Mythos Venedig

Reisekosten: 2.545,00 €

Reisestart: 28. März 2025

Reiseende: 2. April 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 6 Tage

Mythos Venedig

Reisekosten: 2.545,00 €

Reisestart: 28. März 2025

Reiseende: 2. April 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 6 Tage

Reiseprogramm

Noch ist sie nicht versunken, die Traumstadt in der Lagune!

Canal Grande, Rialto, Dogenpalast und Markusdom – diese Worte rufen in uns herrliche Bilder hervor: Tuckernde Vaporetti, die entlang morbider Fassaden auf der verrücktesten Hauptstraße der Welt unter verzauberten Brücken entlangzuckeln. Die schwarzen Gondeln, die sich durch schmale Winkel winden. Die magischen Gold-Mosaike von San Marco, seine majestätischen Kuppeln und den eleganten Glockenturm. Unsere Kulturreise durch Venedig führt Sie zu allen wichtigen Höhepunkten der Stadt, lässt Ihnen aber auch Zeit, einfach nur beim Bummel den Zauber der geronnenen Geschichte zu atmen.
Zwischen Aschermittwoch und Ostern schwillt der Besucherstrom in der Lagunenstadt ein wenig ab, deshalb haben wir dies verhältnismäßig ruhige Reisedatum gewählt.

Freuen Sie sich auf das großartige Venedig!

1. Tag | Fr, 28. März 2025 Auf an die Lagune

Vormittags Flug von Stuttgart via Frankfurt/M. nach Venedig (Lufthansa-Gruppe // Anreise auch von anderen Flughäfen möglich, beispielsweise direkt von FRA, wir beraten Sie gern!) Ihr Reiseleiter ist ab Stuttgart Flughafen mit dabei. Vom Flughafen Venedig geht es mit dem Aquabus durch die Wässer der Lagune zur Insel Murano, auf die 1295 die Glasmanufakturen verbannt wurden, aus Feuerschutzgründen. Murano ist ein „kleines Venedig“, weniger prächtig als die Hauptinsel, aber volkstümlicher, denn hier wird noch ordentlich gearbeitet. Sie beziehen Ihr Zimmer im guten, modernen 4-Sterne Hotel Hyatt Centric Murano (oder vergleichbar), das sich in einer umgebauten Glasfabrik befindet. Ein Bummel durch Murano schließt sich an, dabei werden wir natürlich auch den Glasbläsern bei ihrer Arbeit zuschauen können.

Abends laden wir Sie zum Essen ins Hotelrestaurant ein.

2. Tag | Sa, 29. März 2025 Rialto - Markusdom - Dogengräber

Morgens begeben Sie sich auf eine Vaporettofahrt, vorbei an der zypressenbestandenen Friedhofsinsel San Michele zu den Fondamenta Nove und weiter im Uhrzeigersinn herum um die ganze Insel. Sie sehen linkerhand den Lido, gelangen schließlich ins Becken von San Marco und haben den überwältigenden Anblick der Palladio-Kirche San Giorgio, den Canale della Giucecca, den Canal Grande mit der majestätischen Kuppelkirche Santa Maria della Salute, die unvergleichliche Fassade des Dogenpalastes und den Glockenturm des Markusdoms vor Augen.

Vom Anleger zum Markusplatz und dann hinein in das Goldene Wunder der Basilika San Marco. Dann vom Markusplatz per Vaporetto über die Hauptstraße der Stadt, den Canal Grande, mit seinen zahlreichen pompösen gotischen und Barockfassaden zum Rialto mit der berühmtesten Brücke der Welt. Wir mischen uns im Marktviertel Rialto unter das Volk, bummeln durch das Viertel, in dem Marco Polo residierte und gelangen schließlich zu einer der beiden berühmten Dogengrablegen, der Kirche Santi Giovanni e Paolo, von den Venezianern kurz Zanipolo genannt. Von hier sind es nur wenige Schritte zum Schiffsanleger zurück auf unsere Glasinsel Murano.

3. Tag | So, 30. März 2025 Torcello - Burano

Ein Ausflug in den Norden der Lagune von Venedig. Per Vaporetto vorbei an Schlickinseln und Vogelkolonien zur Insel Burano und sofort weiter nach Torcello, das vor 1000 Jahren ein Rivale Venedigs war. Von aller Pracht und Gloria gibt es heute noch die sagenhafte Basilika Santa Maria Assunta, die einen herrlichen Mosaikfußboden und großartige Wandmosaike aufweist, ein echter Genuss.  Es schließt sich an ein Spaziergang auf der Insel Burano, die mit ihren kleinen, kunterbunt bemalten Häuschen wie eine Puppenstuben-Version von Venedig erscheint. Vielleicht sehen Sie ja eine Buranerin bei der Doppeldurchbrucharbeit; so heißt die Stickereitechnik „Reticella“ auf deutsch. Und die Burano-Stickereien gibt es überall auf der Insel in den Auslagen.

Am Nachmittag bringt uns das Vaporetto wieder zurück auf unsere Glasinsel Murano.

4. Tag | Mo, 31. März 2025 Frarikirche - Tizian - Tintoretto

Morgens Fahrt mit dem Vaporetto Richtung Venedig, diesmal gegen den Uhrzeigersinn. Es geht durch den Canale di Cannaregio und kurz in den Canal Grande. Dann bummeln Sie durch das Gassengewirr zu einer venezianischen Institution: der historischen Weberei Bevilacqua. An historischen Webstühlen produziert man hier seit Jahrhunderten edelste Stoffe – eine Führung durch die Weberei zeigt uns mehr. Weiter geht es zur zweiten monumentalen Dogengrablege, der Franziskanerkirche Santa Maria Gloriosa dei Frari. Hier gibt es zwei großartige und bedeutende Gemälde von Tizian zu bewundern, auch ein wunderschönes Altarbild von Giovanni Bellini. In der Nähe das Hauptwerk von Tintoretto, die Scuola Grande di San Rocco, in der fünf Dutzend seiner Bilder goldverbrämte barocke Decken und Wände zieren – atemberaubend! Nach einer Mittagspause erneut auf den Canal Grande und ins volkstümliche Sestiere Cannaregio, wo uns der Bummel durch das Jüdische Ghetto zur Kirche Madonna dell’Orto führt, in der Tintoretto begraben ist. Einen weiteren großartigen Tizian gibt es in der opulenten Jesuitenkirche zu sehen. Und wenige Schritte entfernt liegt das gute Restaurant, das uns heute zum gemeinsamen Abendessen erwartet.

Und dort ist auch der Schiffsanleger, der uns nach dem Mahle zurück nach Murano bringt.

5. Tag | Di, 1. April 2025 Dogenpalast - Seufzerbrücke - Accademia

Auf mit dem Vaporetto Richtung Markusplatz und Canal Grande. An der Accademia steigen wir aus und freuen uns auf herrliche Gemälde aus Renaissancezeiten, von Gentile und Giovanni Bellini, Tizian, Tintoretto, Veronese. Einen weiteren Höhepunkt haben wir uns bis zum Schluss aufgehoben: den Besuch im Dogenpalast. Wir durchschreiten die prachtvollen Staats-Säle mit schweren, goldverzierten Kassettendecken und unzähligen Gemälden der schon genannten Tintoretto und Veronese. Atemberaubend ist der Große Saal mit dem größten Leinwandgemälde der Welt. Natürlich gehen wir auch über die Seufzerbrücke in die finsteren Kerkeranlagen.
Es gibt keinen prachtvolleren Blick auf Venedig als vom Glockenturm von San Giorgio – die Palladiokirche liegt genau gegenüber dem Dogenpalast auf ihrer eigenen Insel.

Ein letzter Bummel zum Rialto schließt sich an und auf dem Weg zum Vaporetto liegt noch ein Juwel aus Marmor: Santa Maria dei Miracoli. Eine formvollendete Renaissancekirche, die in Form und Inhalt wie ein großes Schatzkästlein wirkt.

Beim Abendessen im Hotelrestaurant lassen Sie noch einmal die schöne Reise Revue passieren.

6. Tag | Mi, 2. April 2025 Heimreise

Am Vormittag Transfer mit dem Aquabus durch die Lagune zum Flughafen.

Nachmittags Rückflug in die Heimat.

LEISTUNGEN

  • Fluganreise von Frankfurt nach Venedig in der Economy Class inklusive sämtlicher Zuschläge, Steuern und Gebühren – Ankunft am frühen Nachmittag
  • Transfer mit dem Aquabus vom Flughafen zum Hotel in Murano
  • 5 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet im Doppelzimmer im modernen, großzügigen 4-Sterne-Hotel Hyatt Centric Murano (oder vergleichbar) mit Dusche/Bad, WC, Fön, Klimaanlage, TV, Safe und kostenlosem WLAN.
  • 2 Abendessen im Rahmen der Halbpension
  • 1 Abendessen in einem ausgezeichneten Ristorante in Venedig
  • 7-Tages-Ticket für die Vaporetti in Venedig
  • Sämtliche Eintrittsgelder für die im Programm genannten Besichtigungen
  • Kompetente Beratung und hohe Servicequalität
  • Erfahrene und engagierte Reiseleitung ab Stuttgart Flughafen STR

Vorgesehen ist Herr Gregor Kulosa

 

Andere Flughäfen auf Anfrage möglich!

 

 

Grundpreise und Aufpreise pro Person

GRUNDPREIS pro Person im Doppelzimmer    2.545,00 €

Doppelzimmer zur Einzelnutzung                          445,00 €

Zusätzlich buchbar: Reiserücktrittskostenversicherung

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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