Trauminsel Sardinien

Reisekosten: 2.995,00 €

Reisestart: 6. Oktober 2026

Reiseende: 13. Oktober 2026

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 8 Tage

Trauminsel Sardinien

Reisekosten: 2.995,00 €

Reisestart: 6. Oktober 2026

Reiseende: 13. Oktober 2026

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 8 Tage

Diese Reise ist eine

Bader

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Reise

Land der Nuraghen

Sardinien ist etwas größer als Hessen, wird aber nur von anderthalb Millionen Menschen bewohnt. Das liegt auch daran, dass weite Teile der Insel aus Mittel- u. Hochgebirge bestehen, ganz überwiegend Granite, die auf über 1.800 Meter Höhe aufsteigen, die Osthälfte der Insel dominieren und dort so steil ins Meer fallen, dass kaum größere Siedlungen an der Ostküste anzutreffen sind.

In den Feuchtgebieten und Salzlagunen, etwa im Umfeld von Cagliari oder entlang der Westküste, lassen sich häufig Rosaflamingos beobachten; weiter im Inland leben Mufflons, Tyrrhenische Rothirsche und die robusten Giara-Pferde.

Charakteristische Städte

Cagliari, die größte Stadt, thront zwischen Salzseen und Kalkfelsen, mit Kastell, Dom und Museen und einem bedeutenden Hafen.

Alghero an der Westküste zeigt in Gassen, Mauern und Straßenbeschilderung bis heute katalanische Einflüsse und verbindet mittelalterliches Flair mit malerischer Küstenlandschaft.

Küstenorte wie Porto Cervo stehen für die mondäne Seite an der nördlichen Costa Smeralda, während Castelsardo mit Burg, Elefantenfelsen und steilen Treppengassen eine Bilderbuchkulisse über dem Meer bietet.

Wer abseits der Zentren unterwegs ist, stößt auf ruhige Dörfer, Weinberge – etwa in der Gallura – und Marktstädte mit Cafés, in denen das Inselleben gemächlich pulsiert.

Großartige Küste

Die Küstenlinie summiert sich – rechnet man die vorgelagerten Inselchen mit – auf weit über 1.800 Kilometer. Namen wie Costa Smeralda, Costa Rei, Costa del Sud, Costa Verde oder Costa Paradiso stehen für glasklares Wasser, feine Sandstrände, rostrote Klippen und Granit, den der Wind zu Skulpturen geformt hat. Besonders eindrucksvoll: die Panoramastrecke zwischen Bosa und Alghero sowie Bootsausfahrten zu Felstoren, Grotten und Buchten – etwa zur Grotta di Nettuno im Nordwesten.

Nuraghen und Romanik

Am stärksten prägt Sardinien jedoch seine Vergangenheit. Über die Insel verteilt stehen tausende Nuraghen – zyklopische Turmbauten aus der Bronzezeit –, Brunnenheiligtümer und Felsgräber. Zum Beispiel Su Nuraxi bei Barumini, UNESCO Weltkulturerbe: Zwiebelschalenartig angelegte Mauerringe, verwinkelte Gänge und ein Hauptturm erzählen vom baulichen Können von vor mehr als 3.000 Jahren!

Spätere Epochen hinterließen eigene Spuren: romanische Kirchen im pisanischen und provenzalischen Stil mit Streifenmustern wie bei der Santissima Trinità di Saccargia.

Exquisite Küche

Es fällt schwer, in Italien schlecht zu essen, auch in Sardinien: Da gibt es knuspriges Pane Carasau (dünnes Fladenbrot), Malloreddus (eine Pasta) oder gefüllte Culurgiones (eine Art Ravioli), gegrilltes Porcheddu (Spanferkel), den berühmten sardischen Schafkäse Pecorino in Varianten von frisch bis lange gereift, Bottarga (getrockneter Fisch-Rogen) über Pasta und zum süßen Schluss Seadas (gefüllte Teigtaschen) mit Honig.

Dazu passen charakteristische Weine wie der kräftige Cannonau, der mineralische Vermentino di Gallura oder ein Vernaccia di Oristano; ein Mirto-Likör rundet den Abend ab.

 

 

 

1. Tag | Di | 6. Oktober 2026 | Auf nach Sardinien!

Am späten Vormittag Non Stop-Fluganreise mit Eurowings von Stuttgart STR nach Cagliari. Ankunft am frühen Nachmittag. Transfer ins Hotel und Gelegenheit zu einem ersten Bummel durch die Hauptstadt der autonomen Region Sardinien.

Non Stop-Fluganreise ist auch von München aus möglich, Ankunft von München MUC in Cagliari ist am frühen Abend. Transfer zum 4-Sterne-Hotel T UNA in der Innenstadt. 2 Übernachtungen.

Gemeinsames Abendessen im Restaurant im Hotel.

2. Tag | Mi | 7. Oktober 2026 | Cagliari - Nora

Vormittags erkunden wir zu Fuß zunächst die Altstadt auf dem Burgberg. Im Archäologischen Nationalmuseum in der alten Burg bekommen wir einen ersten Überblick über die vorgeschichtlichen Hinterlassenschaften der Insel. Zum Beispiel wunderschön gearbeitete kleine Bronzefiguren aus der Nuraghen-Zeit und die immer noch rätselhaften Giganten des Monte Prama.

Durch die Altstadtgassen zum Dom mit seiner säulengeschmückten Fassade, die direkt an die Herrscher aus Pisa denken lassen, zu deren Zeit der Dom errichtet wurde. Großartig ist die Kanzel des Guglielmus und auch die Krypta mit Fürstengrablege ist ein Aha-Erlebnis!

Nach einer Caffè-Pause gelangen wir zur Terrazza Umberto I, einer riesigen Platzanlage auf der Bastione di Saint Remy, die ihrerseits ein Rufzeichen im Stadtbild darstellt. Ein königlicher Abstieg führt in die Unterstadt mit der repräsentativen Via Roma und den schönen Arkaden.

Nachmittags ein Ausflug nach Süden durch die ausgedehnte Lagunen- und Salinenlandschaft von Cagliari. Ziel ist Nora, eine antike Stadt, sehr romantisch auf der der Lagune vorgelagerten Halbinsel Capo di Pula gelegen. Ein Bummel durch die interessanten Ausgrabungen – überwiegend aus der Römerzeit – bietet immer wieder herrliche Blicke auf die Küste und die Lagune.

Abendessen erneut im Restaurant des Hotels.

3. Tag | Do | 8. Oktober 2026 | Su Nuraxi - Heiliger Brunnen - Bosa

Wir verlassen Cagliari und fahren durch schönes Hügelland nach Norden. Bei Barumini erwartet uns die wohl besterhaltene Nuraghe, also einer der für Sardinien so charakteristischen Wehrtürme aus einer Epoche, die vor 3000 Jahren ihr Ende fand. Eine abenteuerliche Besichtigung, die manches Geheimnis lüftet, führt uns hinein ins Herz der Burg.

Weiter nach Norden, unser nächster Stop gilt einem faszinierenden Brunnenheiligtum, ebenfalls aus der Nuraghenzeit. Mit geradezu alt-ägyptischer Präzision führen 25 steinerne Stufen in die Tiefe zu einem runden Wasserbecken, Zentrum eines Sonnenkultes, der alle achtzehneinhalb Jahre seine Erfüllung fand.

Anschließend fahren wir ins wunderschöne Städtchen Bosa, malerisch unweit der Mündung am Unterlauf des Flusses Temo gelegen, Sardiniens einzigem schiffbaren Fluss. Bosa mit seinen bunten Häusern lädt zu einem Bummel ein und zum Aufstieg zur Burgruine Castello Malaspina aus dem 12. Jahrhundert. Lohn der Anstrengung ist ein herrlicher Panoramablick auf Fluss und Küste und das Tal des Temo, an dessen Hängen die Malvasia-Traube angebaut wird, von deren Qualität wir uns natürlich vor Ort bei einer Kostprobe überzeugen werden.

Unsere Fahrt geht dann über die Küstenstraße mit großartigen Blicken weiter nach Alghero. Wir nehmen Quartier im ersten Haus am Platz, dem modernen, großzügigen und freundlichen 5-Sterne-Hotel Carlos V, das direkt an der Mittelmeerpromenade liegt. Alle unsere Zimmer haben Seeblick! Abendessen im Restaurant im Hotel.

4. Tag | Fr | 9. Oktober 2026 | Alghero - Grotta Nettuno

Kennzeichen des erst im 12. Jahrhundert von Genuesen gegründeten, hübschen Alghero sind seine mächtigen Bastionen zur See, die zu einem ausgiebigen Bummel einladen. Es folgt ein Abstecher in den Dom und zur Kirche San Francesco, durch Gassen, die in Alghero „Carrer“ und nicht „Strada“ heißen, denn über Jahrhunderte dominierte hier die katalonische Kultur.

Wir haben Gelegenheit, die schöne Altstadt zu erkunden und bei gutem Wetter einen Schiffsausflug zum prominenten Capo Caccia zu unternehmen, eine Dreiviertelstunde per Schiff entfernt. Hier lassen wir uns überwältigen von der Grotta Nettuno, der Neptunsgrotte, einer atemberaubenden Tropfsteinhöhle direkt am Steilhang und am Meer.

Heute Abend finden Sie selbst Ihr Lieblingslokal in Alghero, Ihr Reiseleiter hat Tips parat.

5. Tag | Sa | 10. Oktober 2026 | Im Hinterland von Alghero

Ein erlebnisreicher Ausflug führt heute ins Hinterland von Alghero. Auf schöner Gebirgsstrecke geht es zur ersten romanischen Kirche des Tages, San Pietro in Sorres, schönste Pisaner Romanik. Quasi nebenan eine prächtige Nuraghe, Su Antine, die entdeckt werden möchte. Romanische Kirche Nummer Zwei: Sant’Antioco di Bisarcio, außergewöhnlich wegen des grobschlächtigen Baukörpers und der interessanten Fassade. Schließlich als Höhepunkt romanische Kirche Nummer Drei: die prächtige Santissima Trinità di Saccargia, konsequent schwarz-weiß gemustert, auch hier lässt Pisa grüßen.

Abendessen gibt es erneut im Restaurant unseres Hotels in Alghero.

6. Tag | So | 11. Oktober 2026 | Castelsardo - Weinprobe - Costa Smeralda

Auf zu neuen Ufern, nämlich nach Norden zum malerisch auf einem Felskegel direkt am Meer gelegenen Castelsardo. Wir erbummeln uns die hübschen Gassen und genießen die schönen Ausblicke aufs Meer. Weiter zu einem renommierten Weingut im hügeligen Hinterland. Hier gedeihen Cannonau, Moscato, Vermentino und Monica – die hiesigen Trauben. Wir freuen uns nach einer Besichtigung des Kellers bei einem typischen Mittagessen auf eine Kostprobe des Kellermeisters.

Dann machen wir Strecke mit dem Ziel Costa Smeralda, zu deutsch Smaragdküste. So heißt die Nordostküste Sardiniens, weil in vielen Buchten das Wasser magisch türkisfarben schimmert.

Wir steigen ab in einem schönen 4-Sterne-Hotel inmitten eines Parks an der Bucht von Cannigione.

Abendessen gibt es im Restaurant des Hotels.

7. Tag | Mo | 12. Oktober 2026 | Costa Smeralda

Das Landschaftsbild an der Costa Smeralda ist großartig: Küste und Hinterland bestehen aus rosafarbenem Granit! Das führt zu bizarren Verwitterungen, beispielsweise zur berühmten Felsformation des Bären, bei Palau. Oder zu den bizarren Gebirgsrücken von San Pantaleo. Ganz frühe sardische Geschichte meldet sich noch einmal bei einem Gigantengrab. Wir bummeln durch den Schickeria-Küstenort Porto Cervo, nach dem 2. Weltkrieg vom Agha Khan als Luxus-Resort aus dem Boden gestampft. Abends gibt es dann ein letztes leckeres Abendessen im Hotel an der Bucht von Cannigione.

8. Tag | Di | 13. Oktober 2026 | Rückflug

Vormittags schlängelt sich noch einmal die Straße durch großartige Granitlandschaft Richtung Olbia, wo um 13:20 Uhr der Eurowings Flug EW 2825 nach Stuttgart abhebt.

 

 

 

LEISTUNGEN

  • 8 Reisetage – 7 Übernachtungen/Frühstück im halben Doppelzimmer
  • Fluganreise von Stuttgart nach Cagliari und zurück von Olbia nach Stuttgart. Auch andere Flughäfen sind möglich, wir beraten Sie gern! Das Programm des 1. Reisetages orientiert sich an der Ankunft des Fluges EW 2864 aus Stuttgart, geplante Ankunft 13:40 Uhr
  • 2 Übernachtungen/Frühstück in Cagliari im zentral gelegenen 4-Sterne-Hotel T UNA
  • 3 Übernachtungen/Frühstück in Alghero im sehr guten 5-Sterne-Hotel Carlos V., direkt am Meer
  • 2 Übernachtungen/Frühstück an der Costa Smeralda in der 4-Sterne-Hotelanlage Airone an der Bucht von Cannigione
  • Rundreise und Ausflüge im modernen, klimatisierten Klein- bzw. Minibus
  • Stadtbesichtigungen zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Taxi
  • 6 Abendessen in den Restaurants der Hotels im Rahmen der Halbpension
  • 1 Mittagessen inklusive Weinprobe
  • Sämtliche Eintrittsgelder zu den im Programm aufgeführten Besichtigungen
  • besonders qualifizierter BADER-Kulturreisen Reiseleiter Gregor Kulosa

Andere Flughäfen auf Anfrage möglich!

 

 

Grundpreise und Aufpreise pro Person

GRUNDPREIS pro Person im Doppelzimmer

ab 2.995,00 €

Doppelzimmer zur Einzelnutzung

ab 375,00 €

Zusätzlich buchbar: Reiserücktrittskostenversicherung

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Vergleich der Leistungen

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Leistungen

Führungen
Führung mit Reiseleiter
Audio Guide mit Informationen vom Band (günstig, da ohne Reiseleiter)
Führung mit Reiseleiter und individuellem Funk-Kopfhörer
Intensive Außen- und Innenbesichtigungen
Eintrittspflichtige Besichtigungen
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Reiseleiter geführte Innenbesichtigungen, statt Audioguide vom Band
Inhaltlich tiefgehende und intensive Innenbesichtigungen
Viele eintrittspflichtige Besichtigungen im Reisepreis inklusive
Außenbesichtigungen als Ergänzung zur Innenbesichtigung
Unterkunft in guter bis sehr guter Lage
Unterkunft außerhalb oder in Stadtrandlage
3 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne im meist unpersönlichen Kettenhotel
4 Sterne, in keinem Kettenhotel, sondern in charmantem, landestypischem Hotel mit viel Flair, das Hotel bereits als Unikum
4-5 Sterne, weitestgehend individuelle, exklusive Boutique Hotels
Frühstück
Mittagessen
Abendessen in der Regel im Hotel
Ausgesuchte Gourmet Restaurants
Mindestens ein Michellin-Sterne-Restaurant
Gruppengröße unlimitiert
Gruppengröße über 25 Teilnehmer
Gruppengröße 15-24 Teilnehmer
Gruppengröße unter 15 Teilnehmer
In der Regel niveauvolle Mitreisende
In der Regel kulturell interessierte Mitreisende
In der Regel akademisch gebildete Mitreisende
Eigenanreise auf Wunsch durch Veranstalter organisiert
Eigenanreise selbst organisiert
Gemeinsame Anreise mit dem Reiseleiter
Reiseleiter gibt Hilfestellung
Reiseleiter gibt Tipps
Reiseleiter ist bei sozialen Events mit dabei (Z.B. Abendessen)
Reiseleiter mit fundiertem Wissen über das Reiseziel
Reiseleiter mit fundiertem Allgemeinwissen
Reiseleiter hilft bei der Organisation von individuellen Sonderwünschen
Reiseliteratur
Sorgfältig ausgewählte Reiseliteratur passend zur Reise
Picknick
Kaffee & Kuchen
Aperitif und Häppchen

Andere

Anbieter

übliche Angebote im Markt

Führungen

Teilweise

Häufig
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Teilweise
Selten
Selten
Selten
Nein
Ja
Ja, in der Regel
Vereinzelte Nächte, bitte genau prüfen
Nein
Nein
Ja
Selten
Meistens
Selten
Nein
Teilweise
Teilweise
Nein
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Meistens
Selten
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Teilweise
Nein
Teilweise

Nein

Nein

Bader

Discover

lernen Sie Bader kennen

Führungen

Ja

Teilweise
Teilweise
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise
Ja, je nach Reiseregion
Ja, je nach Reiseregion
Teilweise

Nein

Ja

Selten
Teilweise
Optional
Nein
Nein
Teilweise
Ja
Nein
Teilweise
Teilweise
Teilweise

Teilweise

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Teilweise
Teilweise

Teilweise

Teilweise

Teilweise

Nein

Bader

Signature

unser beliebtestes Angebot

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja, nur hochwertige Unterkünfte
Teilweise
Ja
Teilweise
Ja, bei entsprechender Qualität
Ja

Nein

Nein
Selten und in der Regel nur eigene Gruppenmitglieder

Ja

Selten

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Teilweise

Ja

Teilweise

Bader

Prestige

BOCCADO™

keine Kompromisse in Qualität

Führungen

Ja

Nein, nur wo zwingend vorgeschrieben

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein
Nein
Nein
Ja, nur hochwertige Unterkünfte

Ja

Ja

Oft

In der Regel nein, nur bei angeschlossenem Sternerestaurant

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein, wir organisieren im Sinne des Kunden
Teilweise

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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