Blühendes barockes Sizilien

Reisekosten: 3390,00 €

Reisestart: 12. April 2025

Reiseende: 19. April 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 8 Tage

Blühendes barockes Sizilien

Reisekosten: 3390,00 €

Reisestart: 12. April 2025

Reiseende: 19. April 2025

Reiseleitung: Gregor Kulosa

Reisedauer: 8 Tage

Außergewöhnliche Kulturreise in den bezaubernden, blühenden Südosten Siziliens

Bezaubernd die blühenden Landschaften und Gärten, bezaubernd die märchenhaften Kulissen von Modica und Syrakus, bezaubernd der hübsche Garten rund um unsere sympathische Unterkunft, den Agriturismo Papyrus, in den Feldern um Syrakus.

Wie ein Riegel versperrt Sizilien das Mittelmeer genau in der Hälfte. Seit der Antike müssen Händler und Krieger auf dem Weg vom Orient zum Okzident die Insel entweder nördlich – durch die gefahrvolle Meerenge von Messina – oder südlich umfahren. Oder sie blieben gleich dort. Homer setzte seinen Helden Odysseus in der Straße von Messina den Gefahren von Skylla und Charybdis aus. Die Griechen vermuteten die Schmiede des Hephaistos unter dem Ätna. Und in Sizilien errichteten die Griechen die größten Tempel ihrer glorreichen Geschichte.

3000 Jahre Geschichte

Die Römer bekämpften in Sizilien die Karthager, später wurde die Insel von den Sarazenen überrannt, Ritter aus der Normandie eroberten sie für den römischen Papst “zurück”, Friedrich der Zweite – das „Staunen der Welt“ – versuchte sich in der Errichtung eines idealen Staates. Mit den Spaniern schließlich hielt der Barock Einzug in Sizilien.

Seit Jahrtausenden ein echter Schmelztiegel der Kulturen. Mit den Arabern machte sich feine Lebensart heimisch, nicht zu trennen vom verschwenderischen Umgang mit Wasser, das durch wunderschöne Gärten strömte, in denen die Blüten von Orangen, Zitronen und Jasmin dufteten.
Das Mosaik an Kulturen und der Kontrast zwischen Küste und Hinterland brachte eine einzigartige Küche hervor, die ohne das mediterrane Klima und die fruchtbaren Böden nicht möglich gewesen wäre.

Begeben Sie sich auf die Reise zu den barocken Perlen am Fuße des Ätna, in und um Catania und Syrakus. Lassen Sie sich verzaubern von Farben und Düften!
Herzlich Willkommen im wunderschönen Sizilien!

 

 

Freuen Sie sich auf die sizilianische Küche!

Nur für uns wird abends im Agriturismo die Küche angeworfen.
Die Abendessen sind sind mit BADER Kulturreisen abgestimmt und umfassen im Laufe der Woche alle Aspekte der abwechslungsreichen schmackhaften sizilianischen Küche. Natürlich gibt es an einigen Abenden Pasta, es gibt Gesottenes und Gebratenes, Fisch und Fleisch vom Grill, Salat und Gemüse. Auf Wunsch gibt es vegetarische Kost – die italienische Küche ist ideal für Vegetarier. Und natürlich gibt es an einem Abend auch einmal Pizza. Geliebt und gleichermaßen gefürchtet sind die zuckersüßen Nachspeisen, beispielsweise die kunterbunte Cassata.

1. Tag | Sa | 12.04.2025 | Benvenuti in Sicilia!

Ein Ausflug ins nahegelegene Syrakus. Die wenigsten wissen, dass Syrakus in der Antike eine der größten und blühendsten Städte der Welt war. Damals wie heute liegt das historische Zentrum sehr stimmungsvoll auf einer Insel, Ortygia. Hier gibt es die berühmte Aretusa-Quelle zu bewundern, den einzigartigen Dom mit wunderschöner barocker Fassade und den Original-Säulen aus dem griechischen Altertum im Innern.
Das griechische Theater von Syrakus war der Geburtsort der Komödie. Wir schauen hinein ins Ohr des Dionysius und tauchen ab in frühchristliche Katakomben.
Und natürlich wird von Archimedes die Rede sein, dem Multi-Talent, auf den manche kluge Erfindung zurückgeht.
Im Hotel erwartet Sie abends wieder ein leckeres Abendessen.

2. Tag | So | 13.04.2025 | Griechisches und barockes Syrakus

Ein Ausflug ins nahegelegene Syrakus. Die wenigsten wissen, dass Syrakus in der Antike eine der größten und blühendsten Städte der Welt war. Damals wie heute liegt das historische Zentrum sehr stimmungsvoll auf einer Insel, Ortygia. Hier gibt es die berühmte Aretusa-Quelle zu bewundern, den einzigartigen Dom mit wunderschöner barocker Fassade und den Original-Säulen aus dem griechischen Altertum im Innern.
Das griechische Theater von Syrakus war der Geburtsort der Komödie. Wir schauen hinein ins Ohr des Dionysius und tauchen ab in frühchristliche Katakomben.
Und natürlich wird von Archimedes die Rede sein, dem Multi-Talent, auf den manche kluge Erfindung zurückgeht.
Im Hotel erwartet Sie abends wieder ein leckeres Abendessen.

3. Tag | Mo | 14.04.2025 | Mosaiken und ein wunderschöner Privatgarten

Eine der größten Sehenswürdigkeiten Siziliens ist die römische Villa del Casale in den Bergen bei Piazza Armerina. Nirgendwo sonst finden sich so viele und so große hervorragende Mosaiken aus der Römerzeit in so gutem Erhaltungszustand – und an Ort und Stelle! – wie hier. Eine echte Augenweide!
Auf dem Nachhauseweg besuchen wir den Privatgarten Biviere, einen einzigartigen mediterranen Privatgarten, der dank der liebevollen Arbeit und Pflege von Scipione Borghese und seiner Ehefrau Maria Carla Sanjust di Teuleadia auf einem Sumpfgrundstück entstanden ist. Viele berühmte Persönlichkeiten waren Gast in diesem Paradies, unter anderen die legendäre Queen Mum, der heutige König Charles, das Königspaar von Belgien, Künstler und Schriftsteller. Heute führt einer der Söhne zusammen mit seiner Frau den Bio-Betrieb und pflegt mit Hingabe den Garten.

4. Tag | Mi | 14. Mai 2025 | Catania - Gartentraum Radicepura

Das schwarze Catania ist die heimliche Hauptstadt von Sizilien. Wie ein Phoenix aus der Asche entstand nach dem Erdbeben von 1693 die Stadt erneut – errichtet aus dunklem Lavagestein, was den stattlichen barocken Fassaden ein eigentümliches und einzigartiges Erscheinungsbild verleiht. Der pompöse Glanz ist unterdessen etwas welk, doch ist der verschnörkelte Fensterschmuck des Benediktinerklosters – heute Universität – noch immer eindrucksvoll. Sie sehen den alten Normannendom, hören die Geschichte der Heiligen Agathe, natürlich vom Meister des Belcanto, Vincenzo Bellini. Ein Bummel durch das Marktviertel hebt das Gemüt, der legendäre Fischmarkt wird Sie begeistern und vielleicht schlürfen Sie ja im Vorübergehen die eine oder andere Auster.

Traumhafte Blicke auf den Ätna gibt es dann nachmittags immer wieder aus dem Gartenparadies Radicepura bei Acireale. Ein Spaziergang durch die sowohl liebevoll als auch professionell gepflegte Anlage ist ein ästhetischer Hochgenuss.

5. Tag | Mi | 16.04.2025 | Barocke Perlen: Ragusa und Modica

Ein Tagesausflug zu zwei barocken Perlen. Ragusa gibt es gleich zweimal: die Version Superiore entstand auf einem Plateau westlich der Altstadt, nach dem schon zitierten Erdbeben von 1693. So gibt es Duomo plus Cattedrale, beides Bischofskirchen, viele Serpentinen und prächtige Aussicht.
Modica bemerkt man eigentlich erst, wenn man fast hineinfällt! Denn anders als Ragusa liegt es nicht auf dem Präsentierteller, sondern schmiegt sich malerisch in drei Täler ein, die sich in ein Hochplateau geschnitten haben – ein einzigartiges Stadtbild! Auch hier erfreuen uns die Balkone der Palazzi und die schönen barocken Fassaden der beiden Dome! Die lokale Spezialität von Modica ist die Schokolade – sie wird nicht warm, sondern kalt angerührt.

6. Tag | Do | 17.04.2025 | Barockes Noto - Weinprobe - Marzamemi!

Zu Füßen des Ätna bebte immer mal wieder die Erde. Ein Lied davon singen konnten die Bewohner des alten Noto, das 1693 komplett zerstört wurde.
Neu aufgebaut wurde es durch den Adel, der sich den Traum einer idealen Barockstadt erfüllte. Sozusagen nach Lehrbuch schmiegt sich die rationalistisch entworfene Stadt an den Hügel, voll cremefarbener Patina leuchtet der Kalkstein in der Sonne. Die Fassaden überraschen mit außerordentlich fotogen lachenden Gesichtern, fantastischen Fratzen und Engelsköpfen, Geschnörkel und allerlei Rankwerk, das schmiedeeiserne bauchige Balkone garniert.
Nach ausführlichem Spaziergang und Kaffeepause weiter zu einem der führenden Weingüter der Gegend, wo der unterdessen zu Ruhm gelangte Nero d’Avola angebaut wird. Auch das vorzügliche Olivenöl werden wir würdigen können, bei einem rustikalen Mittagsimbiss beim Ökobauern.

Wiewohl eine Touristenfalle so ist doch Marzamemi so hübsch am Meer gelegen, dass wir hier ein wenig Zeit beim Bummel verbringen werden.

7. Tag | Fr | 18.04.2025 | Der Ätna - und ein Traumgarten über dem Golf

Vormittags Aufstieg auf den Mungibeddu, den „schönen Berg“ – so nennen die Catanesen den Ätna, höchster aktiver Vulkan Europas. Wir gelangen nach kurvenreicher Fahrt bis zum Rifugio Sapienza auf 1.995 m über dem Meeresspiegel, immerhin knapp zwei Drittel der Gesamthöhe von 3.400 Metern. Die Ausblicke sind phantastisch. Hier gibt es die Gelegenheit zu Spaziergängen durch die Lava-Welt und über den Rand eines Nebenkraters.
Ein Leben lang erschuf Signora Giulia im Hügelland ihren Traumgarten am Hang oberhalb eines erloschenen Nebenkraters des Ätna – von einer herrlichen Terrasse gibt es überwältigende Blicke über den Garten, die Stadt Catania und das Ionische Meer, zum Weinen schön!
Auf dieser Terrasse lädt uns Giulias Sohn auf einen stilvollen Imbiss und ein, zwei Gläschen Ätna-Wein ein – am Blick werden wir uns nicht sattsehen können!
Mit einer Träne im Knopfloch geht es dann zurück nach Syrakus zu unserem Agriturismo.

8. Tag | Sa | 19.04.2025 | Zurück in die Heimat

Vormittags Transfer nach Catania zum Flughafen.

Rückflug in die Heimat.

Ihre wunderschöne Unterkunft

Der Agriturismo Papyrus – ein Bauernhaus aus dem 19. Jahrhundert

Eingebettet in das Grün der Pflanzen und Blumen, von Zitrushainen und Düften der mediterranen Flora, nur einen Steinwurf vom Naturschutzgebiet Fonte Ciane entfernt, ausgestattet mit einem Schwimmbad, einer Bibliothek und einem kleinen Museum für sizilianische Bauernkultur.
Der Hauptteil des Landgutes Papyrus bei Syrakus, ein von Ställen umgebenes Bauernhaus aus dem 19. Jahrhundert, wurde in eine stimmungsvolle Unterkunft inmitten der Natur mit Einblicken in die Vergangenheit umgewandelt.
Der Hof hat eine Fläche von ca. 10 Hektar, mit biologischem Gemüseanbau und einem Zitrushain mit besonderen Zitrusfruchtsorten, Feminello-Zitrone, Tarocco Moro und Nocellaro-Orange sowie allen mediterranen Essenzen.

Papyrus

In der Nähe des Hofes entspringt die Ciane-Quelle, die in den Metamorphosen des Ovid gepriesen wird. Die Quelle fördert den üppigen Wuchs von hohem ägyptischem Papyrus, der hier wild wächst. Zwischen dem Papyrus kann man bei ausgedehnten Spaziergängen in der Abenddämmerung Graureiher beobachten und sich von den Geräuschen des Flusses inspirieren lassen.
Das Gebiet ist auch von archäologischem Interesse, es gibt paläolithische Überreste von Bauerndörfern wie Gräber, Brunnen und Höhlen in der Nähe.
Der Hof ist von viel Grün umgeben, eingehüllt in die Düfte sizilianischer Zitrusfrüchte, ausgestattet mit einem Swimmingpool und bietet seinen Gästen Momente der Entspannung zwischen Natur und Kultur.

Frühstück im Grünen

Neben dem Garten befindet sich der Frühstücksbereich, wo wir morgens ein reichhaltiges Frühstück genießen können. Es gibt frische Produkte, die zum Teil selbst hergestellt werden, wie selbstgebackene Kekse, Muffins oder leckeren Kuchen. Auch herzhaftes Brot, Wurstwaren und Käse fehlen nicht.

Bequeme rustikale Zimmer

Das Agriturismo besticht durch viel Charme und typisch sizilianisches Flair, mit herzlicher Bewirtung und familiärer Atmosphäre. Auch ohne Luxus ist das Papyrus eine Wohlfühloase und alles andere, als eine gesichtslose Durchschnittsunterkunft!
Die Gäste von BADER Kulturreisen werden untergebracht in Superior-Zimmern, die besonders geräumig sind.
Die Zimmer sind im Stil eines Landhauses eingerichtet, haben Klima-Anlage und einen kleinen Kühlschrank.
Die Badezimmer sind mit Dusche, WC und Bidet ausgestattet.

Unsere Leistungen

  • 8 Reisetage – 7 Übernachtungen/Frühstück im halben Doppelzimmer
  • Fluganreise in Economy Class mit der Lufthansa-Gruppe von Stuttgart via Frankfurt oder von Frankfurt direkt nach Catania. (Auch von anderen Flughäfen sind Flüge via Frankfurt möglich. Gern beraten und unterstützen wir Sie bei Auswahl und Buchung des geeigneten Fluges.) Die Flüge ab Stuttgart bzw. Frankfurt sind im Reisepreis enthalten und verstehen sich inklusive sämtlicher Zuschläge, Steuern und Gebühren.
  • Transfers vom Flughafen zum Agriturismo und zurück
  • 7 Übernachtungen/Frühstück in geräumigen, charmanten Zimmern im rustikalen Agriturismo Papyrus in den Feldern bei Syrakus
  • 5 abwechslungsreiche, typische und schmackhafte Abendessen im Agriturismo, teils aus eigener Produktion
  • 1 rustikaler Mittagsimbiss beim Olivenöl-Produzenten
  • 1 Weinprobe inkl. Mittagsimbiss am letzten Tag auf einer herrlichen Terrasse mit traumhaftem Blick über den Golf
  • an den 2 Tagen mit im Programm eingeschlossenen Mittagessen gibt es ein Abendessen mit Imbiss-Charakter im Agriturismo
  • In Syrakus, Catania, Ragusa und Modica sind Sie zu Fuß oder per Taxi unterwegs
  • Die Tagesausflüge erfolgen im bequemen, klimatisierten Klein- bzw. Minibus
  • Sämtliche Eintrittsgelder zu den im Programm aufgeführten Besichtigungen
  • besonders qualifizierter BADER Kulturreisen Reiseleiter Gregor Kulosa
    Ihr Reiseleiter begleitet die Reisegruppe ab Stuttgart

ZUSÄTZLICH BUCHBAR

  • Reiserücktrittskostenversicherung

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI !

Grundpreise und Aufpreise pro Person

Grundpreis pro Person im DZ ab Stuttgart Flughafen STR
ab 3.390,00 €
Zuschlag Doppelzimmer zur Einzelnutzung 225,00 €

Fluganreise auch ab BER, HAM, FRA, DUS u. ggf. anderen Flughäfen möglich.
Wir beraten Sie gern!

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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