Gipfelsturm am Vierwaldstättersee

Reisekosten: 2225,00 €

Reisestart: 1. Juni 2025

Reiseende: 7. Juni 2025

Reiseleitung: Günther Rapp

Reisedauer: 7 Tage

Gipfelsturm am Vierwaldstättersee

Reisekosten: 2225,00 €

Reisestart: 1. Juni 2025

Reiseende: 7. Juni 2025

Reiseleitung: Günther Rapp

Reisedauer: 7 Tage

Reiseprogramm

Erleben Sie den Nervenkitzel von fünf einzigartigen Bergbahnen, von denen vier über den Vierwaldstättersee schauen: der Hammetschwand-Lift auf den Bürgenstock, die Cabrio-Seilbahn aufs Stanserhorn, die Fahrt mit der ältesten Bergbahn Europas auf die Rigi, die steilste Zahnradbahn der Welt auf den Pilatus. Abgerundet wird die Reise durch die erste Drehgondel-Luftseilbahn auf den Titlis. Zum Ausklang Fahrt mit dem Voralpen-Express nach St. Gallen.

1. Tag | So, 1. Juni 2025 | Nach Hergiswil am See

Anreise nach Zürich mit der Bahn 1. Klasse. Gepäcktransfer in Ihr Hotel nach Hergiswil. Weiterfahrt über Zug, entlang des Zuger Sees nach Flüelen, danach geht es gemütlich mit dem Dampfschiff über den Vierwaldstättersee. Zu Kaffee und Zuger Kirschtorte wird Ihnen ein eindrucksvolles Landschaftspanorama geboten. Nach Ankunft in Luzern geht es innerhalb kürzester Zeit mit der S-Bahn nach Hergiswil und zu Ihrem 4-Sterne Seehotel Pilatus, direkt am See gelegen. Mehrgängige Abendessen im Hotel sind während Ihres gesamten Aufenthalts inklusive.

2. Tag | Mo, 2. Juni 2025 | Königin der Berge

Heute fahren Sie mit der S-Bahn nach Luzern und schippern dann gemütlich mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee nach Vitznau und fahren dann auf den Schienen der Zahnradbahn auf die Rigi, die Königin der Berge (1.790 m), die sich majestätisch gegenüber von Luzern erhebt. Hier bietet sich Ihnen ein atemberaubender Blick auf das Schweizer Alpenpanorama und den Vierwaldstätter See. Aufenthalt und Mittagspause. Dann geht es mit der Zahnradbahn auf der ältesten Bergbahnstrecke Europas – 1871 eröffnet –  hinab nach Arth-Goldau und von dort mit der Bahn zurück nach Hergiswil.

3. Tag | Di, 3. Juni 2025 | Bürgenstock und Hammetschwand

Ausgeruht und frisch gestärkt erwartet Sie heute der Bürgenstock. Mit Zug, Schiff und Standseilbahn erreichen Sie den Berg, dann stehen Sie nach einer ca. 1-stündigen, leichten Wanderung am Fuße des Hammetschwandlifts. Die wohl tollkühnste touristische Anlage der Belle Époque brachte Anfang des 20. Jh. zahlreiche illustre Gäste aus Politik, Wirtschaft oder auch Showbusiness auf den Bürgenstock. Und auch Sie erreichen in weniger als einer Minute im höchsten Fels-Freiluft-Aufzug der Welt den beeindruckenden Aussichtspunkt Hammetschwand. Nach Ihrem Aufenthalt geht es mit Lift, einer weiteren kleinen Wanderung und der Standseilbahn zurück nach Kehrsiten-Bürgenstock, von wo aus Sie mit dem Schiff zurück zum Hotel fahren.

4. Tag | Mi, 4. Juni 2025 | Offen und oho ...

Nach reichhaltigem warmem und kaltem Frühstück vom Buffet geht es nach Stans. Hier wurde 2012 unter enormem Medieninteresse die Stanserhorn-Cabrio-Bahn eröffnet, die erste Cabrio-Luftseilbahn der Welt. Wie der Name schon sagt, ist das Oberdeck offen. Keine Seile über dem Kopf, nur Natur pur. Ein Beweis für den Innovationsmut der schweizerischen Bahningenieure und ein Muss für jeden Bergbahn-Abenteurer!! Oben angelangt – das Stanserhorn hat eine Höhe von 1.898 m – genießen Sie die – hoffentlich – uneingeschränkte 360-Grad-Rundsicht oder auch einen Kaffee im Drehrestaurant. In Stans erwartet Sie der vielleicht schönste Dorfplatz der Schweiz … überprüfen Sie es bei einem Rundgang! Rückfahrt mit der S-Bahn nach Hergiswil und Besuch des Glasi. Bewundern Sie das vom Feuer geformte „Flühli-Glas“ und weitere Glaskunstwerke…

 

5. Tag | Do, 5. Juni 2025 | Legende in Rot

Von Hergiswil aus und über Alpnachstad geht es zum Pilatus. Die Legende in Rot, die Pilatusbahn – die steilste Zahnradbahn der Welt!! – bringt Sie, vorbei an Alpenwiesen, schäumenden Bächen und Felsklippen, auf spektakulärer Route hinauf auf den Pilatus (2.132 m). Vielleicht ist die Sicht so klar, dass Sie die vielen grandiosen Gipfel erkennen können und zahlreiche Seen funkeln in der Sonne… Dann geht es mit der Seilbahn hinab ins charmante Luzern. Die historische Altstadt mit ihren schmucken Bauwerken, verwinkelten Gassen, heimeligen Plätzen, der berühmten Kapellbrücke und die beeindruckende futuristische Architektur des Kultur- und Kongresszentrums bilden den perfekten Rahmen für einen geführten Rundgang. Rückfahrt nach Hergiswil.

6. Tag | Fr, 6. Juni 2025 | Die Ikone im Herzen der Schweiz

Mit dem Engelberg-Express geht es heute von Hergiswil entlang des Vierwaldstättersees hinein in die Schweizer Hochalpen nach Engelberg mit seiner beeindruckenden Bergsicht. Mit dem Shuttle-Bus erreichen Sie die Talstation der Titlis-Rotair-Bahn. Hier erwartet Sie ein besonderes Erlebnis: die Fahrt auf den Titlis (3.020 m) in der Gondelbahn TITLIS Xpress zur Mittelstation und mit der TITLIS Rotair, der ersten drehbaren Seilbahngondel der Welt, bis ganz nach oben! Auf dem Dreitausender erwartet Sie ein atemberaubendes Bergpanorama, die Gletschergrotte, der Titlis Cliff Walk, die höchstgelegene Hängeseilbrücke Europas und natürlich Schnee und ewiges Eis! Zurück in Engelberg werfen Sie einen Blick in die reich ausgestattete barocke Klosterkirche. Rückfahrt nach Hergiswil.

7. Tag | Sa, 7. Juni 2025 | Mit dem Voralpen-Express nach St. Gallen

Gepäcktransfer von Hergiswil nach Zürich. Sie reisen mit dem Voralpen-Express nach St. Gallen. Auf der reizvollen Strecke fasziniert der Blick auf die Rigi und die Schwyzer Mythen. Vorbei an der größten zusammenhängenden Hochmoorfläche der Schweiz bei Rothenthurm rollt der kupferfarbene Zug weiter über den Seedamm von Rapperswil mit Blick über den Zürichsee. Durch das hügelige Toggenburg mit seinem urigen Charme und über das Sitter Viadukt, das mit 99 Metern das höchste Eisenbahnviadukt der Schweiz ist, gelangt der Voralpen-Express in die Ostschweizer Metropole St. Gallen, deren Klosterbezirk mit seiner Bibliothek zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Hier erwartet Sie eine interessante Stadtführung. Danach geht es über den Züricher HB (Gepäckübernahme) mit der Bahn in der 1. Klasse zu Ihrem Heimatbahnhof.

 

Unsere Leistungen

• Zugfahrten in der 1. Klasse (wo möglich) nach Hergiswil und zurück einschließlich aller Zuschläge und Platzreservierungen
• 6 Übernachtungen / Frühstücksbuffet im 4-Sterne Seehotel Pilatus im Doppelzimmer mit seitlichem Seeblick, Dusche/Bad/WC, TV, Radio, Telefon und Klimaanlage
• 6 Abendessen im Rahmen der Halbpension
• Alle im Programm beschriebenen Besichtigungen und Führungen
• Alle Bahn-, Lift-, Schiff- und Shuttlebusfahrten
• Informationsmaterial
• Erfahrene, engagierte Reiseleitung ab/bis Stuttgart.

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Grundpreise und Aufpreise pro Person

Für Bahnreisende

Verkaufspreise ab* pro Person
Zürich HB 2.225,00 €
Stuttgart Hbf 2.300,00 €
München Hbf 2.315,00 €
Karlsruhe Hbf 2.325,00 €
Mannheim Hbf 2.335,00 €
Frankfurt/M. Hbf 2.350,00 €
Köln Hbf/Düsseldorf Hbf 2.395,00 €
Weitere Bahnhöfe auf Anfrage möglich!
* auf Basis von Sparpreisen der Deutschen Bahn. Anhängig von Verfügbarkeit.

Aufpreise:

Aufpreis Einzelzimmer

Aufpreis Doppelzimmer zur Einzelnutzung seitlicher Seeblick

120,00 €

300,00 €

Aufpreis Doppelzimmer mit direktem Seeblick pro Person

Aufpreis Junior Suite (direkter Seeblick) pro Person

Koffertransport von Ihrer Haustür/bis zu Ihrer Haustür             pro Strecke

120,00 €

360,00 €

105,00 €

Für Flugreisende ab Zürich Flughafen:

Basispreis (2.225,00 € pro Person) + tagesaktueller Flugpreis am Buchungstag vom Heimatflughafen nach Zürich u. zurück inkl. aller Steuern, Gebühren und Zuschläge.

Wir beraten Sie gerne!

 

 

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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