Star Clipper: Malaga - Las Palmas

Reisekosten: 4750,00 €

Reisestart: 19. November 2024

Reiseende: 29. November 2024

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 11 Tage

Star Clipper: Malaga - Las Palmas

Reisekosten: 4750,00 €

Reisestart: 19. November 2024

Reiseende: 29. November 2024

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 11 Tage

Verlängern Sie Ihren Sommer!

Verlängern Sie Ihren Sommer mit einer traumhaften Segel-Kreuzfahrt auf der 4-Mast-Schonerbark Star Clipper.
Eine tolle Route führt Sie von Malaga über Gibraltar, Tanger und Cádiz entlang der marokkanischen Atlantik-Küste zu den sonnigen Kanarischen Inseln!

Sterne des Ozeans

Star Clipper und Star Flyer sind schnell wie der Wind und majestätisch wie Schwäne.

Voller Stolz spiegelt die 4-Mast-Schonerbark Star Clipper ihre große Vergangenheit in jedem Zentimeter polierten Messings und schimmernden Glanzes wider. Entdecken Sie an Bord dieses einzigartigen Schiffes ein neues Segelzeitalter, in dem die traditionsreiche Vergangenheit in harmonische Eintracht mit dem Komfort der heutigen Zeit gebracht wird. In jedem Zentimeter ihrer stolzen 115 Meter Länge lässt sie die Tradition echter Großsegelschiffe aufleben. Angefangen vom schnittigen Rumpf über die mächtigen Masten bis hin zum Ruder aus massivem Holz und der Inneneinrichtung im maritimen Stil.

Die Star Clipper beherbergt maximal 170 Passagiere in sechs Innenkabinen, 70 Außenkabinen, acht Deluxe-Deckkabinen mit direktem Zugang zum Deck und einer großzügigen Eigner-Kabine. Die geräumigen Kabinen mit Marmor-Duschbädern und Klimaanlage und auch das elegant eingerichtete Restaurant mit freier Sitzordnung und ohne Krawattenpflicht lassen nahezu keine Wünsche offen. In der Bibliothek des Großseglers fühlt man sich vor dem Kamin wie in einem exklusiven englischen Privatclub. Weitläufige Decks mit edlem Teakholz laden zum Verweilen ein und bieten mehr Freiraum für jeden Passagier, als die meisten herkömmlichen Kreuzfahrtschiffe.

Ungewöhnlicher Komfort und Luxus

Die Star Clipper bietet ihren Passagieren Komfort und Luxus, wie er für Segelschiffe eher ungewöhnlich ist.
Hier finden Sie geräumige Kabinen mit Marmor-Duschbädern, Klimaanlage, ein elegant eingerichtetes Restaurant mit freier Sitzordnung sowie eine Bibliothek, in der man sich vor dem Kamin wie in einem exklusiven, englischen Privatclub fühlt.
Weitläufige Decks mit edlem Teakholz laden zum Verweilen ein und bieten mehr Freiraum für jeden Passagier als die meisten herkömmlichen Kreuzfahrtschiffe. Unter weißen Segeln vor blauem Himmel weicht der Alltagsstress bereits nach kurzer Zeit einem fast schon vergessenen Gefühl von Ruhe und Entspannung. Die See- und Segeltage an Bord der Star Clipper zählen doppelt und dreifach – und machen Lust, eine solche Reise bald zu wiederholen!

Ihre komfortable Kabine

Lassen Sie sich von den sanften Bewegungen des Schiffs auf See in den Schlaf wiegen. Ganz im Stil eines Luxushotels sind alle Annehmlichkeiten vorhanden: bequeme Doppel- oder Einzelbetten, die zu einem Doppelbett zusammengestellt werden können, geräumiges Badezimmer, Kabinensafe, Flachbildfernseher, DVD-Spieler, Filme, Direktwahltelefon, Haartrockner und komfortables Mobiliar. Die stilvolle nautische Einrichtung gibt Ihnen das Gefühl, nach einem Tag am Strand in eine beruhigende, vertraute Umgebung zurückzukehren.
Unsere Kabinen sind der ideale Rückzugsort, um in Ruhe zu entspannen oder sich schnell umzuziehen, bevor es wieder an Deck geht. Alles ist tadellos gepflegt, und unsere Crew ist diskret und doch aufmerksam.

Ihre Kabine ist auf Komfort und Effizienz ausgelegt

  • Privates Badezimmer
  • Klimaanlage
  • Flachbildfernseher / DVD-Player (außer Kategorie 6)
  • Haartrockner
  • Safe
  • Radio
  • Telefon
  • Lagerung unter dem Bett

Feine Küche

Beginnen Sie den Tag mit einem Frühstück – wahlweise kontinental oder komplett – mit Croissants und Gebäck, frischen tropischen Früchten bis hin zu Gegrilltem und perfekt zubereiteten Eiern.
Genießen Sie ein schmackhaftes Mittagessen im Speisesaal, oder vielleicht in Barbecue an Land.
Am Nachmittag bietet die Tropical Bar eine beeindruckende Auswahl an Snacks, mit denen Sie die Zeit bis zum Abendessen überbrücken können.
Kein Krawattenzwang: Am Abend erwartet Sie ein Festmahl, das Ihre Sinne verwöhnt. Jeder Gang auf unserer à-la-carte-Speisekarte, die jeden Abend wechselt, wird mit Bedacht und professionell zubereitet.

1. Tag | Di, 19.11.2024 | Auf nach Andalusien!

Im Laufe des Tages Fluganreise nach Malaga. (Nicht Teil unserer Reiseleistung, wir unterstützen Sie gern bei Auswahl und Buchung Ihres Flugtickets. Zur Orientierung: Die Flugverbindung Frankfurt – Malaga und zurück Las Palmas – Frankfurt kostet – Stand April 2024 – ca. 550,00 EUR in der Economy Class.)
Unser Reiseleiter begrüßt Sie am Flughafen und transferiert Sie zum Hotel in Malaga. Je nach Ankunftszeit unternimmt unser Reiseleiter noch einen unterhaltsamen Spaziergang durch die lebendige Hafenstadt.
Abends laden wir Sie in einer typischen Tapas-Bar zu einem authentisch-andalusischen Abendessen ein.

2. Tag | Mi, 20.11.2024 | Ronda - und an Bord der Star Clipper

Morgens Ausflug im eigenen Bus entlang der Küste und dann in einem tollen Aufstieg hinauf in die Berge ins hübsche weiße Städtchen Ronda, das berühmt ist für sein wunderschönes Stadtbild, die atemberaubende Brücke und die älteste Stierkampfarena Spaniens. Beim Bummel durch den Ort schnuppern wir viel andalusische Atmosphäre und kehren um die Mittagszeit in der Casa Maria ein, wo die Mutter der Chefin den Kochlöffel schwingt.
Am Nachmittag zurück zur Küste, wo Sie in Malaga an Bord des 4-Masters Star Clipper gehen.
Sie beziehen die Kabine Ihrer Wahl, haben Gelegenheit bei einem Aperitif Ihre Mitreisenden kennenzulernen und genießen das erste Abendessen an Bord.
Nach dem Dinner legt die Star Clipper ab zu ihrer Reise.

3. Tag | Do, 21.11.2024 | Gibraltar

Spektakulär ragt der Felsen von Gibraltar 426 Meter aus dem Meer. Das Stück Großbritannien am Mittelmeer ist ein Kuriosum. Solange die Affen den Felsen bevölkern, heißt es, bleibt Gibraltar britisch. Wir unternehmen einen Ausflug per Seilbahn hinauf auf den Felsen, treffen hoffentlich die fotogenen Affen, genießen den überwältigenden Blick über die Bucht von Algeciras und die Straße von Gibraltar bis zum Rif-Gebirge in Marokko. Vielleicht sehen wir ja auch bei der Weiterfahrt eine Delfin-Schule in der Bucht?

4. Tag | Fr, 22.11.2024 | Tanger und Asilah

In den letzten Jahrzehnten hat sich Tanger gemausert. Der nördlichste marokkanische Hafen hat eine malerische Altstadt, die in einigen Action-Filmen der vergangenen Jahre als prächtige Kulisse diente. Lassen Sie sich mit Ihrem Reiseleiter durch die Medina treiben und schnuppern Sie die orientalische Atmosphäre.
Nachmittgs machen wir dann einen Ausflug nach Asilah, ein malerisches Städtchen mit andalusischem Flair, 45 km südlich von Tanger direkt am Atlantik gelegen. Dank einer lebendigen Kunstszene

5. Tag | Sa, 23.11.2024 | Cádiz - Sevilla

Die Star Clipper liegt den ganzen Tag in Cádiz.
Wir unternehmen einen Tagesauflug nach Sevilla, Hauptstadt von Andalusien.
Wir sehen den schönen Parque de María Luisa, bummeln durch die malerische Altstadt, bestaunen die gewaltige gotische Kathedrale. Wer mag, erklimmt den Glockenturm der Kathedrale – vormals das Minarett der großen Freitagsmoschee – auf 72 m Höhe. Um die Mittagszeit kehren wir in einer typischen Tapas-Bar ein und lassen es uns andalusisch schmecken. Nicht fehlen darf da ein Gläschen Fino, wie der trockene Sherry aus Jeréz heißt.

6. Tag | So, 24.11.2024 | Auf See

Ein geruhsamer Tag auf See vor der Küste Marokkos.

Auf gleicher Strecke segelte der karthagische Admiral Hanno im Jahre 470 v. Chr. In seinem Reisebericht Periplus Hannonis schrieb er: “ … nahmen Kurs nach Süden, einen halben Tag lang, bis wir an einen See gelangten, der nicht weit vom Meere lag; er war voll mit dichtem, hochgewachsenem Schilf; in ihm hielten sich auch Elefanten auf und andere dort weidende Tiere in großer Zahl.“ Elefanten gibt es längst nicht mehr, doch sind die zahlreichen Lagunen an Marokkos Atlantikküste bedeutende Vogelschutzgebiete, in denen sich Flamingos, Ibisse, Reiher und Möwen tummeln.

7. Tag | Mo, 25.11.2024 | Safi - Essaouira

Die Star Clipper liegt den ganzen Tag in Safi, authentisches Städtchen mit lebendiger Keramiktradition.
Wir unternehmen einen sehr schönen Tagesausflug ins südlich gelegene Essaouira. Eine aussichtsreiche Fahrt entlang der Küste bringt uns in dies wunderschöne Städtchen, das mit einer geschlossenen Festungsmauer aus der Portugiesenzeit glänzt. Wir bummeln durch den malerischen Fischereihafen, nehmen ein Mittagessen in einem landestypischen Panoramarestaurant oberhalb der Mauern zu uns und erklimmen dann die barocke Portugiesenfestung. Natürlich bleibt Zeit, um das einzigartige Flair dieses heiteren Küstenstädtchens einzusaugen und um in den vielen Souvenirläden Ausschau zu halten. Im ganzen Land bekannt und begehrt sind die Arbeiten der Drechsler aus Essaouira, die aus dem würzig-duftenden Holz des Lebensbaums Möbel und Nippes erschaffen.

8. Tag | Di, 26.11.2024 | Auf See

Ein entspannter Tag auf See.

Küstennah segeln wir südwärts bis zum Cap Ghir, dem einzigen Ort, an dem die seltenen Arganbäume, aus deren Früchten ein kostbares Öl gewonnen wird, bis ans Meer wachsen. Dort, wo der Hohe Atlas an den Atlantik stößt, fast auf Höhe von Agadir, nehmen wir Kurs auf offene See und setzen die Fahrt Richtung Kanarische Inseln fort.

9. Tag | Mi, 27.11.2024 | Lanzarote - Timanfaya National Park

Die Star Clipper liegt im Hafen von Arrecife.
Wir unternehmen einen hochinteressanten Ausflug in die vulkanische Vergangenheit von Lanzarote. Auf der Fahrt überqueren wir Ströme schwarzer Lava und sehen im Timanfaya-Nationalpark eine einzigartige Vulkanlandschaft, die erst ab 1730 entstand, als mehr als 100 Vulkane diesen Teil der Insel verwüsteten und dabei mehrere Dörfer zerstörten. Wir lassen uns überraschen von der geothermischen Kraft und erfahren viel Interessantes bei der Fahrt durch die Mondlandschaft. Wein gedeiht exzellent auf Vulkangestein und die vielen Mineralien machen die örtliche Malvasia-Traube zu einem gehaltvollen Geschmackserlebnis. Natürlich gibt es eine gepflegte Weinprobe vorort.

10. Tag | Do, 28.11.2024 | Fuerteventura - Aloe Vera

Die Star Clipper liegt in Puerto del Rosario auf Fuerteventura.
Von hier unternehmen wir einen Ausflug zum Öko-Museum La Alcogida, in dem die Vergangenheit zum Leben erweckt wird. So wird das harte Leben der Insulaner deutlich, bevor mit dem Tourismus Wohlstand einzog. Sie sehen Backöfen und Mühlen, Stickerei und Korbflechterei, Töpferei und Käseherstellung.
Die vielseitige Verwendung von Aloe Vera erleben Sie beim Besuch einer Plantage. Schließlich gibt es einen Stop am Käse-Museum von Antigua, wo auch ein faszinierender Kakteengarten zu bewundern ist.
Genießen Sie an Bord ein letztes Mal die herrliche Atmosphäre und das gepflegte Abendessen.

11. Tag | Fr, 29.11.2024 | Las Palmas - und zurück in die Heimat

Am Vormittag erreichen wir den letzten Hafen des Segeltörns: Las Palmas auf Gran Canaria.

Hier gibt es nun verschiedene Möglichkeiten.

  • Sie verlassen mit einer Träne im Knopfloch die Star Clipper, lassen sich zum Flughafen von Las Palmas transferieren und treten am Nachmittag den Heimflug nach Deutschland an.
  • Oder Sie verlängern noch ein paar Tage im Sonnenparadies. Hotels verschiedener Kategorien warten auf Sie. Verlängern Sie noch ein paar Tage Ihren Sommer. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern!

Deckplan & Kabinen-Kategorien

LEISTUNGEN

  • 11 Reisetage – 10 Übernachtungen
  • Eigenanreise nach Malaga und zurück von Las Palmas
  • 1 Übernachtung/Frühstück in Malaga im guten, zentral gelegenen 4-Sterne-Hotel
  • 1 typisches Abendessen in Malaga
  • 9 Übernachtungen an Bord des Segelschiffs Star Clipper in der gewählten Kabinenkategorie
  • Vollpension an Bord: Frühstück, Mittagessen, Abendessen
  • 8 Ausflüge inklusive. Im Einzelnen:
  • Geführter Tagesausflug von Malaga nach Ronda
  • Geführter Ausflug zum Affenfelsen von Gibraltar
  • Geführter Besuch der Altstadt von Tanger
  • Geführter Ausflug zum malerischen Küstenstädtchen Asila
  • Geführter Ausflug von Cádiz nach Sevilla
  • Geführter Ausflug von Safi nach Essaouira
  • Geführter Ausflug zum Timanfaya-Nationalpark und Weinprobe in Lanzarote
  • Geführter Ausflug zum Öko-Museum La Alcogida, zu einer Agaven-Plantage und zum Cactus-Garten auf Fuerteventura
  • besonders qualifizierter BOCCADO Reiseleiter Gregor Kulosa, ab Malaga bis Las Palmas

ZUSÄTZLICH BUCHBAR

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Verlängerung auf Gran Canaria in einem Hotel Ihrer Wahl inkl. Transfer vom Hafen bzw. zum Flughafen von Las Palmas

 

Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Grundpreise und Aufpreise pro Person

Reisepreis in EUR ab Malaga/bis Las Palmas

pro Person bei Doppelbelegung

Außenkabine Kat. 4 (gelb, Commodore-Deck) 4.750
Außenkabine Kat. 3 (hellgrün, Commodore-Deck u. Clipper-Deck) 4.880
Außenkabine Kat. 2 (dunkelgrün, Clipper-Deck) 4.990
Außenkabine Kat. 1 (gelb, Haupt-Deck u. Sun-Deck) 5.700
Zuschläge für Alleinreisende
Außenkabine Kategorie 4 1.295
Außenkabine Kategorie 3 1.345
Außenkabine Kategorie 2 1.390
Außenkabine Kategorie 1 3.240
Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
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