Reisetermin: | 8. bis 19. August 2018 |
Reisedauer: | 12 Tage |
Reiseleitung: | Boris Graumann |
Über 2000 Seemeilen mit einem der berühmten Postschiffe entlang der norwegischen Fjordküste. Sie erleben während der neuntägigen Seereise mit der MS Nordnorge (1990er-Generation) von Bergen über den Polarkreis zum Nordkap und zurück über die Lofoten nach Trondheim die herrliche Natur und unvergessliche Landschaftseindrücke.
Doch das ist längst nicht alles!
Wir bieten:
+ Eine günstige und schöne Jahreszeit im Reich der Mitternachtssonne
+ Eine neuntägige Schiffsreise auf der Hurtigrute mit dem komfortablen Postschiff MS NORDNORGE von Bergen nach Kirkenes und zurück nach Trondheim.
+ Fünf Landausflüge vom Schiff aus, die in unserem Programm inklusive sind (weitere können an Bord gebucht werden).
+ Die Fahrt über 6 Stunden mit der Dovre-Bahn durch Norwegens zerklüftete Berglandschaft von Trondheim nach Oslo.
+ Einen Tag Aufenthalt in Oslo inklusive Stadtrundfahrt und Stadtspaziergang.
+ Eine erfahrene und engagierte Reiseleitung während der gesamten Reise, die Ihnen Vorträge hält zum Thema Wikinger und zu
Harald I. Blauzahn.
+ Flugreise von Deutschland nach Bergen und zurück von Oslo.
+ Wiederholer-Bonus auf Anfrage.
Die Schiffe der Hurtigruten verkehren seit mehr als 100 Jahren nach festem Fahrplan und fast die ganze Zeit in Sichtweite der norwegischen Küste, so dass sich immer wieder grandiose Panoramen bieten: Fjorde und Berge, Gletscher, Inseln und subarktische Vegetation, die vom warmen Golfstrom begünstigt wird. Die Schiffe sind eine faszinierende Mischung aus komfortablem Passagierschiff und haben als Postschiff zusätzlich einen hohen Nutzen für die norwegische Bevölkerung.
Einen Fahrplan unseres Schiffes auf der Hurtigrute mit den über 34 anzulaufenden Häfen händigt Ihnen die Reiseleitung an Bord aus.
1. Tag Mittwoch, 8. August 2018 Bergen
Abflug ab Stuttgart mit der SAS in der Economy Class nach Bergen. Nach Ankunft lernen Sie bei einer Stadtrundfahrt und einem geführten Spaziergang diese wunderschöne Stadt kennen. Gegen Abend Einschiffung auf der MS Nordnorge. Um 20.00 Uhr legt das Schiff ab.
2. Tag Donnerstag, 9. August 2018 Florø – Molde
Durch Inseln und Schären, vorbei am westlichsten Punkt Norwegens erreichen Sie am frühen Nachmittag den Geirangerfjord. Der erste Landausflug (im Reisepreis enthalten) bringt Sie u.a. auf den Geirangerfjord und zu den rauschenden Wasserfällen sowie entlang des Storfjords in die schöne Jugendstilstadt Ålesund, wo Sie nach ca. 4 Std. wieder an Bord Ihres Schiffes gelangen.
3. Tag Freitag, 10. August 2018 Kristiansund – Rørvik
Am Morgen erreicht Ihr Schiff die Stadt Trondheim. Bei einer Stadtrundfahrt (inklusive) besuchen Sie den imposanten Nidaros-Dom und bewundern die sehenswerten alten Speicherhäuser, das erzbischöfliche Palais und den »Stiftsgarden«. Am Nachmittag kreuzen Sie durch vorgelagerte Schären und in Rørvik begegnen Sie dem südwärts fahrenden Postschiff.
4. Tag Samstag, 11. August 2018 Brønnøysund – Svolvaer
Heute Nacht überqueren Sie den Polarkreis. Am Vormittag besteht die Möglichkeit, an Bord einen Bootsausflug zum Svartisen-Gletscher zu buchen (Aufpreis). Mit dem zweitstärksten Gezeitenstrom der Welt erreichen Sie den Hafen der Stadt Bodø. Während das Schiff be- und entladen wird, bietet sich ein Stadtbummel durch die Stadt an. Wieder auf dem Schiff zurück, kommen gegen Abend erstmals die Lofoten in Sicht und der erste Halt auf einer der Inseln ist in Stamsund.
5. Tag Sonntag, 12. August 2018 Stokmarknes – Skjervøy
Am Morgen macht das Schiff einen kurzen Halt in Harstad auf den Vesterålen-Inseln. Durch den Bagsfjord erreichen Sie am Nachmittag die Stadt Tromsø – die größte Stadt nördlich des Polarkreises mit dem Beinamen »Paris des Nordens«. Während einer 2-stündigen Busrundfahrt (im Reisepreis inklusive) gehören vor allem die Eismeerkathedrale und das Polarmuseum zu den unvergesslichen Besichtigungspunkten.
6. Tag Montag, 13. August 2018 Øksfjord – Mehamn
Frühmorgens legt das Schiff in Hammerfest, der nördlichsten Stadt Europas an. Danach passieren Sie den Mageroysund in Richtung Nordkapinsel und Honningsvåg. Von dort statten Sie per Bus dem Nordkap – das über 300 m majestätisch aus dem Nordmeer aufragt – einen Besuch ab (im Reisepreis inklusive) und besuchen auch die in den Fels gesprengte Nordkaphalle.
7. Tag Dienstag, 14. August 2018 Berlevåg – Kirkenes-Berlevåg
Mit Kirkenes ist heute der Wendepunkt Ihrer Reise erreicht; die russische Grenze ist nur wenige Kilometer entfernt, und Sie haben fast 3 Stunden Zeit an Land. Sie unternehmen einen Ausflug zu den Höhepunkten rund um Kirkenes. Auf der nun südgehenden Route ist bei den Schiffsanlegestellen dort Tag, wo auf dem Weg nach Norden Schlafenszeit war.
8. Tag Mittwoch, 15. August 2018 Mehamn – Tromsø
Heute ist in Hammerfest ein kurzer Landgang mit der Reiseleitung möglich. Hier erinnert auch die Meridiansäule an die erste Vermessung des Erdumfangs. Sie können aber auch die Gelegenheit nutzen und die einzigartige »Royal and Ancient Society of Polar Bears“ besuchen.
9. Tag Donnerstag, 16. August 2018 Tromsø – Stamsund
Die Höhepunkte heute sind die Inselgruppen der Vesterålen und Lofoten. Die Meerenge Risoyrenna, die Passage des Raftsunds und den Abstecher in den sensationellen Trollfjord müssen Sie erleben. Auf den malerischen Lofoten Inseln starten Sie in Svolvaer am Spätnachmittag zu einem mehrstündigen Ausflug über Land (im Reisepreis inkl.). Im Hafen von Stamsund holen Sie Ihr Schiff wieder ein. Auf historischem Boden erfahren Sie Spannendes aus dem Leben der Nordmänner und dürfen eine rustikale Wikingersuppe probieren.
10. Tag Freitag, 17. August 2018 Bodø – Rørvik
Heute überqueren Sie den Polarkreis in südlicher Richtung. Viel zu sehen gibt es von Bord aus, wenn Sie zahlreiche Inseln und Berge passieren, um die sich viele Sagen ranken.
11. Tag Samstag, 18. August 2018 Trondheim – Oslo
Am frühen Morgen erreichen Sie Trondheim und wechseln vom Schiff der Hurtigrute auf die Norwegische Staatsbahn. Über 6 Stunden Fahrt mit der Dovre-Bahn 2. Kl. durch Norwegens zerklüftete Berglandschaft von Trondheim nach Oslo erwarten Sie. Am Nachmittag erreicht der Zug Oslo und es folgt eine Stadtrundfahrt mit dem Bus (im Reisepreis inklusive). Übernachtung in Oslo, Abendessen im Hotel inklusiv.
12. Tag Sonntag, 19. August 2018 Oslo – Stuttgart
Rückflug ab Oslo mit Umsteigeverbindung nach Stuttgart.
(pro Person im Doppelzimmer / Doppel-Außenkabine Kat. N2)
Ab Frankfurt (M) Flughafen | 5.850,00 € |
Ab Stuttgart Flughafen | 5.930,00 € |
Weitere Flughäfen auf Anfrage möglich!
Mindestteilnehmerzahl: 12. Bei Nichterreichen, Absage der Reise 21 Tage vor Reisebeginn.
Doppel-Außenkabine Kat. P2 | 485,00 € |
Doppel-INNEN Kat. I2 | auf Anfrage |
Aufpreis Einzelzimmer in Oslo, auf der Hurtigrute Doppel-Außenkabine zur Alleinbenutzung
Kat. N1 | 1.928,00 € |
Kat. P1 | 2.653,00 € |
Doppel-INNEN Kat. I1 | auf Anfrage |
Aufpreis pro Person = zum Grundpreis hinzurechnen.
Wir verfügen über ein festes Kabinenkontingent. Nicht von uns angebotene Kabinenkategorien – geringer oder auch höher eingestufte – fragen wir auf Wunsch gerne an.
Mindestteilnehmerzahl: 12. Bei Nichterreichen, Absage der Reise 21 Tage vor Reisebeginn.
Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Es gelten die Reisebedingungen, die Ihnen mit den Reisezielen 2017 bzw. 2018 übermittelt wurden.
Stornogebühr (pro Person): bis 45 Tage v.R. 10%, ab 44. Tag v.R. 40%, ab 21. Tag v.R. 60%, ab 14. Tag v.R. 90% des Reisepreises. v.R. = vor Reiseantritt. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringer Höhe entstanden ist.
Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig.Reisebedingungen der Firma BADER Kulturreisen GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH,
nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Vertragsgrundlagen, Vertragsschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Grundlage des Angebots von BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden.
2. Bezahlung
2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
3. Preiserhöhung
3.1. BKR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.
3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.
3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.
3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. BKR hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bahnanreisen
• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
b) Flugpauschalreisen
• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
c) Schiffsreisen
• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BKR nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR muss in der Reiseausschreibung angegeben sein.
b) BKR hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) BKR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von BKR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
6.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.
7. Obliegenheiten des Kunden
7.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit BKR wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von BKR wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
7.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von BKR nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BKR anzuerkennen.
7.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
7.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.
7.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von BKR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit BKR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9. Ausschluss von Ansprüchen
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
9.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber BKR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9.3. Die Frist nach Ziff. 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
10. Verjährung
10.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BKR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BKR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BKR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BKR beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag
10.4. Schweben zwischen dem Kunden und BKR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BKR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ doc/list_en.pdf abrufbar und in den Geschäftsräumen von BKR einzusehen.
12. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
12.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und BKR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können BKR ausschließlich an deren Sitz verklagen.
12.2. Für Klagen von BKR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BKR vereinbart.
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© Urheberrechtlich geschützt: RA Noll, Stuttgart 2009 – 2013 / Stand: 30.10.2016
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Reiseveranstalter ist:
BADER Kulturreisen GmbH
Registergericht Amtsgericht Stuttgart, HRB 18270
Geschäftsführer: Gregor Kulosa
Olgastraße 53, 70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail:info@bader-kulturreisen.de
BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
BKR nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8,77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de
BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Meine Lebensreise hatte ich als Kölscher Jong‘ begonnen und später hatte ich dann als „Zuagroasda“, „Neig’schmeckta“ und „Reigeplackter“ Gelegenheit mich an neuen Orten zu akklimatisieren und integrieren.
Seit 1980 bin ich als Reiseleiter und seit 2003 für bader-kulturreisen in den schönsten Ecken Europas unterwegs und es ist für mich immer wieder eine neue Freude und Herausforderung, das Reisegebiet lieben interessierten Gästen in einem intensiven und gleichwohl entspannten Erleben zu erschließen.
Hilfreich ist mir dabei, dass ich alles interessant finde, sei es die Zirptechniken mediterraner Zikaden, die Lockdüfte kulinarischer Kräuter, die Struktur eines Monteverdi-Madrigals, die Komposition einer Danneckerskulptur oder die erotischen Obsessionen Heinrich des VIII. Und oft sind es gerade die kleinen unscheinbaren Dinge, denen der größte Zauber innewohnt.
Mein Ehrgeiz als Reiseleiter erschöpft sich nicht darin, alles Wissenswerte zu Geschichte, Architektur, Kunst , Wirtschaft, Botanik, etc. einer Region unterhaltsam zu vermitteln, sondern für meine Gäste immer auch das beste Zitroneneis, den schönsten Aussichtspunkt, den schnuckeligsten Picknickplatz und manchmal die pikanteste Pointe zu finden.
Bis bald auf einer erlebnisreichen bader-Kulturreise!