Reisetermin: | 28. bis 31. Mai 2019 |
Reisedauer: | 4 Tage |
Reiseleitung: | Bernd Klaube |
1. Tag Dienstag, 28. Mai 2019 Anreise
Vormittags gut zweistündige Bahnanreise im Regionalexpress in der 1. Klasse nach Würzburg. Ankunft gegen Mittag. Ihr Reiseleiter erwartet Sie am Bahnhof, organisiert den Gepäcktransport zum Hotel und macht sich sofort mit Ihnen auf zu einem ersten Stadtbummel, der an der Alten Mainbrücke enden wird. In der Alten Mainmühle gleich nebenan laden wir Sie dann zu einem späten Mittagessen ein - es ist Spargelzeit!
Anschließend fahren Sie per Linienbus zum 4-Sterne-Superior-Hotel Melchior-Park, das in einem Wohnviertel im Grünen liegt, beziehen Sie Ihre Zimmer und stimmen sich in der freien Zeit auf den (fakultativen) Konzertabend ein. Taxitransfer zum und vom Konzertsaal.
Scottish Chamber Orchestra
Nicola Benedetti Leitung & Violine
Benjamin Marquise Gilmore Leitung & Violine
Mozart Violinkonzert Nr. 3 G-Dur KV 216, Mozart Sinfonie Nr. 35 D-Dur KV 385 „Haffner“
Clyne Within her Arms, Mozart Violinkonzert Nr. 5 A-Dur KV 219
2. Tag Mittwoch, 29. Mai 2019 Stadtspaziergang – Weinprobe
Morgens kurze Fahrt per Linienbus in die Altstadt. Der heutige geführte Stadtspaziergang bringt Sie zur Residenz, die Sie ausführlich besichtigen werden. Insbesondere wird Ihnen das weltberühmte Deckengemälde im Treppenhaus präsentiert, Meisterwerk des Barockmalers Gian Battista Tiepolo, der ansonsten Venedig verschönerte. Beim Mittagessen im Restaurant Bürgerspital legen Sie die Grundlage für einen Blick ins Glas: die Qualität des Fränkischen Weins hat sich in den vergangenen Jahrzehnten markant verbessert - Grund genug zu einer Weinprobe im Hofkeller. Am Nachmittag erwartet Sie dann der tausend Jahre alte Kiliansdom, spektakulärer romanischer Bau aus der Zeit der salischen Kaiserdynastie. Vielleicht nehmen Sie ja abends vor dem (fakultativen) Konzert einen Imbiss im Hotelrestaurant?
Ragna Schirmer Klavier & Moderation
Mozart Fantasie d-Moll für Klavier solo KV 397, Mozart Andante
Beethoven Sonata quasi Fantasia cis-moll für Klavier „Mondscheinsonate“
Chopin Variationen „Là ci darem la mano“, Mozart „Don Giovanni“
Schumann Carnaval As-Dur op. 9
3. Tag Donnerstag, 30. Mai 2019 Museum Kulturspeicher – Veitshöchheim
Der heutige Tag beginnt in Würzburgs Altem Hafen. Dort werden im „Museum Kulturspeicher“ moderne und zeitgenössische Kunstwerke ausgestellt - die Sammlung Peter C. Ruppert der „Konkreten“ Kunst. Sie enthält unter anderem Werke so bekannter Künstler wie Hans Arp und Victor Vasarely. Dann auf den Main: per Ausflugsschiff stromabwärts nach Veitshöchheim, einst Sommerresidenz der Fürstbischöfe von Würzburg, später der bayerischen Könige. Der berühmte Baumeister Balthasar Neumann legte 1753 letzte Hand an den Bau. Auf 250 Jahre Tradition schaut der berühmte Rokoko-Garten zurück, mit Brunnen und Skulpturen, Lauben, Pavillons und künstlichen Ruinen. Zurück zum Hotel per Linienbus. Abends laden wir Sie dann vor dem Konzert ins Restaurant Balthasar Neumann zum Essen ein. Von dort sind es wenige Schritte zur Residenz, wo Sie heute (fakultativ) ein letztes Konzert erwartet:
Münchner Kammerorchester
Lise de la Salle Klavier, Clemens Schuldt Leitung
Schumann Ouvertüre, Scherzo und Finale E-Dur op. 52
Schumann Klavierkonzert a-Moll op. 7
Streich „Mantel“ (Auftragswerk des Münchner Kammerorchesters, Uraufführung Dezember 2018)
Mozart Klavierkonzert Nr. 20 d-Moll KV 466 (Kadenzen von Clara Schumann)
4. Tag Freitag, 31. Mai 2019 Rückreise
Fahrt mit dem Linienbus zur Festung Marienberg in Panoramalage oberhalb der Stadt. Beim Rundgang erfahren Sie auch, was Götz von Berlichingen mit der Burg zu tun hatte. Im Mainfränkischen Museum (seit 2017 heißt es offiziell: Museum für Franken) auf der Burg beeindrucken vor allem die bedeutenden Bildwerke von Tilman Riemenschneider.
Nachmittags zurück zum Hotel und Transfer inkl. Gepäck zum Bahnhof von Würzburg, per Regionalexpress geht es in der 1. Klasse zurück nach Stuttgart.
DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.
Reisepreis ab 1.075,00 € (pro Person im Doppelzimmer)
Ulm Hbf | 1.075,00 € |
München Hbf / Frankfurt (M) Hbf | 1.085,00 € |
Stuttgart Hbf | 1.095,00 € |
Mannheim Hbf | 1.110,00 € |
Karlsruhe Hbf | 1.125,00 € |
Freiburg i.Br. Hbf | 1.130,00 € |
Weitere Bahnhöfe auf Anfrage.
Aufpreis Doppelzimmer zur Einzelnutzung | 155,00 € |
28.05.2019 Scottish Chamber Orchestra (Mozart) 2. Kat. | 115,00 € |
29.05.2019 Pianistin Ragna Schirmer (Mozart, Beethoven) 1. Kat. | 65,00 € |
30.05.2019 Münchner Kammerorchester (Schumann, Mozart) 2. Kat. | 115,00 € |
Konzertkarten, jeweils inkl. Vorverkaufsgebühren und Taxitransfer
Anmeldeschluss: Dienstag, 08. Januar 2019, danach auf Anfrage!
Mindestteilnehmerzahl: 15. Bei Nichterreichen, Absage der Reise 21 Tage vor Reisebeginn.
Einreisebestimmungen: Für EU-Bürger ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bezahlung: Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig.Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.
1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.
2. Bezahlung
2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
3. Preisanpassung
3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:
3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.
3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.
3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.
3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.
3.7. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bahnanreisen
• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
b) Flugpauschalreisen
• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
c) Schiffsreisen
• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
4.4. Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände
BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.
7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.
b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.
7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.
8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.
8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.
9. Beschränkung der Haftung
Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.
10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ doc/list_en.pdf abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.
11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Impressum
Ihr Reiseveranstalter ist:
BADER Kulturreisen GmbH,
Olgastraße 53, 70182 Stuttgart,
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 18270
Steuernummer: DE 185 284 456
BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de
BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reise-versicherung AG.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Reisen und Reiseliteratur, fremde Länder, die Menschen, ihre Geschichte und Kultur faszinierten Herrn Klaube zunächst auf Privatreisen, aus Hobby wurde schnell Beruf und Berufung.
Auslandsaufenthalte in der Sowjetunion in den 80-er und Russland in den 90-er Jahren sowie Geschäftsreisen durch die Russische Föderation und die Staaten der GUS faszinierten immer wieder aufs Neue.
Als Reiseleiter, Zug- und Kreuzfahrtmanager fühlt er sich mittlerweile in der ganzen Welt „zu Hause“, ob Kulturreisen in Deutschland und durch die Alpen, Fernreisen ins Baltikum, auf der Seidenstraße und nach Tibet, durch Kanada, Südostasien auf dem Mekong oder als Chef-Reiseleiter auf der legendären Transsibirischen Eisenbahn zwischen Moskau, Ulan Bator und Peking.
Wissenswertes über seine Reisen gibt er gern auf Vorträgen und auch in Reisebildbänden über Russland und China weiter.