­dividuell regulierbare Klimaanlage / Heizung, Dusche / WC, SAT-TV mit Radio, Haartrockner, Kühlschrank, Safe und Telefon. Die Kabinen sind ca. 14,5 m² groß und bieten nebeneinanderstehende Betten, die auf Wunsch getrennt gestellt werden können. Die Kabinen auf Mittel- und Oberdeck verfügen über bis zum Boden reichende Panoramafenster zum Öffnen (französische Balkone). Die Junior-Suiten (auf Anfrage und gegen Aufpreis) auf dem Oberdeck sind 22 m² groß und bieten schräg stehende Betten mit Ausrichtung zum Panoramafenster. Sie sind zusätzlich noch mit geräumigen Schränken, Ablageflächen sowie einer gemütlichen Sitzgruppe ausgestattet.

 

Unsere Leistungen

  • 8 Reisetage – 7 Übernachtungen an Bord der MS Celina
  • Bahnanreise 1. Klasse von Stuttgart nach Passau und zurück
  • 7 Übernachtungen/Frühstück in einer halben Doppelkabine auf dem Mitteldeck der MS Celina
  • 7 Abendessen auf dem Schiff
  • 6 Mittagessen auf dem Schiff
  • 1 Mittagessen in Wien mit Wiener Spezialitäten in einem ausgesuchten Restaurant
  • 2 Einladungen zu Kaffee und Kuchen in renommierten österreichischen Kaffeehäusern
  • 1 Weinprobe in Bratislava
  • sämtliche Ausflüge inkl. Eintrittsgeldern und Transport zu den im Programm aufgeführten Besichtigungen
  • lokale Gästeführer
  • besonders qualifizierte BADER Kulturreisen Reiseleiterin Heike Bentheimer
    Ihre Reiseleiterin begleitet die Reisegruppe ab Stuttgart

 

ZUSÄTZLICH BUCHBAR

  • Reiserücktrittskostenversicherung

 

 

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI !

Grundpreise und Aufpreise pro Person

Grundpreis ab Stuttgart Hbf pro Person
in der Doppelkabine mit französischem Balkon auf dem Mitteldeck
ab 3.395 €
Zuschlag Doppelkabine zur Einzelnutzung  ab 900 €

Anreise auch ab anderen Bahnhöfen möglich!
Wir beraten Sie gern!

Vergleich der Leistungen

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Bader

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Reise

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Leistungen

Führungen
Führung mit Reiseleiter
Audio Guide mit Informationen vom Band (günstig, da ohne Reiseleiter)
Führung mit Reiseleiter und individuellem Funk-Kopfhörer
Intensive Außen- und Innenbesichtigungen
Eintrittspflichtige Besichtigungen
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Reiseleiter geführte Innenbesichtigungen, statt Audioguide vom Band
Inhaltlich tiefgehende und intensive Innenbesichtigungen
Viele eintrittspflichtige Besichtigungen im Reisepreis inklusive
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Unterkunft in guter bis sehr guter Lage
Unterkunft außerhalb oder in Stadtrandlage
3 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne, in keinem Kettenhotel, sondern in charmantem, landestypischem Hotel mit viel Flair, das Hotel bereits als Unikum
4-5 Sterne, weitestgehend individuelle, exklusive Boutique Hotels
Frühstück
Mittagessen
Abendessen in der Regel im Hotel
Ausgesuchte Gourmet Restaurants
Mindestens ein Michellin-Sterne-Restaurant
Gruppengröße unlimitiert
Gruppengröße über 25 Teilnehmer
Gruppengröße 15-24 Teilnehmer
Gruppengröße unter 15 Teilnehmer
In der Regel niveauvolle Mitreisende
In der Regel kulturell interessierte Mitreisende
In der Regel akademisch gebildete Mitreisende
Eigenanreise auf Wunsch durch Veranstalter organisiert
Eigenanreise selbst organisiert
Gemeinsame Anreise mit dem Reiseleiter
Reiseleiter gibt Hilfestellung
Reiseleiter gibt Tipps
Reiseleiter ist bei sozialen Events mit dabei (Z.B. Abendessen)
Reiseleiter mit fundiertem Wissen über das Reiseziel
Reiseleiter mit fundiertem Allgemeinwissen
Reiseleiter hilft bei der Organisation von individuellen Sonderwünschen
Reiseliteratur
Sorgfältig ausgewählte Reiseliteratur passend zur Reise
Picknick
Kaffee & Kuchen
Aperitif und Häppchen

Andere

Anbieter

übliche Angebote im Markt

Führungen

Teilweise

Häufig
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Selten
Selten
Nein
Ja
Ja, in der Regel
Vereinzelte Nächte, bitte genau prüfen
Nein
Nein
Ja
Selten
Meistens
Selten
Nein
Teilweise
Teilweise
Nein
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Meistens
Selten
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Nein
Teilweise

Nein

Nein

Bader

Discover

lernen Sie Bader kennen

Führungen

Ja

Teilweise
Teilweise
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise
Ja, je nach Reiseregion
Ja, je nach Reiseregion
Teilweise

Nein

Ja

Selten
Teilweise
Optional
Nein
Nein
Teilweise
Ja
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise

Teilweise

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise

Teilweise

Teilweise

Teilweise

Nein

Bader

Signature

unser beliebtestes Angebot

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja, nur hochwertige Unterkünfte
Teilweise
Ja
Teilweise
Ja, bei entsprechender Qualität
Ja

Nein

Nein
Selten und in der Regel nur eigene Gruppenmitglieder

Ja

Selten

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Teilweise

Bader

Prestige

BOCCADO™

keine Kompromisse in Qualität

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein
Nein
Nein
Ja, nur hochwertige Unterkünfte

Ja

Ja

Oft

In der Regel nein, nur bei angeschlossenem Sternerestaurant

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

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Gewisse Programmpunkte können vom Alter des Reisenden abhängen

Sommeraktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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