Hamburg und die fantastische Elbphilharmonie

Reisekosten: 1570,00 €

Reisestart: 23. Januar 2024

Reiseende: 26. Januar 2024

Reiseleitung: Frau Dr. Birgit Knolmayer

Reisedauer: 4 Tage

Hamburg und die fantastische Elbphilharmonie

Reisekosten: 1570,00 €

Reisestart: 23. Januar 2024

Reiseende: 26. Januar 2024

Reiseleitung: Frau Dr. Birgit Knolmayer

Reisedauer: 4 Tage

Reiseprogramm

Die prachtvolle Elbphilharmonie! Was für Paris der Eiffelturm, für Sydney die Opera – das ist die Elphi (so der liebevolle Spitzname des Komplexes) für Hamburg.

Es ist uns wieder gelungen, Karten der 2. Kategorie für ein klassisches Konzert im Großen Saal mit dem Bamberger Symphonikern für Sie zu erhalten!

Auf dem Programm stehen: Ludwig van Beethoven: Sinfonie Nr. 3 Es-Dur op. 55 »Eroica« und Richard Strauss: Ein Heldenleben / Tondichtung für großes Orchester op. 40. Bewundern Sie zudem Originale in der Jubiläumsausstellung „Caspar David Friedrich – Kunst für eine neue Zeit“.
Sie wohnen elegant und komfortabel im 5-Sterne-Hotel Grand Élysée in Hamburg.

1. Tag | Die, 23. Januar 2024 Anreise - Binnenalster und Champagnerumtrunk

Anreise mit der Bahn in der 1. Klasse bis Hamburg Dammtor. Nach Ihrer Ankunft Transfer zum Hotel. Sie wohnen im 5-Sterne-Hotel Grand Elysée Hamburg. Danach geht es mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Herzen der Stadt. Es erwartet Sie eine interessante Führung an der Binnenalster und dem Rathausmarkt. Zum Auftakt dieser schönen Konzertreise folgt ein Champagner-Umtrunk mit einem Schlemmerimbiss. Zum Abendessen haben wir Plätze in einem zentrumnahen Restaurant reserviert!

2. Tag | Mi, 24. Januar 2024 Speicherstadt - C. D. Friedrich Jubiläumsausstellung

Heute Vormittag geht es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Speicherstadt, einem einzigartigen Lagerhauskomplex, der seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes ist. Hinter den malerischen Backsteinfassaden wurden früher Kaffee, Tee, Gewürze, Kautschuk und Tabak gelagert. Der Auftakt ist scharf. Sie besuchen das Spicy’s und erfahren Interessantes und Wissenswertes über Gewürze und können anschließend mit Mund und Nase Ihr Wissen testen. Ein Zimtkaffee und ein Butterkuchen runden Ihren Besuch ab. Nachmittags besuchen Sie die Hamburger Kunsthalle mit einer exklusiven Führung in der Jubiläumsausstellung „Caspar David Friedrich – Kunst für eine neue Zeit“. Wer wollte nicht schon immer den „Wanderer über dem Nebelmeer“ oder den „Kreidefelsen auf Rügen“ im Original bewundern? Sie haben danach weiterhin die Gelegenheit die Meisterwerke von Adolph Menzel, Philipp Otto Runge und Max Liebermann in der ständigen Sammlung zu besuchen. Rückfahrt ins Hotel, Zeit zur freien Verfügung oder Möglichkeit ein Musical zu besuchen: Tanz der Vampire, Disneys Die Eiskönigin, MAMMA MIA! oder Disneys Der König der Löwen. Wir sind bei der Kartenbeschaffung gerne behilflich!

 

3. Tag | Do, 25. Januar 2024 Orgelvorführung – Barkassenfahrt – Konzert Elphi

Am Vormittag werfen Sie einen Blick in den die evangelische Hauptkirche St. Michaelis, oder auch „Michel“ genannt. Sie ist das Wahrzeichen der Stadt. Der 132 Meter hohe Turm der Kirche überragt die meisten Gebäude der Innenstadt und ist daher aus vielen Blickwinkeln zu sehen. Ein besonderes Klangerlebnis ist der Besuch des „Michel“ mit seinen sechs Orgeln. Jede der heutigen Orgeln hat ihre Besonderheit – und manche ein Geheimnis. Eine Orgel lässt Röhrenglocken erklingen, eine andere kann scheinbar Regen machen und in einer weiteren versteckt sich eine Nachtigall in Form einer kleinen Pfeife, die wie der Ruf des Vogels klingt. Mehr als 10.000 Pfeifen haben alle Orgeln des Michels zusammen. Danach geht es zu den Landungsbrücken, Gelegenheit zum Mittagessen. Auf eine Barkasse unternehmen Sie am Nachmittag eine Hafenrundfahrt. Sie lernen den größten deutschen Hafen vom Wasser aus kennen.
Am Abend der Höhepunkt des Tages: der Besuch der Hamburger Elbphilharmonie (Bustransfer inklusive). Es ist uns gelungen, Karten der 2. Kategorie für ein klassisches Konzert mit den erstklassigen Bamberger Symphonikern für Sie zu erhalten! Auf dem Programm stehen:
Ludwig van Beethoven: Sinfonie Nr. 3 Es-Dur op. 55 »Eroica« und Richard Strauss: Ein Heldenleben / Tondichtung für großes Orchester op. 40. Dirigent: Jakub Hrůša

4. Tag | Fr, 26. Januar 2024 Rathausführung - und Rückreise

Heute Vormittag noch eine Besonderheit. Wir haben eine Führung im prachtvoll ausgestatteten Rathaus der Hansestadt vorgesehen. Es ist eines der repräsentativsten Parlaments- und Regierungsgebäude in Deutschland. Seit über 100 Jahren ist es Sitz von Bürgerschaft (Parlament) und Senat (Landesregierung). (Bitte beachten: wegen kurzfristiger Veranstaltungen können Besuche kurzfristig abgesagt werden). Gegen Mittag kurzer Fußweg vom Hotel zum Bahnhof Hamburg Dammtor (Auf Wunsch auch Taxifahrt). Bequeme Rückfahrt (Richtung Stuttgart ohne Umstieg) mit der Bahn 1. Klasse.

 

ANMELDESCHLUSS: Freitag, 20. Oktober 2023

LEISTUNGEN

• Bahnreise 1. Klasse nach Hamburg Dammtor und zurück mit Platzreservierungen und Zuschlägen
• 3 Übernachtungen/Frühstücksbuffet im 5-Hotel Grand Elysée im Doppelzimmer mit
Dusche/Bad/WC, Fön, TV, Telefon und Safe
• 1 Champagnerumtrunk und Schlemmerimbiss am Ankunftstag
• 1 Konzertkarte in der Elbphilharmonie 2. Kategorie
• Tickets für den ÖPNV wie beschrieben
• Bustransfer zur Elbphilharmonie, Führungen und Eintritte wie beschrieben
• Informationsmaterial
• Erfahrene und engagierte Reiseleitung ab / bis Stuttgart

Als Reiseleitung ist Frau Dr. Birgit Knolmayer vorgesehen

Grundpreise und Aufpreise pro Person

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

 

GRUNDPREISE / AUFPREISE (pro Person im Doppelzimmer)

Für Bahnreisende:

Köln/Düsseldorf Hbf 1.615,00 €
Frankfurt (M) Hbf 1.650,00 €
Mannheim Hbf 1.670,00 €
Stuttgart Hbf 1.695,00 €
Ulm/Freiburg i. Br. Hbf 1.725,00 €
München Hbf 1.765,00 €

Weitere Bahnhöfe auf Anfrage.

Doppelzimmer zur Einzelnutzung 345,00 €

zusätzlich buchbar:

  • Reiserücktrittskostenversicherung

ZUSATZINFORMATIONEN
Mindesteilnehmerzahl: 15. Bei Nichterreichen Absage der Reise 21 Tage vor Reisebeginn.

Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines Personalausweises ausreichend.

Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport sowie einer Reiserücktritts-Versicherung. Die Versicherungsbedingungen finden Sie per Mausklick HIER! Die Datenschutzerklärung von BADER Kulturreisen finden Sie per Mausklick HIER!
Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden Sie HIER!
Bitte beachten Sie unsere gültigen Reisebedingungen, die Sie per Mausklick HIER finden!
Gern übersenden wir Ihnen diese Dokumente auch per gelber Post.

 

Sie haben noch Fragen? – Rufen Sie uns doch an! Telefon 0711 633 433 12

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150 – 70191 Stuttgart
Telefax 0711  633 433 99
info@bader-kulturreisen.de
www.bader-kulturreisen.de
Geschäftsführer Gregor Kulosa

Registergericht HRB 784451 · Gerichtsstand Stuttgart

 

ACHTUNG:
Uns ist ein Missgeschick unterlaufen: Das Formular zur Reiseanfrage unten ist das Formular für unsere Reise mit dem Glacier Express in die Schweiz. Wir haben technische Schwierigkeiten, dieses Formular an die Hamburg-Reise anzupassen. Es gibt in diesem Formular die Frage nach „Anreise am Vortag“ und „Abreise am Tag nach Reiseende“. Bitte ignorieren Sie diese Fragen. Wir bitten um Entschuldigung!

 

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Reisebedingungen

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Die unterschiedlichen Temperaturen (Berge-Meer), sowie die erheblichen Höhenunterschiede (bis 2.200 m, bei der fakultativen Gletschertour bis 3.200 m) stellen an die Teilnehmer der Reise gewisse Durchhalte- und Verträglichkeitsanforderungen. Die Fahrpläne der unterschiedlichen, involvierten Bahngesellschaften sind von den Jahres- und Ferienzeiten abhängig und stehen in Frankreich erst 2 - 3 Monate vor dem Reisedatum definitiv fest. Daher müssen wir uns fahrplanbedingte Änderungen im Reiseprogramm ausdrücklich vorbehalten.

Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen. Bei Nichterreichen, Absage 21 Tage vor Reisebeginn.

Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
Die Versicherungsbedingungen können Sie hier einsehen bzw. jederzeit anfordern!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %
• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

 

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

 

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

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