Nostalgiereise Alpine Classic Pullman Express

Reisekosten: 3475,00 €

Reisestart: 7. September 2026

Reiseende: 21. September 2026

Reiseleitung: wird noch bekanntgegeben

Reisedauer: 5 Tage

Nostalgiereise Alpine Classic Pullman Express

Reisekosten: 3475,00 €

Reisestart: 7. September 2026

Reiseende: 21. September 2026

Reiseleitung: wird noch bekanntgegeben

Reisedauer: 5 Tage

Diese Reise ist eine

Bader

Signature

Reise

Reiseprogramm

Was macht die Panoramafahrt mit dem Alpine Classic Pullman Express bei BADER Kulturreisen so besonders?

  • völlig außergewöhnlicher Streckenverlauf: Brienzersee und Grand Hotel Giessbach, Grimselpass, Eggishorn und Aletschgletscher, spektakulärer Furkapass mit Rhone-Gletscher, Auffahrt auf den Muottas Muragl bei St. Moritz, Schifffahrt auf dem Walensee zu Füßen der Churfirsten
  • nostalgisches Grand Hotel Giessbach von 1875 in traumhafter Panoramalage über dem Brienzer See und bei den Giessbach-Wasserfällen
  • Panorama-Fahrt über den Grimselpass
  • Übernachtung im Obergoms im stimmungsvollen Hotel Landhaus in Münster
  • Bergausflug Eggishorn auf 2.866 Metern mit traumhaftem Blick auf den Aletsch-Gletscher, größter Gletscher der Schweiz
  • exklusive Postbusfahrt über den spektakulären Furkapass mit Besuch des Rhone-Gletschers
  • Fahrt mit dem nostalgischen Alpine Classic Pullman Express in bequemen Originalwagen von 1931 von Andermatt über den Oberalppass, durch die Rheinschlucht und auf der Albulastrecke über den Landwasser-Viadukt bis nach Davos, praktisch der östliche Teil des Verlaufs des Glacier Express
  • Übernachtung im Nostalgiehotel Schatzalp, einstmals Sanatorium und Schauplatz von Thomas Manns berühmten Roman „Der Zauberberg“; alle Zimmer mit Talblick
  • Ausflug ins mittelalterliche Chur
  • Fahrt mit dem Nostalgiezug von Filisur nach Davos Platz
  • Schifffahrt auf dem Walensee, inmitten 1000 m hoher Berge mit Abstecher ins autofreie Quinten mit mediterranem Klima

Freuen Sie sich auf eine einzigartige Route und legendäre Hotels! !
Steigen Sie ein, staunen und genießen Sie, sammeln Sie unvergessliche Eindrücke und Erlebnisse!

Der «Alpine Classic Pullman-Express»

Nostalgischer Luxus durch alpine Traumwelt!

Sie reisen in historischen Original-Pullman-Wagen im Stil des Art Déco «Cie. Int. des Wagons-Lits et Grands Express Européens».

Alle Wagen sind liebevoll restauriert und entsprechen den heutigen Sicherheitsvorschriften.

Freuen Sie sich auf die bequemen Fauteuils, auf die Erkerfenster und klassisch-elegante Verarbeitung mit Teakholz.

Die wertvollen Holzeinlegearbeiten stammen vom berühmten französischen Ebenisten René Prou.

Die komfortabelsten Schmalspurwagen weltweit!

Das freundliche und aufmerksame Personal liest Ihnen jeden Wunsch von den Lippen ab.

Erklimmen Sie den Oberalppass, durchqueren Sie die spektakuläre Rheinschlucht.

Beobachten Sie von Ihren großzügigen Sesseln den Zusammenfluss von Vorderrhein und Hinterrhein.

Die historischen Pullman-Abteile gehören zweifellos zu den komfortabelsten Schmalspurwagen weltweit!

Einer der Höhepunkte ist die Überquerung des berühmten Landwasser-Viadukts der Rhätischen Bahn.

Nostalgie pur: Das Grandhotel Giessbach am Brienzer See

Das Grandhotel Giessbach im Berner Oberland ist ein historisches Hotel, das 1875 eröffnet wurde und in Panoramalage auf einem Bergufer des Brienzer Sees liegt.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Parkanlagen realisiert, die das Hotel noch heute umgeben. Der Hotelmagnat Karl Hauser ließ die heutige Bausubstanz errichten, ein prächtiges Grand Hotel im Palaststil, Architekt war der damals berühmte Horace Edouard Davinet, der seine Spuren an vielen Stellen in der Schweiz hinterließ.

Das Hotel wechselte mehrfach den Besitzer, durchlitt einen jahrzehntelangen Niedergang aufgrund wenig weitsichtigen Managements. 1979 wurde es geschlossen und sollte durch einen seelenlosen quadratischen Kasten ersetzt werden.

Dem Schweizer Umweltschützer Franz Weber gelang es mit Hilfe seiner Vereinigung Helvetia Nostra und der von ihm gegründeten Stiftung Giessbach dem Schweizervolk 1983, das Hotel zu retten. Die Liegenschaft wurde unter Denkmalschutz gestellt und ist nun als Kulturgut von nationaler Bedeutung (A-Objekt) eingestuft.

Erstklassige Adresse

Die Renovierung des Hotels dauerte bis 1990 an und umfasste die Küche, das Restaurant, verschiedene Stockwerke und weitere Teile der Anlage. Dann erfolgte die Wiedereröffnung. Heute ist das Grandhotel Giessbach aufgrund der Lage und des historischen Flairs ein beliebtes Ziel für Touristen.

Das burgartige Hotel hat bis heute keine Klimaanlage und keine Minibar in den Zimmern. Stattdessen blitzt den Gästen aus jedem Winkel Charme und Nostalgie entgegen.

Nur wenige Schritte sind es vom Hotel zu den Wasserfällen des Giessbachs.

Besonders schön ist die Anreise zum Hotel per Schiff. Eigens dazu wurde ein Schiffsanleger gebaut. Von hier überwindet die älteste noch arbeitende Standseilbahn der Schweiz in historischen Wagen die knapp 100 Meter Höhenunterschied zum Grandhotel.

 

Hotel Landhaus im Goms

Das Goms ist der Oberlauf der Rhone, die am Furkapass entspringt.
Das Tal wurde in den letzten Eiszeiten durch den Rhone-Gletscher ausgehobelt.
Da der Furkapass in der Vergangenheit nur in den Sommermonaten befahrbar war, führte das Obergoms eine Art Dornröschenschlaf und wurde nur wenig erschlossen. Heute präsentiert es sich als ein landschaftliches Juwel, in dem die Dörfer noch ganz überwiegend ihre traditionelle Holzarchitektur aufweisen und große Gemütlichkeit ausstrahlen.

Hotel Schatzalp in Davos

Bevor die Schweizer ihre Berge durch Tunnels, Bahnen und Lifte erschlossen, war Davos am Ende de Welt. Ein armer Bauernort. Für schöne Landschaft und Blicke konnte man sich nichts kaufen.

Ideal hingegen war die gute Luft, für die Opfer der Schwindsucht, und so entstand oberhalb von Davos auf der sogenannten Schatzalp um die Jahrhundertwende ein Santatorium, für das eigens eine Standseilbahn errichtet wurde.

Die Verwendung von Stahlbeton machte das Sanatorium auf der Schatzalp zu einem der modernsten Gebäude seiner Zeit, „stilbildend für die Moderne“, aus diesem Grunde steht die Anlage unter Denkmalschutz.

Weltberühmt durch Thomas Mann

Berühmt wurde die Schatzalp durch den Roman „Der Zauberberg“ von Thomas Mann. In dem weltberühmten Klassiker beschreibt Thomas Mann das Schicksal der maladen internationalen Haute Volée in genau jenem Sanatorium.

Aus diesem Grund wurden im Hotel Schatzalp mehrfach Filme gedreht, zu denen internationale Weltstars dort auch abstiegen.

Das Hotel Schatzalp hat heute 4 Sterne und legt großen Wert auf Tradition und Nostalgie. So atmen die Bar und der Speisesaal das Flair der Belle Époque. Die Zimmer sind großzügig und samt und sonders noch möbliert im Stil der 1920er Jahre. Wir haben für Sie ausschließlich Zimmer mit Balkon und Talblick reserviert, von wo sich Ihnen ein gewaltiges Alpenpanorama bietet.

1. Tag | Mo | 07.09.2026 | Brienzer See - Grandhotel Giessbach

Morgens Bahnanreise in der 1. Klasse nach Zürich HB.
Oder morgens Fluganreise von Hamburg, Hannover, Berlin, Dresden, Düsseldorf oder München nach Zürich. Eigentransfer mit der S-Bahn vom Flughafen zum Hauptbahnhof Zürich (alle 15 Minuten, Fahrtzeit etwa 10 Minuten).
Treffpunkt dort um 12:30 Uhr.
Ab hier übernehmen wir Ihr großes Gepäck und schicken es gesondert zum Grandhotel Giessach am Brienzer See.
So erleichtert machen Sie sich auf die Zugfahrt Richtung Luzern. Ab hier Fahrt mit dem Luzern-Interlaken-Express über den Brünig-Pass ins Tal der Aare und weiter nach Brienz unterhalb des 2.350 m hohen Rothorns, von wo Sie per Schiff in einer Viertelstunde über den Brienzersee zu Füßen des legendären Grandhotel Giessbach einlaufen. Einzig für das prächtige Hotel wurde die historische Standseilbahn, die älteste Standseilbahn der Schweiz, erbaut.
Nach dem Einchecken im historischen Hotel haben Sie Gelegenheit, die Umgebung des Hotels zu Fuß zu erkunden, das sich inmitten des Grüns und in der Nähe der Giessbach-Wasserfälle befindet. Abends erwartet Sie ein 4-Gang-Menü zum Essen im historischen Speisesaal.
1 Übernachtung.

2. Tag | Di | 08.09.2026 | Grimselpass - Obergoms - Eggishorn

Morgens nach dem Frühstück übernehmen wir Ihr Gepäck, um es separat zum Hotel im Obergoms zu transportieren. Per Standseilbahn hinunter zum See und per Schiff nach Brienz. Ab Meiringen fahren wir mit dem Postbus gegen den Lauf der Aare hinauf auf den Grimselpass (2.163 m) bis Oberwald. Umstieg auf die Matterhorn-Gotthard-Bahn und Fahrt entlang bzw. oberhalb der Rhone bis nach Fiesch. Hier übernimmt eine Seilbahn die Fahrt auf das 2.866 Meter hohe Eggishorn, von dem sich ein überwältigender Ausblick auf den Aletschgletscher ergibt. Und auf Eiger, Mönch und Jungfrau. Und auf das Matterhorn und den Mont Blanc – bei Glück…
Rückfahrt ins urige Obergoms, dessen Dörfer noch heute durch die rustikalen Holzhäuser geprägt sind, bis nach Münster. Sie checken ein im gemütlichen 4-Sterne-Hotel Landhaus. Abends gibt es ein 3-Gang-Menü zum Abendessen.

3. Tag | Mi | 09.09.2026 | Furkapass - Rhône-Gletscher - Andermatt - Alpine Classic Pullman Express:

Oberalppass – Rheinschlucht – Albula – Landwasserviadukt – Davos: Schatzalp

Ein Tag der Superlative! Morgens schicken wir Ihr Gepäck gesondert auf die Reise nach Davos.
Nach dem Frühstück Sonderfahrt mit dem Postbus zum Furkapass. Stop in Gletsch und am Rhone-Gletscher mit Gelegenheit zum Spaziergang zur Gletscherzunge. Weiter durch grandiose Gebirgslandschaft über die Passhöhe und hinunter nach Andermatt. Gelegenheit zum Bummel durch das hübsche Dorf, das nicht weit vom Gotthard-Pass entfernt ist.
Nachmittags dann der Höhepunkt der Reise: Es beginnt in Andermatt die nostalgische 7-stündige Panoramafahrt in historischen Abteilen des Alpine Classic Pullman Express durch atemberaubende Alpenlandschaft. Auf der Strecke des Glacier Express schraubt sich der Pullman Express hinauf auf den Oberalppass auf 2.000 m Höhe, hinab nach Disentis und durch die wild-romantische Rheinschlucht, zum Zusammenfluss von Vorder- u. Hinterrhein bei Reichenau, auf berühmter Strecke entlang der Albula und über den ebenfalls berühmten Landwasserviadukt.

... und weiter mit Tag 3: Davos

Schließlich erreichen Sie am Abend das mondäne Davos, weltberühmt für seine phantastische Lage inmitten herrlicher Berge und auch für das jährliche Weltwirtschaftstreffen. Ein kurzer Spaziergang führt Sie zur Talstation Schatzalp und per Standseilbahn geht es hinauf zu Ihrem Hotel.
Einen ganz besonderen nostalgischen Leckerbissen bieten wir Ihnen für die kommenden 2 Nächte mit der Unterkunft: Das historische Sanatorium „Berghof“ aus dem Roman „Der Zauberberg“ von Thomas Mann gibt es wirklich! Und zwar noch heute! Heute heißt es „Schatzalp“ und ist ein 3-Sterne-Hotel in Panoramalage oberhalb von Davos. Die großen Zimmer sind noch heute möbliert wie vor 100 Jahren, und auch die Bäder verströmen den Charme der 30er Jahre. Die Matratzen sind bequem und alles funktioniert tipp-topp, atmet jedoch den Geist von Thomas Mann. Es gibt keinen Fernseher auf dem Zimmer, aber bei dem überwältigenden Alpenblick von Ihrem Balkon werden Sie ihn nicht vermissen!

4. Tag | Do | 10.09.2026 | Ein freier Tag in Davos

Ein freier Tag für Sie! Genießen Sie das Ambiente des Hotels Schatzalp, schlendern Sie durch den botanischen Garten „Alpinum“ direkt beim Hotel bzw. nur wenige Minuten vom Hotel entfernt im Tälchen des Guggerbachs. Nehmen Sie die Standseilbahn zu Tale und dann auf einen Bummel den Postbus ins benachbarte dörfliche Klosters mit seinem kleinen hübschen Zentrum.
Oder (60,00 EUR pro Person) Sie fahren mit Ihrem Reiseleiter mit der Eisenbahn durch die Zügenschlucht über Filisur und die berühmte Albulastrecke mit den noch berühmteren Spiraltunnels ins Engadin und per Standseilbahn hinauf auf den Hausberg von St. Moritz, den Muottas Muragl mit mehr als 2.450 m Höhe. Oben haben Sie einen gewaltigen Blick über das Oberengadin mit seinen mächtigen Berggipfeln – allesamt Piz genannt – und die drei Seen, die der Inn auf seinem Oberlauf zwischen Maloja-Pass und St. Moritz ausbildet.
Dann per Standseilbahn zu Tale und kurze Fahrt nach St. Moritz, wo der Wintersport erfunden wurde und gleich zwei olympische Winterspiele stattfanden. Vielleicht verspüren Sie ja beim Bummel am See oder durchs Dorf tatsächlich die legendäre „Champagnerluft“. Nachmittags per Bahn zurück nach Davos, wobei die Strecke zwischen Filisur und Davos Platz durch die Zügenschlucht im Nostalgiezug mit historischen Abteilen erfolgt. Abendessen gibt es heute im Schatzalp Panorama-Restaurant.

5. Tag | Fr | 11.09.2026 | Schifffahrt auf dem Walensee - und zurück in die Heimat

Morgens übernehmen wir Ihr Gepäck, um es gesondert nach Zürich HB zu transportieren.
Zu Tale per Standseilbahn, dann per Rhätische Bahn ins Rheintal, schließlich im kupferfarbenen Zug der Südostbahn zum fjordähnlichen Walensee im Appenzellerland. Der Bischof von Chur nummerierte im Mittelalter die dortigen Höfe auf lateinisch durch, und so gibt es heute die Orte Terzen, Quarten und Quinten am See. In Oberterzen steigen Sie um aufs Schiff zur Fahrt ans Nordufer ins autofreie Quinten, überragt von der über 2.000 m hohen Bergkette der Churfirsten, wo wir Sie auf ein Mittagessen einladen. Und schließlich geht die Fahrt am Zürichsee entlang nach Zürich HB, wo Sie um 15:30 Uhr Ihr Gepäck von uns in Empfang nehmen und per Zug oder Flug die Heimreise antreten.

Unsere Leistungen

  • Gepäckservice ab Zürich HB von Hotel zu Hotel bis zurück nach Zürich HB
  • Zugfahrten in der komfortablen 1. Klasse (wo vorhanden) einschließlich aller Zuschläge und Platzreservierungen
  • 1 Übernachtung/Frühstück im nostalgischen 4-Sterne-Grand Hotel Giessbach in Panoramalage über dem Brienzer See
  • 1 Übernachtung/Frühstück im Obergoms im stimmungsvollen 4-Sterne-Hotel Landhaus in Münster
  • 2 Übernachtungen/Frühstück im 3-Sterne-Nostalgiehotel Schatzalp, einstmals Sanatorium und Schauplatz von Thomas Manns berühmten Roman „Der Zauberberg“; alle Zimmer mit Talblick
  • Halbpension an allen Abenden in den genannten Hotels
  • Bergausflug Eggishorn auf 2.866 Metern mit traumhaftem Blick auf den Aletsch-Gletscher, größter Gletscher der Schweiz
  • exklusive Postbusfahrt über den spektakulären Furkapass mit Besuch des Rhone-Gletschers
  • Fahrt mit dem nostalgischen Alpine Classic Pullman Express in bequemen Originalwagen von 1931 von Andermatt über den Oberalppass, durch die Rheinschlucht und auf der Albulastrecke über den Landwasser-Viadukt bis nach Davos
  • Ausflug ins mittelalterliche Chur
  • Fahrt mit dem Nostalgiezug von Filisur nach Davos Platz
  • Schifffahrt auf dem Walensee, inmitten 1000 m hoher Berge mit Abstecher ins autofreie Quinten mit mediterranem Klima
  • Erfahrene, engagierte Reiseleitung ab/bis Zürich HB

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Grundpreise und Aufpreise pro Person

Für Bahnreisende

Verkaufspreise ab* pro Person
Zürich HB 3.225,00 €
Stuttgart Hbf 3.300,00 €
München Hbf 3.315,00 €
Karlsruhe Hbf 3.325,00 €
Mannheim Hbf 3.335,00 €
Frankfurt/M. Hbf 3.350,00 €
Köln Hbf/Düsseldorf Hbf 3.395,00 €
Weitere Bahnhöfe auf Anfrage möglich!
* auf Basis von Sparpreisen der Deutschen Bahn. Anhängig von Verfügbarkeit.

Aufpreise:

Aufpreis Grand Hotel Giessbach Doppelzimmer Superior Giessbachfall-Blick

Aufpreis Grand Hotel Giessbach Doppelzimmer Superior Brienzersee-Blick

Einzelzimmerzuschläge:

Grand Hotel Giessbach Grandlit-Zimmer zur Einzelnutzung Giessbachfall-Blick

Grand Hotel Giessbach Grandlit-Zimmer zur Einzelnutzung Brienzerseeblick

Grand Hotel Giessbach Standardzimmer Classic zur Einzelnutzung Brienzerseeblick

49,00 €

75,00 €

325,00 €

355,00 €

435,00 €

 

Für Flugreisende ab Zürich Flughafen:

Basispreis (3.225,00 € pro Person) + tagesaktueller Flugpreis am Buchungstag vom Heimatflughafen nach Zürich u. zurück inkl. aller Steuern, Gebühren und Zuschläge – ohne S-Bahnticket Zürich ZRH Flughafen – Zürich Hauptbahnhof u. zurück.

Wir beraten Sie gerne!

 

 

Vergleich der Leistungen

Diese Reise ist eine

Bader

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Reise

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Leistungen

Führungen
Führung mit Reiseleiter
Audio Guide mit Informationen vom Band (günstig, da ohne Reiseleiter)
Führung mit Reiseleiter und individuellem Funk-Kopfhörer
Intensive Außen- und Innenbesichtigungen
Eintrittspflichtige Besichtigungen
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Reiseleiter geführte Innenbesichtigungen, statt Audioguide vom Band
Inhaltlich tiefgehende und intensive Innenbesichtigungen
Viele eintrittspflichtige Besichtigungen im Reisepreis inklusive
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Unterkunft in guter bis sehr guter Lage
Unterkunft außerhalb oder in Stadtrandlage
3 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne, in keinem Kettenhotel, sondern in charmantem, landestypischem Hotel mit viel Flair, das Hotel bereits als Unikum
4-5 Sterne, weitestgehend individuelle, exklusive Boutique Hotels
Frühstück
Mittagessen
Abendessen in der Regel im Hotel
Ausgesuchte Gourmet Restaurants
Mindestens ein Michellin-Sterne-Restaurant
Gruppengröße unlimitiert
Gruppengröße über 25 Teilnehmer
Gruppengröße 15-24 Teilnehmer
Gruppengröße unter 15 Teilnehmer
In der Regel niveauvolle Mitreisende
In der Regel kulturell interessierte Mitreisende
In der Regel akademisch gebildete Mitreisende
Eigenanreise auf Wunsch durch Veranstalter organisiert
Eigenanreise selbst organisiert
Gemeinsame Anreise mit dem Reiseleiter
Reiseleiter gibt Hilfestellung
Reiseleiter gibt Tipps
Reiseleiter ist bei sozialen Events mit dabei (Z.B. Abendessen)
Reiseleiter mit fundiertem Wissen über das Reiseziel
Reiseleiter mit fundiertem Allgemeinwissen
Reiseleiter hilft bei der Organisation von individuellen Sonderwünschen
Reiseliteratur
Sorgfältig ausgewählte Reiseliteratur passend zur Reise
Picknick
Kaffee & Kuchen
Aperitif und Häppchen

Andere

Anbieter

übliche Angebote im Markt

Führungen

Teilweise

Häufig
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Selten
Selten
Nein
Ja
Ja, in der Regel
Vereinzelte Nächte, bitte genau prüfen
Nein
Nein
Ja
Selten
Meistens
Selten
Nein
Teilweise
Teilweise
Nein
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Meistens
Selten
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Nein
Teilweise

Nein

Nein

Bader

Discover

lernen Sie Bader kennen

Führungen

Ja

Teilweise
Teilweise
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise
Ja, je nach Reiseregion
Ja, je nach Reiseregion
Teilweise

Nein

Ja

Selten
Teilweise
Optional
Nein
Nein
Teilweise
Ja
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise

Teilweise

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise

Teilweise

Teilweise

Teilweise

Nein

Bader

Signature

unser beliebtestes Angebot

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja, nur hochwertige Unterkünfte
Teilweise
Ja
Teilweise
Ja, bei entsprechender Qualität
Ja

Nein

Nein
Selten und in der Regel nur eigene Gruppenmitglieder

Ja

Selten

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Teilweise

Bader

Prestige

BOCCADO™

keine Kompromisse in Qualität

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein
Nein
Nein
Ja, nur hochwertige Unterkünfte

Ja

Ja

Oft

In der Regel nein, nur bei angeschlossenem Sternerestaurant

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
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  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
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