Traumreise von Lissabon bis Barcelona: AL ÁNDALUS

Reisekosten: 7.000,00 €

Reisestart: 11. September 2023

Reiseende: 19. September 2023

Reiseleitung: Dr. Cristína Maria Stiglmayr

Reisedauer: 9 Tage

Traumreise von Lissabon bis Barcelona: AL ÁNDALUS

Reisekosten: 7.000,00 €

Reisestart: 11. September 2023

Reiseende: 19. September 2023

Reiseleitung: Dr. Cristína Maria Stiglmayr

Reisedauer: 9 Tage

9-tägige Sonderzugreise durch Portugal und Spanien

Die stilvolle Art des Reisens beginnt in Portugals liebenswerter Hauptstadt Lissabon mit dem Aufenthalt im 5-Sterne-Hotel Palacio do Governador und einem interessanten Besichtigungsprogramm. Genießen Sie dann eine außergewöhnliche Reise im legendären Nostalgiezug der Belle Époque – Al Ándalus! Ihre komfortable Sonderzugreise führt Sie auf einer einzigartigen Route quer über die Iberische Halbinsel bis zu Spaniens Mittelmeer-Metropole Barcelona. Als krönender Abschluss: Übernachtung im 5-Sterne Jugendstilhotel Casa Fuster.
Unterwegs besuchen Sie einige der schönsten Städte der Iberischen Halbinsel, wie z. B. Évora, Cáceres, Mérida, Toledo, Madrid und Valencia. Lassen Sie sich von 8 UNESCO-Welterbe-Stätten, Klöstern und Palästen inmitten historischer Stadtkerne verzaubern. Entdecken Sie verwinkelte Gassen, prachtvolle Boulevards, beschauliches Land- und lebhaftes Stadtleben. Erfahren Sie von kulturellen Eigenheiten und prägenden historischen Ereignissen. Verträumte Dörfer, Steineichen- und Olivenhaine – die malerische Landschaft sowie exquisite mediterrane Gaumenfreuden runden Ihre genussvolle Reise ab!

Ihre Reisehöhepunkte

  • Einziger deutschsprachiger Exklusiv-Charter des Luxuszuges Al Ándalus auf der neuen Route
  • 8 UNESCO-Welterbe-Stätten: Belém, Évora, Cáceres, Mérida, Toledo, Madrid, Valencia, Barcelona
  • Casa Fuster, Ihr Jugendstil-Hotel in Barcelona, zählt zum UNESCO-Welterbe!
  • Fahrt mit der historischen Straßenbahn Nr. 28 durch Lissabons Altstadt
  • Mérida und Cáceres – Perle des römischen Erbes in Spanien und Stadt der Konquistadoren
  • Madrid und der Prado – Königlicher geht es in Kastilien nicht
  • Toledo – Freilichtmuseum dreier Weltreligionen
  • Valencia – Spaniens Trendcity zwischen Paella und Calatrava
  • Barcelona – Die Wunderwelt des Antoni Gaudí
  • Mit der Straßenbahn auf Barcelonas Aussichtsberg Tibidabo

1. Tag | Mo, 11. September 2023

Charmantes Lissabon

Am Vormittag fliegen Sie nach Lissabon, die charmante Hauptstadt Portugals. Am Flughafen werden Sie herzlich begrüßt und fahren zu Ihrem eleganten De-luxe-Hotel für die kommenden zwei Nächte, das im malerischen Stadtteil Belém liegt. Nachmittags entdecken Sie Portugals wunderschöne Kapitale auf nostalgische Weise: Vom Hauptplatz Rossio schlängelt sich die kleine historische Straßenbahn Nr. 28 durch enge Gassen über Lissabons Hügel bis hinauf in die Altstadt Alfama mit der Burg Castelo de São Jorge. Zum krönenden Abschluss des Tages genießen Sie zu authentischen Fado-Klängen portugiesische Spezialitäten. (A)

Übernachtungsort: Lissabon 5* Hotel Palacio do Governador

2. Tag | Di, 12. September 2023

Stadt der sieben Hügel

Auf Ihrer Stadtrundfahrt erleben Sie heute den prächtigen Praca do Comercio am Tejo-Ufer, die Unterstadt Baixa und die historischen Aufzüge, die zu den höher gelegenen Stadtvierteln führen. Ihr Mittagessen genießen Sie in einem alten Handelshaus in Lissabons Altstadt, anschließend besichtigen Sie den berühmten Torre de Belém, das Seefahrerdenkmal und das Hieronymus-Kloster, das zum UNESCO-Welterbe zählt. (FMA)

Übernachtungsort: Lissabon 5* Hotel Palacio do Governador

3. Tag | Mi, 13. September 2023

Vom Alentejo in die Extremadura

In Bahnhof von Lissabon startet heute Ihre Reise quer über die Iberische Halbinsel. Schon bald lässt Ihr Zug Lissabon und die Tejo-Mündung hinter sich. Ringsherum wird es ländlich: rote und grüne Hügel, verträumte Dörfer, Korkeichenwälder und Olivenhaine. Inmitten dieser Idylle thront das Städtchen Évora (UNESCO-Welterbe). Schlendern Sie durch die hübschen Gassen zum blumengeschmückten Giraldo-Platz, zur gewaltigen Kathedrale und zum römischen Diana-Tempel. Zum Abschluss Ihres Aufenthalts lauschen Sie den Gitarren-, Mandolinen- und Tamburinklängen einer traditionellen Studentenvereinigung. Die letzten Kilometer bis zur spanischen Grenze legen Sie mit dem Bus zurück. Hier erwartet Sie im Bahnhof von Badajoz der Traumzug Al Ándalus. Nach der herzlichen Begrüßung an Bord rollen Sie durch die Hügel der Extremadura. Am Nachmittag erreichen Sie Mérida, einst Hauptstadt der römischen Provinz Lusitanien und ebenfalls UNESCO-Welterbe. Die Stadtmauer, die Römerbrücke, der Tempel der Diana, das Forum mit dem Trajanbogen, der Circus Maximus, die Aquädukte, das Römische Theater und das Amphitheater lassen die ganze Stadt wie ein Freilichtmuseum erscheinen. Die kommenden vier Nächte logieren Sie in Ihrem stilvollen Abteil an Bord des Al Ándalus. (FMA)
Übernachtungsort: Sonderzug Al Ándalus

4. Tag | Do, 14. September 2023

Zeitreise ins Mittelalter

Weiter rollt Ihr Zug durch das Land der Konquistadoren bis nach Cáceres. Spaniens Entdecker investierten hier das Gold der Neuen Welt. Kein Wunder, dass die UNESCO auch dieses Kleinod schützt. Der Altstadtkern der Ritterstadt Cáceres, in der jeder Julia-Romeo-Film gedreht werden könnte weist eine der schönsten und einheitlichsten Stadtensembles in Spanien auf. Nachmittags erreicht der Ál Andalus den Bahnhof von Torrijos. Von hier aus ist es nur ein Katzensprung nach Toledo. UNESCO-Welterbe? Na klar! Sie bewundern Spaniens schönsten Hochaltar in der gotischen Kathedrale und wandeln durch das Klosters San Juan de los Reyes. Zum Abschluss unternehmen Sie einen Spaziergang durch das jüdische Viertel mit Besuch der mittelalterlichen Synagoge und des Sephardischen Museums. (FMA)
Übernachtungsort: Sonderzug Al Ándalus

 

5. Tag | Fr, 15. September 2023

Königliches Madrid

Morgens erreicht Ihr Sonderzug Madrid. Was gibt es Schöneres, als sich nach der Zugfahrt im Retiro-Park, Madrids grüner Lunge, die Füße zu vertreten? Das weltberühmte Prado-Museum glänzt nicht nur durch seine drei spanischen Meister El Greco, Velázquez und Goya. Park und Museum zählen seit 2021 zum UNESCO-Welterbe. Nach dem Mittagessen passieren Sie auf einer Stadtrundfahrt das Alcalá-Tor, die Stierkampfarena, das Bernabéu-Stadion und erreichen schließlich die Wolkenkratzer in Madrids Norden. Beim Aperitif auf der Dachterrasse des Círculo de Bellas Artes blicken Sie auf die Prunkbauten der Gran Via. Von der Plaza de España mit dem Cervantes-Denkmal spazieren Sie durch das Habsburger-Viertel zum Königspalast und der Kathedrale. Noch ein Abstecher zur Plaza Mayor und zur Puerta del Sol, und schon rollt Ihr Zug im sanften Abendlicht aus Madrid hinaus in das weite Bergland der Provinz Kastilien-La Mancha. Ihr Ziel: das Mittelmeer! (FMA)
Übernachtungsort: Sonderzug Al Ándalus

6. Tag | Sa, 16. September 2023

Paella Valenciana

Valencia ist immer noch ein Geheimtipp. Schicke Jugendstilviertel, futuristische Stararchitektur und ganz viel Strand und Meer vor der Haustür. Die Altstadt mit der historischen Markthalle ist der Bauch der Metropole und ein Fest für alle Sinne. Die Seidenbörse gleich gegenüber zählt zum UNESCO-Welterbe. Ein Blick in die Zukunft? Zeigen die futuristischen Bauten in der Ciudad de las Artes y las Ciencias! Anschließend fahren Sie 20 km Richtung Süden in den Naturpark Albufera, wo in einem Landgut für Sie unter freiem Himmel gekocht wird – na was schon? Eine Paella natürlich! (FMA)
Übernachtungsort: Sonderzug Al Ándalus

7. Tag | So, 17. September 2023

Barcelona – zwischen Gotik und Avantgarde

Heute sagen Sie dem Al Ándalus und seiner herzlichen Crew „Adiós!“. Doch Barcelonas Schönheit tröstet über den Abschied hinweg. Zunächst spazieren Sie durch das herrliche Gotische Viertel und steigen hinunter in die frühchristliche Unterwelt des römischen Barcino. Zurück im Hier und Jetzt stürzen Sie sich in den bunten Trubel der Rambla, Barcelonas berühmter Flaniermeile. Vom Dach der Kathedrale genießen Sie den herrlichen Ausblick über die Ciutat Vella und spüren im Picasso-Museum den Anfängen des großen Meisters nach. Anschließend fahren Sie mit der historischen Straßenbahn auf Barcelonas Hausberg Tibidabo. Zum Abendessen genießen Sie katalanische Spezialitäten in einem Restaurant mit Flair. Ihr De-luxe-Hotel Casa Fuster ist ein Denkmal des katalanischen Jugendstils und zählt zum UNESCO-Welterbe. (FMA)
Übernachtungsort: Barcelona 5* Hotel Casa Fuster

8. Tag | Mo, 18. September 2023

Die wunderbare Welt des Antoni Gaudí

Ein ganzer Tag für die surreale Architektur des Antoni Gaudí, die zum UNESCO-Welterbe zählt! Auf einer Rundfahrt lassen Sie sich von architektonischen Meisterwerken wie dem Park Güell, Casa Battló, Casa Vicens, Casa de Les Punxes oder Casa Amettler verzaubern. Die Casa Milá lädt sogar zu einem Cava-Aperitif auf der Aussichtsterrasse ein. Zum Finale besuchen Sie am Nachmittag Gaudís unvollendete Schönheit: La Sagrada Família. Lassen Sie beim stimmungsvollen Abschiedsessen in einem angesagten Restaurant Ihre außergewöhnliche Traumreise noch einmal Revue passieren. (FMA)
Übernachtungsort: Barcelona 5* Hotel Casa Fuster

9. Tag | Di, 19. September 2023

Adéu Barcelona!

Angereichert mit vielen unvergesslichen Eindrücken verlassen Sie heute die Hauptstadt Kataloniens!

Transfer zum Flughafen und Rückreise nach Deutschland. (F)

(F) = Frühstück, (M) = Mittagessen, (L) = Lunchpaket, (A) = Abendessen

Unsere Leistungen

  • Flüge Frankfurt – Lissabon und Barcelona – Frankfurt in der Economy Class
  • 5-tägige Schienen-Kreuzfahrt Badajoz – Barcelona im Sonderzug Al Ándalus mit 4 Übernachtungen im Abteil Ihrer gebuchten Kategorie
  • Zugfahrt von Lissabon nach Evora in der 1. Klasse
  • 2 Übernachtungen im De-luxe-Hotel in Lissabon
  • 2 Übernachtungen im De-luxe-Hotel in Barcelona
  • Ständige Deutsch sprechende Lernidee Reiseleitung für je maximal 30 Gäste ab Lissabon/bis Barcelona und zusätzlich Deutsch sprechende örtliche Reiseleitung
  • Mahlzeiten laut Reiseverlauf (F = Frühstück, M = Mittagessen, A = Abendessen), ausgewählte alkoholische und alkoholfreie Getränke während der Mahlzeiten
  • Alle Ausflüge und Besichtigungen deutschsprachig (Eintrittsgelder inkl.)
  • Infopaket mit Reiseliteratur
  • Alle Transfers und Gepäckträger-Service
  • Erfahrene, engagierte Reiseleitung ab/bis Stuttgart bei 18 Teilnehmer / -innen von Bader Kulturreisen
    Als Reiseleitung ist Frau Dr. Cristina María Stiglmayr – Buchautorin von mehreren Spanienreiseführern – vorgesehen

 

 

Grundpreise und Aufpreise pro Person

 im Doppelzimmer/ im Gran Clase Doppel-Abteil

Weitere Flughäfen auf Anfrage möglich!

Verkaufspreise ab pro Person
Frankfurt am Main Flughafen 7.000,00 €
Stuttgart Flughafen 7.170,00 €

Wir beraten Sie gerne!

Aufpreise:

Aufpreis Deluxe-Abteil (pro Person) 620,00 €
Doppelzimmer und – abteil zur Alleinbenutzung

ZUSATZINFORMATIONEN

Mindestteilnehmerzahl: 50. Bei Nichterreichen Absage der Reise 21 Tage vor Reisebeginn.
Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig.

Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport sowie einer Reiserücktritts-Versicherung. Die Versicherungsbedingungen finden Sie per Mausklick HIER!
Die Datenschutzerklärung von BADER Kulturreisen finden Sie per Mausklick HIER!
Bitte beachten Sie unsere gültigen Reisebedingungen, die Sie per Mausklick HIER finden!
Abweichend von den Allgemeinen Reisebedingungen von BADER Kulturreisen GmbH gelten folgende Stornobedingungen:

Stornogebühren: bis zum 92. Tag vor Reiseantritt 15%, ab 91. Tag 45%, ab 41. Tag 80%, ab 10. Tag 90% des Reisepreises.

auf Anfrage

 

 

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Reisedaten

Ihre persönlichen Angaben

Reisebedingungen

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Die unterschiedlichen Temperaturen (Berge-Meer), sowie die erheblichen Höhenunterschiede (bis 2.200 m, bei der fakultativen Gletschertour bis 3.200 m) stellen an die Teilnehmer der Reise gewisse Durchhalte- und Verträglichkeitsanforderungen. Die Fahrpläne der unterschiedlichen, involvierten Bahngesellschaften sind von den Jahres- und Ferienzeiten abhängig und stehen in Frankreich erst 2 - 3 Monate vor dem Reisedatum definitiv fest. Daher müssen wir uns fahrplanbedingte Änderungen im Reiseprogramm ausdrücklich vorbehalten.

Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen. Bei Nichterreichen, Absage 21 Tage vor Reisebeginn.

Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
Die Versicherungsbedingungen können Sie hier einsehen bzw. jederzeit anfordern!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %
• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

 

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

 

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

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