Reisetermin: | 23. bis 28. Juli 2019 |
Reisedauer: | 6 Tage |
Reiseleitung: | Fred Griese |
1. Tag Dienstag 23. Juli 2019 ANREISE
Anreise mit der Bahn in der 1. Klasse nach Rostock (Ankunft ca. 17.00 Uhr). Transfer ins Hotel. Ein kurzer Orientierungsspaziergang durch die historische Altstadt von Rostock und das Abendessen (heute inklusive) beschließen den Tag. Sie wohnen im 4-Sterne-Superior Radisson Blu Hotel in Rostock im Herzen der Stadt.
2. Tag Mittwoch 24. Juli 2019 Møn
Eine einzigartige Landschaft mit spektakulären Kontrasten erwartet den Besucher auf Møn: Feinste Sandstrände und lichtgrüne Wälder konkurrieren mit dem leuchtend blauen Meer und den sagenumwobenen, schneeweißen Kreidefelsen um die Zuneigung der Gäste. Sie erleben den über 140 m hohen Møns Klint, eine Steilküste aus weißem Muschelkalk und den Grønsalen Dolmen, eines von insgesamt 119 Großsteingräbern aus der Jungsteinzeit. Im romantischen Schlösschen Liselund und seinem zauberhaften Park hat H. C. Andersen sich
zu seinen Märchen inspirieren lassen. Während der Weiterfahrt lernen Sie den so genannten „Elmelunde-Meister“ kennen, der um 1450 mit seiner Künstlerwerkstatt mehrere Inselkirchen mit volksnahen Geschichten aus dem Alten Testament und aus der Heilslegende geschmückt hat. Sie erreichen die dänischen Inseln im Tagesausflug von Rostock mit dem Bus und per Fähre. Ein Lunchpaket und das Abendessen auf dem Schiff sind inklusive. Rückkehr nach Rostock gegen 21.30 Uhr.
3. Tag Donnerstag, 25. Juli 2019 Rostock - Warnemünde
Der heutige Tag beginnt mit einem ausführlichen Stadtspaziergang in Rostock, bei dem Ihnen die ehrwürdige Universität, das von Königin Margarethe 1270 gegründete Kloster mit seinem beschaulichen Garten und das „Hausbaumhaus“ gezeigt werden. Die imposante Marienkirche mit der astronomischen Uhr und dem „Hochzeitstuch“ sind Zeugen einer längst vergangenen Zeit.
Zum Ostseebad Warnemünde geht es kurzweilig und rasch mit dem Personenschiff. Direkt am „Alten Strom“, vorbei an ehemaligen Fischerhäuschen, Segelbooten und Fischkuttern, schlendern Sie zum „Teepott“ und zur Westmole - der richtige Ort für einen Mittagsimbiss (inklusive). Bei einem ausgedehnten Strandspaziergang (hier trifft man auf den feinsten Sand der ganzen Ostsee – behaupten die Warnemünder) können Sie ein wenig die Seele baumeln lassen und dabei den großen Fähren bei ihrer Fahrt ins Meer hinaus zusehen. Am späteren Nachmittag geht es mit der S-Bahn zurück nach Rostock.
4. Tag Freitag, 26. Juli 2019 Darß - Zingst
Heute geht es mit dem Bus „auf´n Darß“, wo die alte Künstlerkolonie Ahrenshoop mit ihren reetgedeckten Häusern und den mit Blumenschmuck überbordenden Gärten an alte Zeiten erinnert. Den Darßer „Urwald“ durchqueren Sie mit dem Planwagen und bei einer Schifffahrt durch den Zingster Strom und über den Barther Bodden erfahren Sie alles über Binnenmeer und Salzgehalt. Die neuesten Erkenntnisse über die „untergegangene“ Stadt Vineta – dem Atlantis der Ostsee – werden Ihnen im „Vineta-Museum“ in der hübschen Marinastadt Barth nahe gebracht. Das Mittagessen ist rustikal mit „Fisch aus der Hand“ von Oma Flotow und Blick auf den malerischen Bodden.
5. Tag Samstag, 27. Juli 2019 Insel Poel – Wismar
Der heutige Ausflug ist fakultativ. Sie sehen die stille Insel Poel als grünen Klecks im Meeresblau, in der ihr eigenen kleinen Welt, direkt am Wasser, die eindrucksvolle Schloss-Wallanlage aus herzoglicher und schwedischer Zeit, die trutzige, romanisch-gotische Kirche
von Kirchdorf und – verbunden mit einem Spaziergang – von einem Aussichtspunkt aus, eine in Sichtweite liegende Vogelschutzinsel. Am späten Vormittag erreichen Sie das quirlige Städtchen Wismar (UNESCO-Welterbe). Das erste Ziel ist der Alte Hafen mit seinen (rekonstruierten) Kaufmannsschiffen und seiner geschützten Lage tief in der Wismarer Bucht. Die Stadt hat in Vielem ihre Schönheit bewahren können und zeigt als UNESCO-Welterbe voll Stolz ihren wertvollsten Schatz - die Altstadt mit den bunten Kaufmannshäusern, den machtvollen gotischen Kirchen und einem Marktplatz, dessen Weite und Größe beeindruckend ist. Vorbei am Alten Schweden bringt Sie die kompetente Führung direkt zur Wasserkunst und nach dem persönlichen Abschied von Nix und Nixe treten Sie die
Rückfahrt nach Rostock an. (Mittagessen in Wismar inklusive).
6. Tag Sonntag, 28. Juli 2019 Rückreise
Am frühen Morgen Rückreise mit der Bahn 1. Klasse zurück in Ihren Heimatort. Rückkehr in Stuttgart gegen 18.30 Uhr.
Schiffs- und Fährverbindungen sind wetterabhängig. Witterungs- und fahrplanbedingte Programmänderungen vorbehalten.
DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.
Reisepreis ab 1.375,00 € (pro Person im Doppelzimmer)
Düsseldorf Hbf / Köln Hbf | 1.375,00 € |
Frankfurt (M) Hbf | 1.410,00 € |
Mannheim Hbf | 1.430,00 € |
Stuttgart Hbf | 1.455,00 € |
Ulm Hbf / Freiburg i.Br. Hbf | 1.485,00 € |
München Hbf | 1.525,00 € |
Weitere Bahnhöfe auf Anfrage.
Aufpreis Doppelzimmer zur Einzelnutzung | 150,00 € |
Insel Poel und Wismar (inkl. ME) | 95,00 € |
Mindestteilnehmerzahl: 15. Bei Nichterreichen, Absage der Reise 21 Tage vor Reisebeginn.
Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig.Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.
1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.
2. Bezahlung
2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
3. Preisanpassung
3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:
3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.
3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.
3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.
3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.
3.7. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bahnanreisen
• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
b) Flugpauschalreisen
• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
c) Schiffsreisen
• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
4.4. Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände
BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.
7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.
b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.
7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.
8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.
8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.
9. Beschränkung der Haftung
Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.
10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ doc/list_en.pdf abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.
11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Impressum
Ihr Reiseveranstalter ist:
BADER Kulturreisen GmbH,
Olgastraße 53, 70182 Stuttgart,
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 18270
Steuernummer: DE 185 284 456
BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de
BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reise-versicherung AG.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Fred Griese war in den 90-er Jahren Vertreter einer schwedischen Firma in Mecklenburg-Vorpommern. Hierdurch wurden seine Neugier und sein Interesse für den skandinavischen Nachbar geweckt. Das Erlernen und Anwenden der schwedischen Sprache tat ein Übriges.
Seit 2001 begleitet Fred Griese Reisegruppen per Bus, Bahn und auch auf den legendären Hurtigruten kreuz und quer durch Skandinavien. Begonnen hatte alles mit Tagesfahrten nach Kopenhagen und Malmö. Inzwischen fährt der studierte Betriebswirt als Reiseleiter von Dänemark nach Finnland und vom südlichsten Punkt Skandinaviens in Gedser bis zum Nordkap kreuz und quer durch Nordeuropa. Jedes Land hat seine Besonderheiten, so Fred Griese. In Schweden ist es die Weite und Offenheit, ja manchmal auch die Gelassenheit, in Dänemark die Geschichte auf engstem Raum, in Finnland sind es die ausgedehnten Wälder und in Norwegen die steilen Berge und tiefen Fjorde, die ihn faszinieren. Aber auch über seine Heimat, Mecklenburg-Vorpommern gibt es für ihn viel zu erzählen. Seit Neuestem berichtet er auch im Rahmen von Reisepräsentationen über seine Reisen.