Ostsee - Drei Inseln und zwei Städte

Reisekosten: 2195,00 €

Reisestart: 1. September 2026

Reiseende: 6. September 2026

Reiseleitung: Thomas Buschko

Reisedauer: 6 Tage

Ostsee - Drei Inseln und zwei Städte

Reisekosten: 2195,00 €

Reisestart: 1. September 2026

Reiseende: 6. September 2026

Reiseleitung: Thomas Buschko

Reisedauer: 6 Tage

Diese Reise ist eine

Bader

Signature

Reise

Drei Inseln und zwei Städte

Insel Møn – Halbinsel Darß & Zingst –
Insel Poel

sowie Rostock/Warnemünde und Wismar

Die Hansestadt Rostock ist Standort und Ausgangspunkt Ihrer Erkundungstour entlang der mecklenburg-vorpommerschen Küste und in die westliche Ostsee.

Ein Tagesausflug per Fähre führt Sie auf die Insel Møn, eine hübsche kleine grüne Insel mit Steilküste aus Kreide (UNESCO-Welterbe) und Königsschloss. Sie entdecken hanseatisches Flair in Rostock und Warnemünde, in Wismar mit seinen bunten Kaufmannshäusern, in der Künstlerkolonie Ahrenshoop und auf der ungewöhnlichen Halbinsel Darß & Zingst, wo Sie im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft einen Strandausflug im Pferdewagen unternehmen.

 

 

Schönes Hotel in Rostock

Dabei erfahren Sie viel über Geschichte und gelebte Kultur und erleben hautnahe Natur, beispielsweise bei der Vogelschutzinsel vor der Insel Poel.

Im gepflegten 4-Sterne-Superior SCAN-Hotel (vormals Radisson) in bester Lage am Rande der Altstadt von Rostock werden Sie sich wohlfühlen.

1. Tag | Di | 1. September 2026 | Fahrt nach Rostock

Anreise mit der Bahn 1. Klasse über Hamburg Hbf nach Rostock. (Vorgesehen sind ICE 774, ab Stuttgart Hbf um 07:22 Uhr, an Hamburg Hbf 12:29 Uhr, weiter mit ICE 1036 ab Hamburg Hbf um 13:08 Uhr, Ankunft in Rostock Hbf um 14:55 Uhr.) Andere Fahrtstrecken gern auf Anfrage, Anruf genügt!

Der Gepäcktransfer vom Bahnhof erfolgt direkt ins Hotel in Ihr Zimmer. Ein kurzer Orientierungsspaziergang durch die historische Altstadt von Rostock und das Abendessen (heute inklusive) beschließen den Tag. Sie wohnen 5 Nächte im 4-Sterne-Superior SCAN-Hotel in Rostock im Herzen der Stadt.

2. Tag | Mi | 2. September 2026 | Insel Møn

Per Bus und Fähre unternehmen Sie einen Tagesausflug auf die dänische Insel Møn. Eine einzigartige Landschaft mit spektakulären Kontrasten und beeindruckende prähistorische Monumente erwarten Sie: Feinste Sandstrände, lichtgrüne Wälder, leuchtend blaues Meer, schneeweiße Kreidefelsen und der Grønsalen Dolmen, eines von insgesamt 119 Großsteingräbern aus der Jungsteinzeit. Møns Klint ist mit 140 m die höchste Steilküste der dänischen Ostseeküste, seit 2025 Teil des UNESCO-Welterbes und mit seinem strahlend weißen Muschelkalk ein absolutes Postkartenmotiv. Im romantischen Schlösschen Liselund und seinem zauberhaften Park hat Hans-Christian Andersen sich zu seinen Märchen inspirieren lassen. Auf der Fahrt über die Insel lernen Sie den namentlich unbekannten „Elmelunde-Meister“ kennen, der um 1450 mehrere Inselkirchen mit einzigartigen Fresken, die volksnahe Geschichten aus dem Alten Testament und aus der Heilslegende zeigen, geschmückt hat. Zu Mittag gibt es ein Lunchpaket und das Abendessen nehmen Sie während der Rückfahrt auf der Fähre vom Büffet.

3. Tag | Do | 3. September 2026 | Rostock und Warnemünde

Bei einem ausführlichen Stadtspaziergang entdecken Sie die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit ihren gotischen Giebelhäusern, prächtige Bürger- und Kaufmannshäuser, und ihren mittelalterlichen Backsteinkirchen und Klöstern. Die imposante Marienkirche birgt mit einem Taufbecken von 1290, dem Rochusaltar, der astronomischen Uhr und dem „Hochzeitstuch“ besondere Kostbarkeiten. An der altehrwürdigen Universität studierten Heinrich Schliemann und Erich Kästner. Rostocks wohl bekanntester Stadtteil ist das Ostseebad Warnemünde. Mit dem Personenschiff geht es – kurzweilig und rasch – in das ehemalige Fischerdorf, mit dessen Kauf sich die Stadtoberen 1323 den freien Zugang zur Ostsee sicherten.

Direkt am „Alten Strom“, vorbei an ehemaligen Fischerhäuschen, Segelbooten und Fischkuttern, schlendern Sie zum „Teepott“ und zur Westmole. Hier ist der richtige Ort für einen Mittagsimbiss, zu dem wir Sie einladen. Bei einem ausgedehnten Strandspaziergang können Sie die Seele baumeln lassen und dabei den großen Fähren bei ihrer Fahrt ins Meer hinaus zusehen. Am späteren Nachmittag geht es mit der S-Bahn wieder zurück nach Rostock. Ihr Reiseleiter hält Tipps für das Abendessen für Sie parat.

4. Tag | Fr | 4. September 2026 | Ahrenshoop - Halbinsel Fischland-Darß-Zingst

Heute geht es mit dem Bus „auf´n Darß“, wo die alte Künstlerkolonie Ahrenshoop mit ihren reetgedeckten Häusern und den mit Blumenschmuck überbordenden Gärten an alte Zeiten erinnert. Den Darßer „Urwald“ durchqueren Sie mit dem Planwagen und bei einer Schifffahrt durch den Zingster Strom und über den Barther Bodden erfahren Sie alles über Binnenmeer und Salzgehalt. Im Vineta-Museum im hübschen Städtchen Bart hören Sie von den neuesten Erkenntnissen über die „untergegangene“ Stadt Vineta – dem Atlantis der Ostsee. Das Mittagessen gibt es rustikal mit Fisch „auf die Hand“ aus einer Fischräucherei mit Blick auf den malerischen Bodden. Zum Abendessen suchen Sie sich in Rostock Ihr eigenes Lieblingsrestaurant oder Sie begleiten Ihren Reiseleiter in sein Lieblingslokal.

5. Tag | Sa | 5. September 2026 | Insel Poel - Wismar

Die kleine Insel Poel ist ein beschaulicher grüner Klecks im Meeresblau, der mit langen Sandstränden, viel Ruhe und einer weitgehend intakten Tier- und Pflanzenwelt punktet. Am Hafen des Hauptortes Kirchdorf steht das Wahrzeichen Poels, die trutzige Inselkirche aus Backstein im romanisch-gotischen Stil mit ihrem 47 m hohen Turm, der schon von Weitem zu sehen ist. Benachbart sehen Sie die Reste des Schlosswalls, Teil der Festungsanlage, die einst das Schloss des Mecklenburgischen Herzogs Johann Albrecht II. war. Am späten Vormittag erreichen Sie das quirlige Städtchen Wismar (UNESCO-Weltkulturerbe). Die vielleicht schönste Hansestadt wird Sie mit maritimem Flair und einer idyllischen Altstadt begeistern. Der Alte Hafen zeugt mit seinen historischen Kaufmannsschiffen und modernen Passagierschiffen von der langen Seefahrtstradition der Stadt und die Schwedenköpfe erzählen vom schwedischen Einfluss. „Alter Schwede“ heißt es auch in der Altstadt, dem wertvollsten Schatz Wismars. Rund um den riesigen Marktplatz mit seinem imposanten Brunnen reihen sich bunte Kaufmannshäuser. Vergessen Sie beim Bummel durch das historische Zentrum mit seinen machtvollen gotischen Kirchen nicht, die bronzenen Schweinchen zu streicheln! Natürlich erfahren Sie auch, was es mit Nix und Nixe auf sich hat und zum Mittagessen laden wir Sie in ein charmantes Lokal ein!

6. Tag | So | 6. September 2026 | Zurück in die Heimat

Nach dem Frühstück transferieren wir Sie zum Hauptbahnhof Rostock. Rückfahrt mit ICE 1033 um 09:04 Uhr, Ankunft Hamburg Hbf 10:50 Uhr, weiter mit ICE 579 um 11:29 Uhr, Ankunft Stuttgart Hbf um 16:38 Uhr.

LEISTUNGEN

  • Bahnanreise 1. Klasse von Stuttgart via Hamburg nach Rostock und zurück inklusive sämtlicher Zuschläge, Steuern und Gebühren
  • 5 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet in Doppelzimmern im modernen, groß­zügigen 4-Sterne Superior SCAN-Hotel City in Rostock mit Dusche/Bad, WC, Fön, Klima­anlage, TV und kostenlosem WLAN.
  • 2 Abendessen
  • 3 bodenständige Mittagessen
  • 1 Lunchpaket
  • Alle Inselbesuche und Ausflüge erfolgen im bequemen klimatisierten Reisebus bzw. Kleinbus
  • Pferdewagenfahrt auf dem Darß
  • Sämtliche Eintrittsgelder für die im Programm genannten Besichtigungen
  • Kompetente Beratung und hohe Servicequalität
  • Führungen vor Ort teilweise von örtlichen Fremdenführern
  • Erfahrene und engagierte Reiseleitung ab Hamburg Hbf
    Vorgesehen ist Herr Thomas Buschko

 

 

Änderungen vorbehalten!
Andere Abfahrtsbahnhöfe auf Anfrage möglich!

 

 

Grundpreise und Aufpreise pro Person

GRUNDPREIS pro Person im Doppelzimmer

2.195,00 €

Doppelzimmer zur Einzelnutzung

300,00 €

Zusätzlich buchbar: Reiserücktrittskostenversicherung

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Vergleich der Leistungen

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Bader

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Reise

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Leistungen

Führungen
Führung mit Reiseleiter
Audio Guide mit Informationen vom Band (günstig, da ohne Reiseleiter)
Führung mit Reiseleiter und individuellem Funk-Kopfhörer
Intensive Außen- und Innenbesichtigungen
Eintrittspflichtige Besichtigungen
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Reiseleiter geführte Innenbesichtigungen, statt Audioguide vom Band
Inhaltlich tiefgehende und intensive Innenbesichtigungen
Viele eintrittspflichtige Besichtigungen im Reisepreis inklusive
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Unterkunft in guter bis sehr guter Lage
Unterkunft außerhalb oder in Stadtrandlage
3 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne, in keinem Kettenhotel, sondern in charmantem, landestypischem Hotel mit viel Flair, das Hotel bereits als Unikum
4-5 Sterne, weitestgehend individuelle, exklusive Boutique Hotels
Frühstück
Mittagessen
Abendessen in der Regel im Hotel
Ausgesuchte Gourmet Restaurants
Mindestens ein Michellin-Sterne-Restaurant
Gruppengröße unlimitiert
Gruppengröße über 25 Teilnehmer
Gruppengröße 15-24 Teilnehmer
Gruppengröße unter 15 Teilnehmer
In der Regel niveauvolle Mitreisende
In der Regel kulturell interessierte Mitreisende
In der Regel akademisch gebildete Mitreisende
Eigenanreise auf Wunsch durch Veranstalter organisiert
Eigenanreise selbst organisiert
Gemeinsame Anreise mit dem Reiseleiter
Reiseleiter gibt Hilfestellung
Reiseleiter gibt Tipps
Reiseleiter ist bei sozialen Events mit dabei (Z.B. Abendessen)
Reiseleiter mit fundiertem Wissen über das Reiseziel
Reiseleiter mit fundiertem Allgemeinwissen
Reiseleiter hilft bei der Organisation von individuellen Sonderwünschen
Reiseliteratur
Sorgfältig ausgewählte Reiseliteratur passend zur Reise
Picknick
Kaffee & Kuchen
Aperitif und Häppchen

Andere

Anbieter

übliche Angebote im Markt

Führungen

Teilweise

Häufig
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Selten
Selten
Nein
Ja
Ja, in der Regel
Vereinzelte Nächte, bitte genau prüfen
Nein
Nein
Ja
Selten
Meistens
Selten
Nein
Teilweise
Teilweise
Nein
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Meistens
Selten
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Nein
Teilweise

Nein

Nein

Bader

Discover

lernen Sie Bader kennen

Führungen

Ja

Teilweise
Teilweise
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise
Ja, je nach Reiseregion
Ja, je nach Reiseregion
Teilweise

Nein

Ja

Selten
Teilweise
Optional
Nein
Nein
Teilweise
Ja
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise

Teilweise

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise

Teilweise

Teilweise

Teilweise

Nein

Bader

Signature

unser beliebtestes Angebot

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja, nur hochwertige Unterkünfte
Teilweise
Ja
Teilweise
Ja, bei entsprechender Qualität
Ja

Nein

Nein
Selten und in der Regel nur eigene Gruppenmitglieder

Ja

Selten

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Teilweise

Bader

Prestige

BOCCADO™

keine Kompromisse in Qualität

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein
Nein
Nein
Ja, nur hochwertige Unterkünfte

Ja

Ja

Oft

In der Regel nein, nur bei angeschlossenem Sternerestaurant

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Reisedaten

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Gewisse Programmpunkte können vom Alter des Reisenden abhängen

Sommeraktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

Traumhafte Silvesterreise

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