Ins Reich der Nordlichter - Per Postschiff zum Nordkap - die schönste Küstenreise der Welt!

Reisekosten: 6.175,00 €

Reisestart: 15. Februar 2025

Reiseende: 28. Februar 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 14 Tage

Ins Reich der Nordlichter - Per Postschiff zum Nordkap - die schönste Küstenreise der Welt!

Reisekosten: 6.175,00 €

Reisestart: 15. Februar 2025

Reiseende: 28. Februar 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 14 Tage

Per Postschiff zum Nordkap im magischen Schauspiel der Polarlichter!

Seit 130 Jahren gibt es Reisen mit dem Postschiff im Land der Fjorde! Und zu keiner Jahreszeit ist die Fahrt magischer als im Winter, wenn das unvergessliche Schauspiel der Polarlichter – Aurora Borealis – an Norwegens spektakulärer Fjordküste eine eindrucksvolle Lichtshow aus gespenstischen Grün-, Violett- und Rottönen bietet.

Unsere 14-tägige Reise führt Sie von Oslo und Bergen auf der legendären Hurtigrute, der schnellen – hurtigen – Route, zum Nordkap.

Magische und mythische Eindrücke begleiten Sie während der 9-tägigen Seereise auf über 2.000 Seemeilen von Bergen entlang der Küstenlinie mit ihren glitzernden Lichtern über den Polarkreis zum Nordkap und zurück. Herrliche, tiefverschneite Natur mit schneebedeckten Bergen, die sich glaskar vor dem Hintergrund der polaren Dämmerung abzeichnen, macht Norwegen zum Winterwunderland. Sie sehen die wild zerklüfteten Küsten der nördlich des Polarkreises gelegenen Lofoten, charmante Städtchen wie Tromsø oder Trondheim, bunt gestrichene Häuser in den malerischen Küstenorten und Kuriositäten wie den Berg Torghatten – mit Loch. Unvergessliche Landschaftseindrücke und herzliches skandinavisches Flair erwarten Sie auf der schönsten Küstenreise der Welt im atemberaubenden Licht der polaren Dämmerung !

Per Flugzeug erreichen Sie die norwegische Hauptstadt Oslo. Weiter mit der spektakulären Bergen-Bahn, ihrerseits häufig als „schönste Eisenbahnstrecke der Welt“ bezeichnet, in die pittoreske Hafenstadt Bergen (UNESCO-Weltkulturerbe) und dann ab für 9 eindrucksvolle Tage auf der Hurtigrute. Auf dem Rückweg fahren Sie von Trondheim auf landschaftlich großartiger Eisenbahnstrecke durch die tiefverschneite Bergwelt Norwegens zurück nach Oslo und kehren anderntags per Flugzeug zurück in die Heimat. Eine runde Sache!

Was macht die Fahrt auf der Hurtigrute mit BADER Kulturreisen so besonders?

  • Fahrt in der idealsten Jahreszeit ins Reich der Aurora Borealis
  • Ein Tag Aufenthalt in Oslo inklusive Stadtrundfahrt und Stadtspaziergang
  • Fahrt mit der Bergen-Bahn, der „schönsten Eisenbahnstrecke der Welt“ von Oslo nach Bergen
  • 9-tägige Schiffsreise auf der Hurtigrute im erst vor wenigen Jahren in Dienst gestellten, neuen, komfortablen Postschiff MS Polaris der Reederei Havila von Bergen nach Kirkenes und zurück bis Trondheim
  • 6 im Reisepreis inkludierte (weitere können an Bord gebucht werden)
  • Über 6-stündige Fahrt mit der Dovrebahn durch Norwegens zerklüftete Bergwelt von Trondheim nach Oslo
  • Erfahrene und engagierte BADER-Reiseleitung während der gesamten Reise ab/bis Oslo, die neben dem Bordpersonal für Ihr Wohlbefinden und die Organisation Ihres Reiseverlaufs zuständig ist, und Ihnen Zusatzinformationen gibt, z.B. in Form von Vorträgen zu Themen wie den Wikingern oder zu Harald I. Blauzahn

Mehr als 100 Jahre Postschiff-Tradition

Die Schiffe auf der Hurtigrute verkehren seit mehr als 100 Jahren nach festem Fahrplan und fast die ganze Zeit in Sichtweite der norwegischen Küste. So bieten sich immer wieder – nach Steuer- und nach Backbord! – grandiose Panoramen: Fjorde und Berge, Gletscher, Inseln und subarktische Vegetation, die vom warmen Golfstrom begünstigt wird.
Unter dem offiziellen Namen „Hurtigruten“ verkehrten in der Vergangenheit bis zu einem halben Dutzend verschiedene Reedereien im Auftrag des norwegischen Staates. Da sich viele von ihnen im Laufe der Jahre zurückzogen und vor einigen Jahren die beiden verbliebenen Reedereien fusionierten, beschloss die norwegische Regierung die Konkurrenz wiederzubeleben und erteilte der Reederei Havila den Zuschlag zum Betrieb des Schiffsverkehrs auf der Hurtigrute an 2 von 7 Wochentagen. Havila ließ zu diesem Zweck 4 Schiffe eigens bauen und verfügt so über die modernste Flotte an Schiffen auf der Strecke zwischen Bergen und Kirkenes.

Die Havila-Schiffe der Kystruten

  • Die größte Batterie der Welt
  • Landstrom aus Wasserkraft
  • 4 Stunden emissionsfreie Reisezeit
  • Zutaten von lokalen Produzenten
  • Wärmegewinnung mit Kühlwasser
  • Erdgas + effizienter Betrieb, mit der CO2-Ausstoß um 35% gesenkt wird
  • 90 % weniger Stickstoffoxid-Ausstoß
  • Energieeffizientes Rumpfdesign

Die fast funkelnagelneuen Schiffe von Havila auf der Hurtigrute haben zudem angenehm große Kabinen mit großen Fenstern – ein zusätzliches Plus! Wir haben für Sie gebucht die Außenkabine Superior Doppel, alle Mahlzeiten an Bord inklusive.

Die Schiffe sind eine faszinierende Mischung aus komfortablem Passagierschiff und Transportschiff und haben so zusätzlich einen hohen Wert für die Norweger in ihrem dünn besiedelten Land.

Ihr Postschiff  MS Havila Polaris

  • Passagierzahl: 640
  • Kabinen: 179
  • Länge: 124 m
  • Breite: 22 m
  • Baujahr: 2022

Einen Fahrplan unseres Schiffes auf der Hurtigrute mit den über 34 planmäßigen Häfen händigt Ihnen unsere Reiseleitung an Bord aus.

1. Tag | Fluganreise nach Oslo

Eigenanreise zum Flughafen Oslo (OSL). BADER Kulturreisen begrüßt Sie am Flughafen und organisiert den Transfer in die Innenstadt zum Hotel mit dem Flytoget Airport Express Train (Flughafenexpresszug). Sie beziehen Ihr 4-Sterne-Thom Hotel Slottsparken.
Je nach Ankunftszeit unternimmt Ihr Reiseleiter einen kleinen Bummel durch die Innenstadt.
Das Abendessen nehmen Sie im Hotelrestaurant ein.

2. Tag | Oslo

Morgens unternehmen Sie eine halbtägige Stadtrundfahrt. Sie sehen die Prachtbauten der Innenstadt, darunter das Königliche Schloss, fahren vorbei am Nobel-Friedenszentrum und werfen einen Blick auf die spektakuläre Architektur des neuen Opernhauses. Das Norsk Folkemuseum ist ein Freilichtmuseum mit wieder aufgebauten Häusern aus dem ganzen Lande. Nachmittags haben Sie Gelegenheit für einen eigenen Bummel durch Oslo. Ihr Abendessen im Hotel ist auch heute Abend im Preis eingeschlossen.

3. Tag | Bergenbahn - Bergen - und Schiff ahoi!

Nach dem Frühstück transferieren wir Sie zum Bahnhof von Oslo, von wo Sie mit der Bergen-Bahn der Norwegischen Staatsbahnen (1. Klasse inkl. Sitzplatzreservierung) Richtung Westen aufbrechen. Die mehr als sechsstündige Fahrt führt über die größte Hochebene Europas, tiefverschneit, die Hardangervidda, wobei sie teilweise oberhalb der Baumgrenze verläuft, was zu einem spektakulären Landschaftseindruck führt. Dabei erreicht die Bahn eine Höhe von mehr als 1.200 m über dem Meeresspiegel! Viele nennen die Bergensbane die schönste Eisenbahnstrecke der Welt!
Nach Ankunft in Bergen unternehmen Sie eine zweistündige Stadtrundfahrt und checken schließlich am späten Nachmittag am Hafen zur Nordkapfahrt auf dem neuen MS Postschiff Polaris der Reederei Havila ein. Beziehen Sie Ihre geräumige Kabine für die kommenden 10 Nächte und erkunden Sie das Schiff.
Freuen Sie sich auf das Abendessen im Schiffsrestaurant.
Um 20:30 Uhr legt das Schiff ab und geht nordwärts.

4. Tag | Florø - Geirangerfjord

Vorbei an Inseln und Schären und am westlichsten Punkt Norwegens geht es nach Norden. Am Morgen erreichen Sie Ålesund. Von hier begeben Sie sich auf eine beeindruckende Schifffahrt per Katamaran in das Weltnaturerbe des Geirangerfjordes (UNESCO-Weltnaturerbe; inklusive!). Im Winter können Sie den Geirangerfjord ganz ohne Menschenmengen kennenlernen. Es herrscht eine völlige Ruhe über der Landschaft, die Luft ist frischer, das Licht ist klarer und die Schatten länger. Sie fahren durch drei verschiedene Fjorde und werden auf der Schiffsfahrt von einem Fjord-Ranger begleitet. Er berichtet Ihnen, wie die Naturgewalten die Landschaft geprägt haben und erzählt Ihnen von Pflanzen und Tieren der Gegend. In Geiranger erwartet Sie ein Bus, der Sie zum berühmten Aussichtspunkt Flydalsjuvet bringt, wo Sie DAS Foto des Fjords machen können. Nachmittags geht es per Katamaran zurück nach Ålesund, von wo das Postschiff abends weiter gen Norden aufbricht.

5. Tag | Kristiansund – Rørvik

Am Morgen erreicht Ihr Schiff die Stadt Trondheim. Bei einer Stadtrundfahrt (inklusive) besuchen Sie den imposanten Nidaros-Dom und bewundern die sehenswerten alten Speicherhäuser, das Erzbischöfliche Palais und den Stiftsgarden. Am Nachmittag kreuzen Sie durch vorgelagerte Schären und in Rørvik begegnen Sie dem südwärts fahrenden Postschiff.

6. Tag | Svolvær - Bodø - Lofotenwand - Trollfjord

Am frühen Morgen überqueren Sie den Polarkreis. Mit dem zweitstärksten Gezeitenstrom der Welt erreichen Sie den Hafen der Stadt Bodø. Während das Schiff be- und entladen wird, bietet sich ein Stadtbummel an. Oder Sie machen sich auf eine geführte Küstenwanderung (Aufpreis): Das besondere arktische Licht spielt mit Ihren Augen, jeden Tag ein neuer und anderer Blickwinkel. Lassen Sie sich von der Natur umarmen und atmen Sie die erfrischende, arktische Luft. Lauschen Sie dem beruhigenden Rauschen des Ozeans, oder suchen Sie am Strand nach schönen Muscheln. Seien Sie in engem Kontakt mit den Elementen und spüren Sie das sich ständig verändernde arktische Klima im Gesicht. Wanderstöcke sind vorhanden und alle Gäste werden mit Spikes ausgestattet.
Wieder auf dem Schiff zurück, geht die Fahrt einige Stunden über das offene Meer direkt auf die mächtige Lofotenwand zu. Der erste Halt auf den Lofoten ist in Stamsund.
Bei gutem Wetter und ruhiger See (kann nicht garantiert werden!) riskiert der Kapitän gegen Mitternacht die Einfahrt in den überwältigenden Trollfjord, der eine nur hundert Meter enge Einfahrt hat und beidseits von tausend Meter hohen Bergen gesäumt wird.

7. Tag | Stokmarknes – Skjervoy - Tromsø

Am Morgen macht das Schiff einen kurzen Halt in Harstad auf den Vesterålen-Inseln.
Durch den Bagsfjord erreichen Sie am Nachmittag die Stadt Tromsø – die größte Stadt nördlich des Polarkreises mit dem etwas pompösen Beinamen Paris des Nordens. Während einer zweistündigen Busrundfahrt durch den charmanten, traumhaft schön gelegenen Ort (im Reisepreis inklusive) gehören vor allem die Eismeer-Kathedrale und das Polarmuseum zu den unvergesslichen Besichtigungspunkten. Wer es etwas abenteuerlicher mag, unternimmt eine Hundeschlittenfahrt (Aufpreis) durch die winterlich verschneite Landschaft und lernt leibhaftige Samen und ihre Kultur näher kennen.

8. Tag | Øksfjord – Nordkapp!

Frühmorgens legt das Schiff kurz in Hammerfest an, der nördlichsten Stadt Europas.
Danach passieren Sie den Mageroysund in Richtung Nordkapinsel und Honningsvåg. Von dort statten Sie per Bus dem berühmten Nordkap einen Besuch ab, das schneebedeckt über 300 Meter aus dem Nordmeer aufragt (Ausflug im Reisepreis inklusive), und besuchen auch die in den Fels gesprengte Nordkaphalle.

9. Tag | Berlevåg – Kirkenes - Vardø

Mit Kirkenes ist heute der Wendepunkt Ihrer Reise erreicht; die russische Grenze ist nur wenige Kilometer entfernt. Sie unternehmen einen Ausflug zu den Höhepunkten rund um Kirkenes, unter anderem geht es an die russische Grenze und zu einem leibhaftigen Eishotel.
Auf der nun südwärts gehenden Route ist bei den Schiffsanlegestellen dort Tag, wo auf dem Weg nach Norden Schlafenszeit war.
In Vardø ist beim kurzen Stop gerade Zeit zum Spaziergang zur alten Festung und zum sehenswerten Hexen-Denkmal.

10. Tag | Hammerfest - Tromsø

Heute ist in Hammerfest ein kurzer Landgang mit der Reiseleitung möglich. Hier erinnert auch die Meridiansäule an die erste Vermessung des Erdumfangs. Sie können aber auch die Gelegenheit nutzen und die einzigartige »Royal and Ancient Society of Polar Bears“ besuchen. Beim mitternächtlichen Stop in Tromsø können Sie eventuell einem kleinen Konzert (Aufpreis) in der lutherschen Domkirche in der Innenstadt beiwohnen.

11. Tag | Stamsund - Svolvær - Vesterålenausflug

Die Höhepunkte heute sind die Inselgruppen der Vesterålen und Lofoten. Faszinierend ist der ins seichte Wasser gegrabene Risøy-Kanal. Landschaftlich enorm reizvoll die Passage des Raftsunds, wobei sich vielleicht erneut ein Abstecher in den unglaublichen Trollfjord ergeben kann.
Ab Harstad nehmen wir Sie mit auf eine Fahrt durch die Vesterålen (im Reisepreis inklusive): Sie beginnen diesen Ausflug mit einer Stadtbesichtigung in Harstad bevor Sie die Kirche von Trondenes, das Trondenes Historiske Senter und den Mittelalterhof besuchen. Zum Ende der Wikingerzeit war Trondenes ein bedeutendes politisches Zentrum. Die Kirche stammt aus dem 13. Jahrhundert und ist die nördlichste, aus dem Mittelalter erhaltene Steinkirche der Welt.
Der Mittelalterhof ist heute ein Museum, in dem Ihnen falsche Bauern und echtes Getier einen Einblick bieten, wie das Leben auf dem Hof vor 800 Jahren ausgesehen haben muss.
Dann geht es weiter entlang der Berge und Fjorde der Vesterålen, unterwegs legen wir immer wieder einen Fotostopp ein. In Sortland beobachten Sie, wie Ihr Schiff, die MS Polaris, unter der fast einen Kilometer langen Sortlandbrua hindurchfährt, bevor Sie dort im Hafen wieder an Bord gehen.

12. Tag | Bodø – Rørvik - Torghatten

Vormittags überqueren Sie erneut den Polarkreis – diesmal in südlicher Richtung. Die Fahrt geht entlang der legendären Bergkette der Sieben Schwestern. Von Brønnøysund kann man (an Bord buchbar) einen Ausflug zum Torghatten unternehmen, einem Berg mit einem Loch drin.

13. Tag | Trondheim - Oslo

Am frühen Morgen erreichen Sie Trondheim und wechseln vom Schiff auf die Norwegische Staatsbahn. (Ihr Gepäck geht separat vom Schiff zum Hotel in Oslo.) Über 550 km erstreckt sich die sechsstündige Fahrt mit der Dovrebahn (1. Klasse) durch die einst von gewaltigen Gletschern herausgeschmirgelte norwegische Gebirgswelt. Am Nachmittag erreicht der Zug Oslo.
Übernachtung/Halbpension in Oslo, 4-Sterne-Clarion Hotel The Hub.

14. Tag | Rückflug in die Heimat

Im Laufe des Tages Transfer mit der Flughafenbahn zum Flughafen und Rückflug in die Heimat.

Ihr Postschiff MS Polaris

  • Passagierzahl: 640
  • Kabinen: 179
  • Länge: 124 m
  • Breite: 22 m
  • Baujahr: 2022
  • Landstrom aus Wasserkraft
  • 4 Stunden emissionsfreie Reisezeit
  • Wärmegewinnung mit Kühlwasser
  • Energieeffizientes Rumpfdesign

Unsere Leistungen

  • Eigenanreise nach Oslo Flughafen (OSL). Gern beraten und unterstützen wir Sie bei Auswahl und Buchung Ihrer Flugtickets.
  • Transfers Flughafen Oslo (OSL) – Innenstadt (Hotel) und zurück mit dem Flytoget Airport Express Train (Flughafenexpresszug)
  • 2 Übernachtungen/Halbpension im 4-Sterne-Thom Hotel Slottsparken in Oslo im Doppelzimmer Dusche/WC zu Beginn der Reise
  • 1 Übernachtung/Halbpension im 4-Sterne-Clarion Hotel The Hub in Oslo im Doppelzimmer Dusche/WC am Ende der Reise
  • Halbtägige Stadtrundfahrt in Oslo
  • Fahrt mit der Bergen-Bahn von Oslo nach Bergen in der 1. Klasse mit Platzreservierung
  • Stadtrundfahrt in Bergen
  • 9-tägige Seereise mit der MS Havila Polaris, Schiff der Reederei Havila Kystruten auf der Hurtigrute von Bergen nach Kirkenes und zurück nach Trondheim in Kabinen der Kategorie Außenkabine Superior Doppel, mit eigener Dusche und WC.
  • Vollpension (ohne Getränke) an Bord der MS Havila Polaris.
  • 6 Landausflüge (Geiranger im Katamaran, Trondheim, Tromsø, Nordkap, Kirkenes, Vesterålen) während der Postschiffreise sind im Preis inkludiert
  • Bahnreise 1. Klasse mit der Dovrebahn von Trondheim nach Oslo mit Platzreservierung
  • Gepäcktransport vom Schiff in Trondheim nach Oslo zum Hotel
  • Alle Transfers, Stadtführungen und Stadtrundfahrten wie im Programm beschrieben
  • Informationsmaterial
  • Erfahrene und engagierte deutsche Reiseleitung ab/bis Oslo
    Als Reiseleiter ist vorgesehen Herr Gregor Kulosa

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Grundpreise und Aufpreise pro Person

Grundpreis ab Oslo Flughafen OSL pro Person
6.175,00 €
in Doppelkabinen außen/Doppelzimmer
Für Alleinreisende:
Zuschlag Doppelkabinen zur Einzelnutzung/3x Einzelzimmer in Oslo 2.445,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 15. Maximal 24. Bei Nichterreichen Absage der Reise 90 Tage vor Reisebeginn.
Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig.

Stornobedingungen: Abweichend von unseren Allgemeinen Reisebedingungen gelten für diese Reise folgende Stornobedingungen:

Ab Buchung bis 30 Tage vor Abreise 30%
Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Abreise 55%
Ab 14 Tage bis 4 Tage vor Abreise 80%
Ab 3 Tage vor Abreise 95%

Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport sowie einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. BADER Kulturreisen arbeitet zusammen mit der HanseMerkur-Versicherung. Wir beraten Sie gern!

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
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  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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