Glacier Express im Panoramawagen 1. Klasse mit Bernina Express

Vom Engadin zum Matterhorn

Reisekosten: 2.075,00 €

Reisestart: 22. September 2025

Reiseende: 26. September 2025

Reiseleitung: Wird noch bekanntgegeben

Reisedauer: 5 Tage

Glacier Express im Panoramawagen 1. Klasse mit Bernina Express

Vom Engadin zum Matterhorn

Reisekosten: 2.075,00 €

Reisestart: 22. September 2025

Reiseende: 26. September 2025

Reiseleitung: Wird noch bekanntgegeben

Reisedauer: 5 Tage

Reiseprogramm

Was macht die Panoramafahrt durch die Hochalpen bei BADER Kulturreisen so besonders?

  • Erfahrene, engagierte Reiseleitung ab/bis Zürich HB
  • Zugfahrten in der komfortablen 1. Klasse
  • Höhepunkte: Der ganze Glacier Express und der ganze Bernina Express
  • Gepäckübernahme ab/bis Zürich
  • Schifffahrt auf dem Zürichsee auf dem 1. Klasse-Deck
  • Schifffahrt auf dem Thunersee auf dem 1. Klasse-Deck
  • 4-Sterne-Hotel Reine Victoria in St Moritz Bad, ein Haus im Stil der Grand Hotels
  • 3-Sterne-Plus-Hotel Bergfreund (frisch renovierte Zimmer!) in Herbriggen bei Zermatt
  • Halbpension, d.h. zusätzlich zum Frühstück ein gutes 3-Gänge-Menü zum Abendessen
  • Gelegenheit zum sensationellen Zahnradbahnausflug von Zermatt hinauf auf den 3.000 m hohen Gornergrat mit gewaltigem Gebirgspanorama
  • Keine unerwarteten zusätzlichen Kosten
  • Fünf erlebnisreiche Reisetage auf einer exklusiv für Sie und nur von BADER Kulturreisen konzipierten Route
  • Kompetente, persönliche Beratung und hohe Servicequalität

 

GLACIER EXPRESS

Vom Matterhorn ins Engadin in rund acht Stunden. Natürlich gäbe es auch schnellere Wege. Aber keiner ist schöner als derjenige mit dem legendären GLACIER EXPRESS, einem Mythos der modernen Eisenbahngeschichte. Vom verglasten Panoramawagen aus genießen Sie die eindrucksvolle Bergkulisse und treffen auf spektakuläre Beispiele meisterhafter Bahnbaukunst.

 

BERNINA EXPRESS

Über Gletscher zu den Palmen. Als höchste Bahnstrecke über die Alpen verbindet der BERNINA EXPRESS den Norden Europas mit dem Mittelmeerraum. Schroffe Gipfel, gewaltige Gletscher, rauschende Flüsse, Burgen und liebliche Täler – die Alpenüberquerung mit dem BERNINA EXPRESS ist ein grandioses Erlebnis!

 

Ein Leckerbissen für wahre Eisenbahnfans und Genießer von Natur, Technik und Kultur! Freuen Sie sich auf ein kontrastreiches Reiseprogramm und unvergessliche Eindrücke und Erlebnisse! Steigen Sie ein, nehmen Sie Platz, staunen und genießen Sie!

1. Tag | Thuner See - Herbriggen bei Zermatt

Morgens Bahnanreise in der 1. Klasse nach Zürich HB. Oder morgens Fluganreise von Hamburg, Hannover, Berlin, Dresden, Düsseldorf oder München nach Zürich. Eigentransfer mit der S-Bahn vom Flughafen zum Hauptbahnhof Zürich (alle 15 Minuten, Fahrtzeit etwa 10 Minuten). Treffpunkt dort um 11:30 Uhr. Ab hier übernehmen wir Ihr großes Gepäck und schicken es gesondert zum Hotel in Herbriggen bei Zermatt.
So erleichtert machen Sie sich auf die Zugfahrt Richtung Bern, bei guter Sicht liegen Eiger, Mönch und Jungfrau links am Horizont. Weiter ins hübsche Thun. Hier startet eine zweistündige Schiffahrt im Panoramadeck der 1. Klasse über die gesamte Länge des Thuner Sees, vor malerischer alpiner Bergkulisse, entlang an mittelalterlichen Burgen und Jugendstilvillen und vielleicht erneut mit Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau.
Von Interlaken dann Zugfahrt durch den Lötschberg-Basistunnel (der fünftlängste Eisenbahntunnel der Welt!) ins Rhonetal.
Schließlich rasanter zahnradbetriebener Aufstieg ins Mattertal hinauf Richtung Zermatt. Vom Bahnhof Herbriggen dann kurzer Spaziergang zum Hotel im Ort, wo bereits Ihre Koffer auf Sie warten.
2 Übernachtungen. Abendessen im Hotel.

2. Tag | Zermatt und Gornergrat

Das Matterhorn – mystisch, majestätisch, der Berg der Berge! Seiner Faszination kann sich niemand entziehen. Das Wahrzeichen von Zermatt zieht den Betrachter in seinen Bann. Täglich neu komponiert die Natur einen anderen Blick: schroffer Fels bei zauberhaftem Licht- und Wolkenspiel.
Zermatt ist Inbegriff von Alpenromantik, das wohl berühmteste Bergdorf der Schweiz! Privater Autoverkehr ist hier nicht gestattet. Bummeln Sie durch den hübschen Ort zu Füßen von Weißhorn, Rothorn und Matterhorn und Sie lassen sich die Alpenluft um die Nase wehen.
Bei gutem Wetter bietet sich ein sensationeller Ausflug an, mit der 125 Jahre alten Gornergratbahn – der zweithöchsten Bergbahn Europas! – auf den 3.089 m hohen Gornergrat – ein atemberaubender Aufstieg ins Hochgebirge! (Ca. 80,00 EUR pro Person, nur vorort buchbar.) Gewaltig ist der Panoramablick über die spektakuläre Gletscherwelt zu Füßen einer Reihe von Viertausendern – der wohl beste Blick auf das Matterhorn ist vom Gornergrat zu haben!
Am späten Nachmittag kurze Rückfahrt nach Herbriggen und abends 3-Gang-Menü im Restaurant des Hotels.

3. Tag | Der GANZE Glacier Express!

Heute hält der Glacier Express nur für Sie in Herbriggen. Es erwartet Sie die unvergessliche Fahrt mit dem Glacier Express im Panoramawagen der 1. Klasse. Sie fahren die gesamte Strecke, von Herbriggen bis ins elegante St. Moritz! Es geht über 291 Brücken, durch 91 Tunnels mit dem langsamsten Schnellzug der Welt – vom Kanton Wallis durch den Kanton Uri bis in den Kanton Graubünden. Die Panoramawagen gewähren mit ihren bis fast zur Dachwölbung reichenden Fenstern eine maximale Rundumsicht auf die vorbeiziehende Gebirgswelt. Tief hat sich die Rhone im Goms ins Tal hineingegraben.
Auf Wunsch erhalten Sie mittags ein 3-Gang-Menü an Ihren Sitzplatz serviert.
In spektakulären Spitzkehren erklimmt der Glacier Express hinter Andermatt den Oberalppass auf 2.033 m Höhe, rasant ist die Talfahrt nach Disentis, verblüffend die Erosionslandschaft der Rheinschlucht vor Chur.
Weiterer Höhepunkt des Tages ist die atemberaubende Fahrt auf der Albula-Strecke über Spitzkehren und Spiraltunnel und den berühmten Landwasser-Viadukt hinauf ins Engadin nach St. Moritz.
Kurze Fahrt per Postbus zum Hotel Reine Victoria in St. Moritz Bad.
2 Übernachtungen. Abendessen im Restaurant im Hotel.

4. Tag | Bernina Express

Auf 122 Kilometern durch 55 Tunnels und über 196 Brücken: Die Albula/Berninalinie der Rhätischen Bahn ist ein Meisterwerk der Ingenieurskunst – einzigartiges UNESCO-Weltkulturerbe, eingebettet in eine großartige Landschaft.

Sie fahren mit dem BERNINA EXPRESS in der 1. Klasse über den Berninapass (2.253 m) auf der Welt höchster Adhäsionsbahn (= ohne Zahnradbetrieb!) ins sonnigwarme, italienische Tirano auf 429 m Höhe. (Entweder die Tal- oder die Bergfahrt erfolgt im Panoramawagen der Rhätischen Bahn.) Eine unvergleichliche Streckenführung mit Wasserfällen, Kehrtunnels und großen Viadukt- und Brückenbauten. Atemberaubend schöne Landschaften und Höhepunkte der Ingenieurskunst zeichnen die gesamte Fahrt aus. Vollkommen harmonisch fügt sich die Bernina-Route in die grandiose Gebirgswelt ein. Wer mag begleitet unsere Reiseleiterin oder unseren Reiseleiter in Tirano zu einem Altstadtspaziergang. Außerdem können Sie dort auch in einer typisch italienischen Osteria einkehren.
Und weil´s so schön ist, geht es auf derselben Strecke zurück in die Berge nach St. Moritz. Abendessen im Hotel.

5. Tag | Zürichsee

Für die Rückreise haben wir wieder ein besonderes Bonbon für Sie: Wir übernehmen Ihr Gepäck bereits im Hotel und bringen es direkt nach Zürich zum Hauptbahnhof. Sie selbst begeben sich erneut auf eine kurzweilige Schienen-Erlebnisfahrt auf landschaftlich wunderschöner Route, wo erneut Natur und Technik ineinander greifen.
Auf der Albula-Strecke zu Tale nach Chur und weiter ins hübsche Rapperswil mit seiner spektakulären Burg-Kulisse.
Hier in Rapperswil beginnt die kurzweilige, zweisstündige Schiffahrt im Panoramadeck der 1. Klasse auf dem Zürichsee, die Sie bei Voralpenkulisse entlang mondäner Wohnvierteln bis nach Zürich bringt. Ein Bummel durch die luxuriöse Bahnhofstraße endet am Hauptbahnhof Zürich, wo wir Ihnen um 14:30 Uhr Ihr Gepäck übergeben.
Von hier fahren die Bahngäste zurück in die Heimat; die Fluggäste per S-Bahn in einer Viertelstunde zum Flughafen und von dort weiter in die Heimat.

Unsere Leistungen

  • Erfahrene, engagierte Reiseleitung ab/bis Zürich HB
  • Gepäckservice Zürich HB – Herbriggen und  St Moritz – Zürich HB
  • Zugfahrten in der komfortablen 1. Klasse einschließlich aller Zuschläge und Platzreservierungen
  • Höhepunkt Glacier Express: Fahrt im Panoramawagen der 1. Klasse von Herbriggen bei Zermatt nach St. Moritz
  • Höhepunkt Bernina Express: Fahrt in der 1. Klasse von St Moritz nach Tirano und zurück, eine Strecke davon im Panoramawagen der 1. Klasse
  • Schifffahrt auf dem Thunersee auf dem 1. Klasse-Deck
  • Schifffahrt auf dem Zürichsee auf dem 1. Klasse-Deck
  • 2 Übernachtungen/Frühstück im 3-Sterne-Plus-Hotel Bergfreund in Herbriggen bei Zermatt
  • 2 Übernachtungen/Frühstück im 4-Sterne-Hotel Reine Victoria in St. Moritz Bad
  • Halbpension, d. h. Abendessen an allen 4 Abenden im Hotel
  • Keine zusätzlichen unerwarteten Kosten
  • Gelegenheit zum sensationellen Zahnradbahnausflug von Zermatt hinauf auf den 3000 m hohen Gornergrat mit gewaltigem Gebirgspanorama
  • 5 erlebnisreiche Reisetage auf einer exklusiv für Sie und nur von BADER Kulturreisen konzipierten Route
  • Kompetente, persönliche Beratung und hohe Servicequalität

Zusätzlich buchbar:

  • 3-Gang-Mittagessen im Glacier Express am 3. Reisetag: 55,00 EUR pro Person
  • Sensationelle Fahrt mit der 125-Jahre alten Gornergrat-Zahnradbahn von Zermatt zum 3.000 m hohen Gornergrat mit gewaltigem Gebirgspanorama (ab ca. 85,00 EUR). Dieser Ausflug ist vorort in Zermatt buchbar.
  • Reiserücktrittskostenversicherung

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Grundpreise und Aufpreise pro Person

ACHTUNG: Es liegen noch keine festen Preise für 2025 vor.
Die angegebenen Preise sind Schätzpreise (Stand Juni 2024).

 

Für Bahnreisende

Verkaufspreise ab pro Person
Zürich HB 2.075,00 €
Basel SBB / Schaffhausen / St. Margrethen 2.075,00 €
Singen (Hohentwiel) 2.080,00 €
Freiburg i. Br. Hbf 2.115,00 €
Stuttgart Hbf 2.135,00 €
Karlsruhe Hbf 2.140,00 €
München Hbf / Ulm Hbf 2.150,00 €
Mannheim Hbf / Heidelberg Hbf 2.150,00 €
Frankfurt a.M. Hbf 2.150,00 €
Köln Hbf / Düsseldorf Hbf 2.150,00 €
Weitere Bahnhöfe auf Anfrage möglich!

 

Für Flugreisende bis /ab Zürich Flughafen:

Basispreis (2.075,00 € pro Person) + tagesaktueller Flugpreis am Buchungstag vom Heimatflughafen nach Zürich u. zurück inkl. aller Steuern, Gebühren und Zuschläge.

Wir beraten Sie gerne!

 

Aufpreise:

Einzelzimmerzuschlag (pro Person) 195,00 €
3-Gang-Menü im Glacier Express (3. Tag)

Koffertransport von Ihrer Haustür/bis zu Ihrer Haustür              pro Strecke

55,00 €

135,00 €

Gornergrat-Tickets: Mai, September, Oktober ca. 85,00* €
Gornergrat-Tickets: Juni, Juli, August ca. 100,00* €

* Preis für Gruppenticket ab Ausflugs-Teilnehmerzahl von min. 10 Personen, in bar in EUR vorort an den RL zu zahlen. Bei weniger als 10 Teilnehmern am Ausflug fällt der Vollpreis (110,00/126,00 CHF) an.

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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