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Japan zur Herbstlaubfärbung

Fernöstliches Japan ist das faszinierende Reiseziel zwischen Vergangenheit und Zukunft. Nirgendwo sonst stehen Tradition und fernöstliche Exotik in einem so vitalen Spannungsverhältnis zu modernster Technologie und tiefgreifendem gesellschaftlichen Wandel. Das Land wirkt auf den westlichen Reisenden aufregend fremd und ist zugleich merkwürdig vertraut. Ehrwürdige Pagoden, kunstvolle Zen-Gärten, sinnende Buddha-Statuen und die stilvolle Teezeremonie verschmelzen mit imposanten Wolkenkratzern, innovativem High-Tech und bunten Leuchtreklamen zu reicher kultureller Vielfalt. Begleiten Sie uns in eine alte und zugleich ganz neue Welt, wie Sie sie noch nicht erlebt haben. Kein anderes Land bietet eine vergleichbare Mischung aus Exotik, Gastfreundschaft und Reisekomfort. Lassen Sie sich von pfeilschnellen und auf die Minute pünktlichen Shinkansen-Zügen begeistern. Erkunden Sie die dynamischen Metropolen Japans und genießen Sie besonders im Herbst herrlich gefärbte Landschaften. Ein freundliches Lächeln der zuvorkommenden Japaner wird Ihnen jederzeit gewiss sein. Unser Reiseleiter, ein deutscher Japanologe mit langjähriger Japan-Erfahrung, läßt Ihre Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.

Reisetermin: 3. bis 13. November 2021
Reisedauer: 11 Tage
Reiseleitung: Hartmut Pohling, Japanologe

Reiseprogramm

Fernöstliches Japan ist das faszinierende Reiseziel zwischen Vergangenheit und Zukunft. Nirgendwo sonst stehen Tradition und fernöstliche Exotik in einem so vitalen Spannungsverhältnis zu modernster Technologie und tiefgreifendem gesellschaftlichen Wandel.

Das Land wirkt auf den westlichen Reisenden aufregend fremd und ist zugleich merkwürdig vertraut. Ehrwürdige Pagoden, kunstvolle Zen-Gärten, sinnende Buddha-Statuen und die stilvolle Teezeremonie verschmelzen mit imposanten Wolkenkratzern, innovativem
High-Tech und bunten Leuchtreklamen zu reicher kultureller Vielfalt.

Begleiten Sie uns in eine alte und zugleich ganz neue Welt, wie Sie sie noch nicht erlebt haben.

Kein anderes Land bietet eine vergleichbare Mischung aus Exotik, Gastfreundschaft und Reisekomfort. Lassen Sie sich von pfeilschnellen und auf die Minute pünktlichen Shinkansen-Zügen begeistern.

Erkunden Sie die dynamischen Metropolen Japans und genießen Sie besonders im Herbst herrlich gefärbte Landschaften.

Ein freundliches Lächeln der zuvorkommenden Japaner wird Ihnen jederzeit gewiss sein.

Unser Reiseleiter, ein deutscher Japanologe mit langjähriger Japan-Erfahrung, läßt Ihre Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.

 

1. Tag
Mittwoch, 3. November 2021     

Flug nach Japan

Morgens Lufthansa-Flug ab Stuttgart nach München und anschließend Weiterflug in PREMIUM-ECONOMY-CLASS nonstop nach Tokyo (Flugzeit rund 11 Std).

 

2. Tag
Donnerstag, 4. November 2021   

Ankunft in Tokyo

Heute heißt es Yokoso – „Herzlich willkommen“ in Tokyo am Flughafen. Transfer zu Ihrem zentral gelegenen Hotel in Tokyo. Nutzen Sie den Rest des Tages zu ersten Eindrücken in der Megacity.

 

3. Tag
Freitag, 5. November 2021

Kunst und Kultur
in der Supermetropole Tokyo

Tokyo stellt sich Ihnen mit höchst unterschiedlichen Gesichtern vor.

Auftakt der Besichtigung ist der Besuch des Meiji-Schreins. Die in einem weitläufigen Park eingebettete Gedenkstätte symbolisiert die starke Verbindung des Kaiserhauses mit dem Shinto, der alten Naturreligion Japans.

Tauchen Sie ein in die oftmals skurrile Welt der Jugend Japans in der berühmten Takeshita Dori. Einen imposanten Akzent der Vertikale setzt der ultramoderne Multiplex Roppongi Hills Mori Tower, dessen Aussichtsetage im 52. Stock einen großartigen Panoramablick über das schier unendliche Häusermeer der japanischen Hauptstadt bietet.

Am Nachmittag steht das Nationalmuseum Tokyos im Ueno-Park auf dem Programm. Das 1872 gegründete Haus ist das älteste und größte Museum des Landes.

Die Japanische Galerie bietet einen allgemeinen Überblick über die Kunst und Kunstgeschichte des Archipels von 10.000 v. Chr. bis zum späten 19. Jahrhundert. Nähern Sie sich  dem hochwertigen Kunstgewerbe und der verfeinerten Kunst Japans.

 

4. Tag
samstag, 6. November 2021

Tokyos Architektur und Tempel

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln starten Sie vormittags zu einem Bummel über den benachbarten Boulevard Omotesando. Hier finden sich zahlreiche herausragende Beispiele avantgardistischer japanischer Architektur von Kengo Kuma (One Omotesando), Tadao Ando (Omotesando Hills) und Toyo Ito (Tod’s).

En passant lässt sich auch ein Blick auf das Tokyo National Gymnasium von 1964 mit der berühmten Hängedach-Konstruktion von Tange Kenzo werfen, die Frei Otto bei seinen Entwürfen für das Stadion der olympischen Sommerspiele 1972 in München inspiriert haben soll. Vor dem Kaiserpalast legen Sie einen Fotostopp an der Nijubashi-Brücke ein.

Im vornehmen Stadtviertel Ginza bummeln Sie entlang modischer, eleganter Boutiquen und Geschäfte. Tauchen Sie ein in die verführerische Welt einer Feinkostabteilung in einem der berühmten Kaufhäuser Tokyos.

Schließlich mischen Sie sich im traditionellen Stadtteil Asakusa unter die Gläubigen im buddhistischen Kannon-Tempel. Der Weg dorthin führt über die belebte Ladenstraße Nakamise-dori und durch das Donnertor mit seiner 750 kg schweren Laterne.

Am Ufer des Sumida-Flusses werfen Sie einen Blick auf Tokyos Fernsehturm Sky Tree, mit 634 m aktuell zweithöchstes Bauwerk der Welt. Rückkehr zum Hotel.

 

5. Tag
Sonntag, 7. November 2021

Tokyo – Kamakura – Fuji-Hakone-Nationalpark

Eine ca. einstündige Busfahrt bringt Sie am Morgen an die Pazifikküste nach Kamakura, im späten 12. Jh. Sitz des ersten Shogunats. Sie besichtigen den Hasedera-Tempel mit tausenden Jizo-Schutzheiligen der ungeborenen Kinder und den berühmten Großen Buddha.

Weiterfahrt in den Fuji-Hakone-Nationalpark, für den wir Ihnen auf einer Bootstour das schönste Wetter wünschen.

In der Bergwelt Hakones kommen vor allem Naturliebhaber auf ihre Kosten, denn bei klarer Sicht bieten sich fantastische Impressionen des heiligen Berges Fuji-san.

Der 3.776 m hohe Vulkan ist berühmt für seine ebenmäßige Form und wurde als heiliger Ort und Quelle künstlerischer Inspiration in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen.

Nutzen Sie am Abend im Hotel die Gelegenheit zum Bad in einem typisch japanischen Onsen (Thermalbad).

Ihr Gepäck wird heute separat zu Ihrem Hotel in Hiroshima verschickt und steht Ihnen erst nach Ankunft im Hotel
am 6. Reisetag wieder zur Verfügung.

Für die Übernachtung steht heute also nur leichtes Handgepäck zur Verfügung.

 

6. Tag
montag, 8. November 2021

Fuji-Hakone-Nationalpark – Himeji – Hiroshima

Frühe Bus- und Bahnfahrt mit dem Hakone Tozan Zug, dem kleinen Bruder des Glacier-Expresses, nach Odawara, Ausgangspunkt Ihrer Fahrt mit dem Superexpresszug Shinkansen zunächst nach Himeji.

Pünktlichkeit, modernste Technik und Komfort der japanischen Bahn werden Sie begeistern. Die knapp 525 km lange Strecke legt der Shinkansen in weniger als 3 Stunden zurück.

Am Bahnhof Himeji erwartet Sie Ihr Reisebus. Vor der Weiterfahrt nach Hiroshima besichtigen Sie die strahlende „Burg des weißen Reihers“ (UNESCO-Weltkulturerbe). Japans größte und schönste Burg wurde im 17. Jh. zu ihrer heutigen Form ausgebaut und erstrahlt nach umfassender Restaurierung wieder in ihrer ganzen Pracht.

Für den Abend in Hiroshima empfehlen wir Ihnen eine kulinarische Entdeckungsreise – in den zahlreichen Okonomiyaki-Restaurants ist die beliebte „japanische Pizza“ besonders schmackhaft.

 

7. Tag
dienstag, 9. November 2021

Hiroshima und Ausflug auf die Insel Miyajima

Morgens werden Sie in Hiroshima mit Japans Kriegsvergangenheit konfrontiert. Sie besuchen die Gedenkstätten mit dem Friedensmuseum und spazieren durch den eindrucksvollen Friedenspark zum Atombomben-Dom.

Sie erreichen per Bus und Fähre die in der Inlandsee gelegene heilige Insel Miyajima. Bei Flut scheint der orange glänzende Itsukushima-Schrein, Japans wohl schönste Kultstätte des Shinto, auf dem Meer zu schwimmen (das berühmte Eingangstor zum Schrein wird gerade renoviert).

Ein weiterer Höhepunkt Miyajimas ist die Tempelanlage Daishoin.

Am frühen Abend Rückkehr zum Hotel in Hiroshima.

 

8. Tag
mittwoch, 10. November 2021

Hiroshima – Naoshima – Kyoto

Freuen Sie sich auf ein weiteres Highlight Ihrer Reise über Japans vier Hauptinseln.

Mit dem Shinkansen-Superexpress fahren Sie morgens zunächst nach Okayama und weiter per Bahn zum Hafen Uno.

Mit der Fähre setzen Sie auf die kleine Insel Naoshima über. Hier besuchen Sie die vom japanischen Stararchitekten Tadao Ando entworfene Benesse Art Site, eine faszinierende Museumslandschaft an der dem Seto-Binnenmeer zugewandten Küste Naoshimas mit integriertem Hotelkomplex.

Genießen Sie die architektonische Schönheit und die vielen Kunstwerke bei einem ausgedehnten Bummel und Museumsbesuchen (leichte Wanderung ca. 2,5 Stunden).

Am frühen Abend Rückfahrt nach Okayama und weiter per Shinkansen nach Kyoto (späte Ankunft).

 

9. Tag
donnerstag, 11. November 2021

Kyoto

In Kyoto schlägt das historische, kulturelle und auch touristische Herz Japans.

Die auf drei Seiten von Bergen umrahmte und über 1.100 Jahre alte Kaiserstadt kann unter anderem mit unglaublichen 2.000 Tempeln, Pagoden und Schreinen aufwarten, von denen 17 zum Weltkulturerbe der UNESCO zählen.

Besonders prachtvoll präsentiert sich Kyoto zur Herbstlaubfärbung, wenn der Ahorn sein leuchtendes Farbenspiel entfaltet.

Auf Ihrem ausgewählten Besichtigungsprogramm stehen der Ryoanji-Tempel mit seinem berühmten Zen-Garten, die reizvolle Anlage des Goldenen Pavillons (Kinkakuji) und das Nijo-Schloss des Tokugawa-Shogunats, in dem Sie sich in das Palastleben alter Tage zurückversetzt fühlen – berühmt durch die so genannten Nachtigallböden und die gemalten Kirschbäume.

Freuen Sie sich auch auf einen Besuch der traditionellen Kyotoer Marktstraße Nishiki-dori. Nirgendwo sonst lässt sich die schier unendliche Vielfalt der berühmten japanischen Küche so hautnah und eindrucksvoll erkunden.

Am Nachmittag locken die zahlreichen Geschäfte entlang der Straßen Shijo und Kawaramachi zu einem Shopping-Bummel.

Zum Abschluss des Tages nehmen Sie an einer traditionellen Tee-Zeremonie teil.

Heute Abend Besuch eines kunstvoll illuminierten Tempelgartens.

 

10. Tag
freitag, 12. November 2021

Kyoto – Nara – Kyoto

Vormittags Bahnfahrt nach Fushimi Inari, dessen schier endlose Schreintor-Galerien zu einem Spaziergang einladen. Anschließend Bahnfahrt nach Nara, Wiege der japanischen Kultur und eine der großen Attraktionen des Landes. Nara war im 8. Jh. die erste Hauptstadt Japans, von der aus dauerhaft regiert wurde.

Zu Fuß erkunden Sie die einzelnen Besichtigungspunkte und können bei einem Spaziergang durch den Nara-Park zahmes Rotwild beobachten. Besonderes Glanzlicht des Tages mit gleich zwei Superlativen ist der „Daibutsu“, die größte sitzende bronzene Buddhastatue der Welt. Er wird im Todaiji-Tempel, dem weltweit größten Holzgebäude, verehrt. Entlang des Weges zum Kasuga-Schrein wird Sie die einzigartige Atmosphäre tausender Stein- und Bronzelaternen in Ihren Bann ziehen. Rückfahrt nach Kyoto, wo Sie im Anschluss das imposante Bahnhofsgebäude besichtigen.

Am Abend können Sie mit etwas Geduld und Glück in den Gassen des denkmalgeschützten Altstadtviertels Gion eine Geisha zu Gesicht bekommen.

 

11. Tag
samstag, 13. November 2021      

Sayonara Japan!

Transfer per Expresszug zum Flughafen Kansai und Rückflug nach Deutschland.

Unsere Leistungen

  • Flug mit Lufthansa oder vergleichbarer Fluglinie nach Tokyo (Nachtflug) und zurück von Osaka (Tagesflug) in der Premium-Economy-Class (12 Plätze)
  • Flughafentransfers bei An- und Abreise in Japan
  • 9 Übernachtungen in Hotels der gehobenen Mittelklasse inkl. Frühstück (am Abreisetag kein Frühstück)
  • 4 landestypische Abendessen
  • Shinkansen Superexpress-Fahrten Odawara – Himeji und Himeji – Hiroshima am 6. Reisetag und Hiroshima – Okayama – Kyoto am 8. Reisetag auf reservierten Plätzen in der 2. Klasse (Japan Railpass)
  • alle Besichtigungen mit Bus, Bahn bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi und Spaziergängen inkl. Eintrittsgeldern lt. Programm
  • Hotel im Fuji-Hakone Nationalpark mit hauseigenem Onsen (Thermalbad)
  • separate Gepäcktransporte Tokyo – Hiroshima
    am 5. Reisetag und Hiroshima – Kyoto am 7. Reisetag (jeweils über Nacht)
  • Erfahrene und engagierte Reiseleitung ab Tokyo bis Osaka.

Als Reiseleiter ist der Japanologe Hartmut Pohling vorgesehen.

 

DIESE REISE IST NICHT BARRIEREFREI.

Grundpreise / Aufpreise

Grundpreis ab 5.295,00 € (pro Person im Doppelzimmer)

 

Stuttgart Flughafen 5.345,00 €
München Flughafen 5.295,00 €
Kompensation für CO 2 118,00 €

 

Ab anderen Flughäfen auf Anfrage möglich!

 

Business-Aufpreis für die Langstrecke auf Anfrage!
Doppelzimmer zur Einzelnutzung 720,00 €

 

Unverbindliche & kostenlose Anfrage zur Reise-Beratung
Um Ihren Reisewunsch bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich, die folgenden Fragen zur Reise zu beantworten.
So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen, wenn wir auf Ihre Reiseanfrage antworten.

Wenn Sie an einigen Stellen unsicher sind, wählen Sie einfach eine der Möglichkeiten. Im Gespräch werden wir alle Ihre Fragen klären.
Diese Reise ist nicht barrierefrei.

Sie gehen mit diesem Fragebogen KEINEN Vertrag ein.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER Kulturreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und damit zum Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma BADER Kulturreisen GmbH, nachfolgend „BKR“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Grundlage des Angebots der BKR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BKR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.3. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die schriftlich, per Telefax oder elektronischer Buchungsanfrage erfolgen kann, bietet der Kunde BKR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BKR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt BKR eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden.

2. Bezahlung

2.1. BKR darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (ab 01.07.2023) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.  Die Reiseunterlagen werden spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BKR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist BKR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1. BKR behält sich nach Maßgabe der §§651f, 651g BGB vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Touristenabgaben, bzw. der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gem. nachfolgender Bestimmungen zu erhöhen:

3.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BKR nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BKR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BKR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Im anderen Fall werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich zu errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BKR vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BKR erhöht, so kann BKR den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.5.  Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann BKR den Reisepreis in dem Umfang erhöhten, in dem sich die Reise dadurch für BKR verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BKR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BKR über die Preiserhöhung gegenüber BKR geltend zu machen.

3.7.  Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BKR führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich entstandener Verwaltungsausgaben von BKR erstattet. Die Höhe der Verwaltungsausgaben weist BKR dem Kunden auf dessen Verlangen nach.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BKR unter der im nachfolgenden IMPRESSUM angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BKR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. BKR wird bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird, soweit bei einzelnen Reisen nicht besondere Stornosätze in der Reiseausschreibung angegebenen und mit dem Kunden vereinbart sind, nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Bahnanreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                30 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Flugpauschalreisen

• bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                10 %

• ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                40 %

• ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                60 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt                  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

c) Schiffsreisen

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                50 %

• ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                70 %

• ab dem 15. Tag vor Reiseantritt                80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4.  Dem Kunden bleibt es unbenommen, BKR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BKR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BKR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BKR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BKR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

BKR und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Reiseleitung, können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach einer bereits durch BKR oder ihre Bevollmächtigten erteilten Abmahnung weiterhin den Reiseablauf nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn BKR Informationspflichten verletzt und das vertragswidrige Verhalten des Kunden darauf beruht. Im Falle einer derartigen Kündigung, behält BKR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile, die BKR aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, werden angerechnet.

7. Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BKR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BKR müssen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung angegeben sein oder es muss in der Buchungsbestätigung auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen werden.

b) BKR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt der BKR, später als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist unzulässig.

7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BKR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BKR dieser gegenüber geltend zu machen.

8. Obliegenheiten des Kunden bei mangelhafter Reise

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BKR kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige gem. § 651 o Abs. 1 BGB ist wie folgt vorzunehmen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BKR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) der zuständige Vertreter der BKR und dessen Kommunikationsdaten werden dem Kunden spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen benannt.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BKR unter der im nachfolgenden Impressum angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind durch BKR weder bevollmächtigt noch befugt, Mängel zu bestätigen oder gegen BKR gerichtete Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines derartigen Mangels aus wichtigem, BKR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BKR oder von Ihr ausdrücklich Beauftragte, innerhalb einer ihnen vom Kunden dazu bestimmten, angemessene Frist, keine Abhilfe leisteten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe entweder unmöglich ist, von BKR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Flugreisen sind Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen vom Kunden vor Ort unverzüglich mittels des von der zuständigen Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Formblattes für die Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BKR anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BKR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BKR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhielt.

9. Beschränkung der Haftung

Die Haftung der BKR oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit die Schäden durch BKR oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Ansprüche aus internationalen Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind davon ausgenommen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1. BKR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BKR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BKR bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BKR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

10.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten der BKR oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf  abrufbar und in den Geschäftsräumen der BKR einzusehen.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11.2. Für Klagen der BKR gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind und die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BKR vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Impressum

Ihr Reiseveranstalter ist:

BADER Kulturreisen GmbH
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
vertreten durch deren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Gregor Kulosa,
Telefon: +49 711 633 433 0
Telefax: +49 711 633 433 10
E-Mail: info@bader-kulturreisen.de
Registergericht: Stuttgart
Handelsregister: 784 451
UID Nr. DE 185 284456

BKR weist hiermit auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, nimmt aber nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Aufgrund einer dazu bestehenden gesetzlichen Verpflichtung geben wir die Kontaktdaten der zuständigen Stelle wie folgt bekannt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Fax: +49 78517957941, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

  • BADER Kulturreisen GmbH vermittelt Versicherungsleistungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherungsombudsmann e.V.
  • Postfach 08 06 32
  • 10006 Berlin
  • www.versicherungsombudsmann.de
    www.versicherungsombudsmann.de
  • blank
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Postfach 06 02 22
  • 10052 Berlin
  • www.pkv-ombudsmann.de
    www.pkv-ombudsmann.de

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